Liebe Foristen,
Hauptberuflich bin ich Angestellter und aktuell in Stlk 3 da wir Nachwuchs erwarten und die Stlk wegen dem Elterngeld in diesem Jahr getauscht haben.
Nun möchte ich auf selbstständiger Basis mit max. 20 Wochenstunden noch etwas dazu verdienen und überlege, ob sich das finanziell überhaupt lohnt.
Wie kann ich ungefähr berechnen, welche Steuer ich auf den Zuverdienst abführen müsste? Würde ich den EBT auf mein zu versteuerndes Einkommen addieren und denselben Prozentsatz anwenden? Wahrscheinlich nicht oder?
Gibt es irgendeine Methode um sich dem anzunähern?
Angenommen mein jährliches Bruttoeinkommen liegt bei 70.000€, aus selbstständiger Nebentätigkeit erwarte ich einen zusätzlichen Gewinn in diesem Restjahr von ca. 4.000€ mit Stlk. 3
Im Jahr 2023 betrüge das jährliche Bruttoeinkommen voraussichtlich 70.000€, aus selbstständiger Nebentätigkeit erwarte ich einen zusätzlichen Gewinn von ca. 15.000€ mit Stlk. 5
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, falls weitere Informationen benötigt werden möchte ich diese selbstverständlich bereitstellen.
Lieben Dank und viele Grüße
Julian87
Versteuerung Einnahmen Angestellter + Kleinunternehmer
Re: Versteuerung Einnahmen Angestellter + Kleinunternehmer
Einkommensteuerrechner gibt es eigentlich genug, z.B.:
https://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner
Ungefähres zvE mit/ohne Gewerbe eingeben, ggf. Lohnersatzleistungen...fertig.
https://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner
Ungefähres zvE mit/ohne Gewerbe eingeben, ggf. Lohnersatzleistungen...fertig.
Re: Versteuerung Einnahmen Angestellter + Kleinunternehmer
Hallo,
Stefan
War da die Steuerklasse 3 ein Tippfehler? Logisch ist das nämlich nicht.Hauptberuflich bin ich Angestellter und aktuell in Stlk 3 da wir Nachwuchs erwarten und die Stlk wegen dem Elterngeld in diesem Jahr getauscht haben.
Stefan
Re: Versteuerung Einnahmen Angestellter + Kleinunternehmer
Hallo,
danke für die Antworten - Stlk 3 war ein Tippfehler ich hab jetzt die 5 mit weniger Netto, meine Frau die 3 mit mehr Netto als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld (sofern wir überhaupt schnell genug waren..)
Danke @Tom998 mir war nicht bewusst dass ich das zvE einfach addieren kann oder ggf. einfach eine Lohnersatzleistung angeben kann, das war Bestandteil meiner Frage insofern hast du mir weitergeholfen.
LG
Julian87
danke für die Antworten - Stlk 3 war ein Tippfehler ich hab jetzt die 5 mit weniger Netto, meine Frau die 3 mit mehr Netto als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld (sofern wir überhaupt schnell genug waren..)
Danke @Tom998 mir war nicht bewusst dass ich das zvE einfach addieren kann oder ggf. einfach eine Lohnersatzleistung angeben kann, das war Bestandteil meiner Frage insofern hast du mir weitergeholfen.
LG
Julian87