Verspätungszuschlag
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Verspätungszuschlag
Ich habe eine Steuererklärung freiwillig gemacht in 2022 (ich bin Angestellter steuer klasse 1) für das Jahr 2018. Im 2018 habe ich ALG 1 bekommen im wert von 2000 Euro.
Als Antwort, ich habe bekommen von Finanzamt Berlin ein Verspätungszuschlag von 950 Euro.
Laut Gesetz https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2018/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif/Paragraf-32b/inhalt.html das Finanzamt hat recht - ich musste pünktlich eine Steuererklärung für 2018 senden.
Aber sollte ich nicht eine Mahnung bekommen, dass ich gezwungen bin, die Steuererklärung zu machen, wenn ich ALG 1 bekommen habe?
Ich hatte keine Informationen darüber.
Und was könnte passieren, wenn ich keine Steuererklärung gemacht hätte und Finanzamt hätte das erfunden nach 10 Jahre. Musste ich Verspätungszuschlag von 3000-4000 (habe ich nicht genau gerechnet) Zahlen?
Ich glaube, viele Angestellter sind in dieser Situation und wissen davon nix.
Ist euch bekannt diese Situation? Kann man was machen, außer der Verspätungszuschlag zu zahlen?
Vielen dank!
Als Antwort, ich habe bekommen von Finanzamt Berlin ein Verspätungszuschlag von 950 Euro.
Laut Gesetz https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2018/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif/Paragraf-32b/inhalt.html das Finanzamt hat recht - ich musste pünktlich eine Steuererklärung für 2018 senden.
Aber sollte ich nicht eine Mahnung bekommen, dass ich gezwungen bin, die Steuererklärung zu machen, wenn ich ALG 1 bekommen habe?
Ich hatte keine Informationen darüber.
Und was könnte passieren, wenn ich keine Steuererklärung gemacht hätte und Finanzamt hätte das erfunden nach 10 Jahre. Musste ich Verspätungszuschlag von 3000-4000 (habe ich nicht genau gerechnet) Zahlen?
Ich glaube, viele Angestellter sind in dieser Situation und wissen davon nix.
Ist euch bekannt diese Situation? Kann man was machen, außer der Verspätungszuschlag zu zahlen?
Vielen dank!
Re: Verspätungszuschlag freiwille Steuererklärung
Aber sollte ich nicht eine Mahnung bekommen, dass ich gezwungen bin, die Steuererklärung zu machen, wenn ich ALG 1 bekommen habe? Nein - über seine Pflichten hat man sich selbst zu informieren.
Kann man was machen, außer der Verspätungszuschlag zu zahlen? Nein.
Kann man was machen, außer der Verspätungszuschlag zu zahlen? Nein.
Re: Verspätungszuschlag
"Kann man was machen, außer der Verspätungszuschlag zu zahlen?"
Einen Antrag auf Erlass oder Herabsetzung stellen. Aussicht auf Erfolg allerdings gering.
Einen Antrag auf Erlass oder Herabsetzung stellen. Aussicht auf Erfolg allerdings gering.
Re: Verspätungszuschlag
Hallo,
ich würde es mal mit Verweis auf §152 Abs. 5 Satz 3 der AO versuchen.
Zitat: "Wurde ein Erklärungspflichtiger von der Finanzbehörde erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer dort bezeichneten Frist aufgefordert und konnte er bis zum Zugang dieser Aufforderung davon ausgehen, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, so ist der Verspätungszuschlag nur für die Monate zu berechnen, die nach dem Ablauf der in der Aufforderung bezeichneten Erklärungsfrist begonnen haben."
Dort steht zwar ausdrücklich, dass es einer Aufforderung bedarf, aber ich sehe es nicht als gerechtfertigt, wenn jemand der es dann doch unaufgefordert macht schlechter gestellt wird.
Mich wundert übrigens auch, dass es gar keine Mahnung gab, eigentlich ist das ein automatischer Vorgang (das Finanzamt bekommt schließlich auch die Lohnersatzleistungen gemeldet).
Wichtig (auch für andere Mitleser): Die besagte Verschonungsregelung im §152 gibt es maximal einmal (vergleichbar mit einer gelben Karte oder einer Strafe mit Bewährung würde ich sagen).
Stefan
ich würde es mal mit Verweis auf §152 Abs. 5 Satz 3 der AO versuchen.
Zitat: "Wurde ein Erklärungspflichtiger von der Finanzbehörde erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer dort bezeichneten Frist aufgefordert und konnte er bis zum Zugang dieser Aufforderung davon ausgehen, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, so ist der Verspätungszuschlag nur für die Monate zu berechnen, die nach dem Ablauf der in der Aufforderung bezeichneten Erklärungsfrist begonnen haben."
Dort steht zwar ausdrücklich, dass es einer Aufforderung bedarf, aber ich sehe es nicht als gerechtfertigt, wenn jemand der es dann doch unaufgefordert macht schlechter gestellt wird.
Mich wundert übrigens auch, dass es gar keine Mahnung gab, eigentlich ist das ein automatischer Vorgang (das Finanzamt bekommt schließlich auch die Lohnersatzleistungen gemeldet).
Wichtig (auch für andere Mitleser): Die besagte Verschonungsregelung im §152 gibt es maximal einmal (vergleichbar mit einer gelben Karte oder einer Strafe mit Bewährung würde ich sagen).
Stefan
Re: Verspätungszuschlag
Das „Problem“ dürfte sein, dass der Bescheid über das ALG1 einen entsprechenden Verweis auf die steuerlichen Pflichten enthält und der TS daher eben nicht davon ausgegeben konnte nicht der Erklärungspflicht zu unterliegen.
taxpert
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Verspätungszuschlag
Hallo,
Und ich halte noch dagegen, dass man überall hört, dass Lohnersatzleistungen steuerfrei seien (sind sie natürlich auch, muss mir niemand erklären, aber die Fachkundigen wissen auch was das bedeutet und was nicht).
Warum darf dann ein Laie nicht daraus den Schluss ziehen, dass er diese Leistungen nicht erklären muss?
Stefan
Solche Hinweise enthalten die Rentenbescheide aber auch, und genau da klappt es.Das „Problem“ dürfte sein, dass der Bescheid über das ALG1 einen entsprechenden Verweis auf die steuerlichen Pflichten enthält und der TS daher eben nicht davon ausgegeben konnte nicht der Erklärungspflicht zu unterliegen.
Und ich halte noch dagegen, dass man überall hört, dass Lohnersatzleistungen steuerfrei seien (sind sie natürlich auch, muss mir niemand erklären, aber die Fachkundigen wissen auch was das bedeutet und was nicht).
Warum darf dann ein Laie nicht daraus den Schluss ziehen, dass er diese Leistungen nicht erklären muss?
Stefan