Ein in Frankreich ansässiges Unternehmen bietet u. a. in Deutschland für Benutzer von Elektro-Pkws eine App und eine RIFD-Karte zur Nutzung öffentlicher Ladesäulen an. Auch für Aufladungen in Deutschland verschickt die Firma Rechnungen, in denen die französische Mehrwertsteuer von 20% abgerechnet wird.
Gibt es für Vorsteuerabzugsberechtigte eine Möglichkeit, sich diese Steuer erstatten zu lassen? Ist das o. g. Verfahren so überhaupt rechtens?
EU-ausländische MwSt. bei Elektro-Pkw-Aufladung
Re: EU-ausländische MwSt. bei Elektro-Pkw-Aufladung
Ggf. Vorsteuer-Vergütungsverfahren über das BZSt.Gibt es für Vorsteuerabzugsberechtigte eine Möglichkeit, sich diese Steuer erstatten zu lassen?
M.E. nicht, da der Ort der Lieferung im Inland liegt (§ 3g Abs. 2).Ist das o. g. Verfahren so überhaupt rechtens?