KU über 22.000 umsatzt. Muss ich jetzt Mwst angeben?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
My Obstacles:Florian
Beiträge: 1
Registriert: 8. Okt 2022, 14:32

KU über 22.000 umsatzt. Muss ich jetzt Mwst angeben?

Beitrag von My Obstacles:Florian »

Guten Tag allen,

Erstmal, bitte entschuldige mich für meine Deutsche Rechtsprache.
Ich bin Holländer und hab es nach 6 Jahre in Deutschland leider immer noch nicht geschaft ein Deutschkurs zu machen.


Meine Freundin hat einen kleinunternehmen, und ich hab ein paar Fragen mit bezug zum Mwst.

2019 hat sie ihren KU angefangen und sofort den Kleinunternehmerregelung( §19 UStG ) angewendet.
Bis jetzt blieb der Umsatzt jedes Jahr unter 17.500 -22.000,-. Alles gut.

Bis jetzt hat sie dieses Jahr 9.000 euro Umsatz gemacht. Alle Rechnungen sind ohne Mwst geschrieben.
Jetzt bekommt sie einen Auftrag von 25.000,- netto

Laut eine Freundin die meine Freundin mit Ihre Steuererklärung hilft, heißt das jetzt:
- Die Umsatzt von 34.000,- ist über die 22.000 Grenze
- Wir müssen die Rechnung (oktober 2022) jetzt mit Mwst schreiben. Also, 29.750,- inkl Mwst.
- Und wir mussen beim Finanzamt für 2022 alle Rechnungen mit Mwst angeben. (also, rückwirkend. Die Mwst auch nachzahlen)
- in 2023 können wir die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden.

Ich konnte nicht glauben das fur 2022 jetzt alle Rechnungen mit Mwst angegeben werden mussen beim Finanzamt.
Ich hab dann das Gesetz gelesen. > https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Und habe diese so verstanden:

- Die Umsatzt von 34.000,- ist über die 22.000 Grenze. Aber bleibt unter 50.000,-
- Wir können die Rechnung (oktober 2022) weiterhin ohne Mwst schreiben
- Für 2022 können wir beim Finanzamt alle Rechnungen ohne Mwst angeben. Wir müssen auch nichts nachzahlen.
- in 2023 können wir die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden.
- also dieses Jahr endet nichts. Erst nächstes Jahr.

Frage 1:
Hat diese Freundin meine Freundin recht? Oder stimmt es was ich mir gedacht habe?

Frage 2:
Kann meine Freundin die Auftrag in 2 mal (zwei Rechnungen) auszahlen lassen?
Dieses Jahr 10.000 Anzahlung, damit sie Materialen einkaufen kann.
und 15.000 in 2023, da sie im Januar 2022 lieferen wird?

Frage 3:
Wenn die antwort auf Frage 2 "ja" lautet, stimmt es das sie 2023 weiterhin die Kleinunternehmerregelung anwenden darf?

Frage 4:
Meine Freundin hat dieses Jahr einige Materialen aus denh Niederlanden eingekauft. Auf diese Rechnungen stand kein Mwst.
Muss meine Freundin hier trotzdem noch 19% Mwst. zahlen am Finanzamt?



Vielen dank im voraus.
Florian
Antworten