Kapitalerträge aus Genussrechten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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koepi
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Kapitalerträge aus Genussrechten

Beitrag von koepi »

Hallo zusammen,

ich bin Inhaber von Genussrechten bei meinem Arbeitgeber (GmbH) und ich möchte die dazugehörigen Kapitalerträge in meiner Steuererklärung für 2021 angeben. Die Genussrechte beinhalten keine Gesellschafts- oder Stimmrechte.

Die Zeilenangaben in der Steuerbescheinigung für die Anlage Kap sind leider fehlerhaft und weder mein Arbeitgeber noch Kollegen noch Google konnten mir bisher sagen, wo genau in Anlage KAP diese Erträge aufgeführt werden müssen.

Nach meinen bisherigen Recherchen vermute ich, dass die Abschläge in die Zeilen 43-45 gehören. Damit ergäbe sich, dass der Betrag der Kapitalerträge in die Zeilen 28-34 gehören würde. Aber wohin genau? Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Vielen Dank im voraus und ein schönes Wochenende!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge aus Genussrechten

Beitrag von reckoner »

Hallo,

was bringt dich zu dem Gedanken, dass es sich nicht um gewöhnliche Kapitaleinkünfte handelt? Bist du mit dem Unternehmen irgenwie verbandelt? (Familienunternehmen etc.)

Wenn nicht würde ich die Erträge in KAP Zeile 7, und die Steuern in Zeile 37 bis 39 erklären.

Stefan
koepi
Beiträge: 3
Registriert: 23. Apr 2022, 13:04

Re: Kapitalerträge aus Genussrechten

Beitrag von koepi »

Hallo Stefan,

danke für deine Antwort.

>> was bringt dich zu dem Gedanken, dass es sich nicht um gewöhnliche Kapitaleinkünfte handelt?
Darauf bin ich gekommen, weil in meiner Steuerbescheinigung für die Steuern die Zeilen 54-56 vorgeschlagen werden. Diese entsprechen den heutigen Zeilen 43-45, wenn ich da richtig geforscht habe.

>> Bist du mit dem Unternehmen irgenwie verbandelt?
Nein, verbandelt bin ich nicht.

Beste Grüße
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge aus Genussrechten

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Nein, verbandelt bin ich nicht.
OK. Das wäre meine einzige Idee, warum es unter den tariflichen Steuersatz fallen könnte und nicht unter die Abgeltungssteuer. Imho könnten beispielsweise Gewinne steuergünstig aus dem eigenen Unternehmen gezogen werden, indem solche Genussscheine auf Familienmitglieder verteilt werden (auf die Kinder etc.).
Aber egal, betrifft dich wohl nicht.
Darauf bin ich gekommen, weil in meiner Steuerbescheinigung für die Steuern die Zeilen 54-56 vorgeschlagen werden.
Auf diese Vorschläge würde ich nur bauen wenn die Bescheinigung von einer Bank ausgestellt wurde (und auch dann nicht in jedem Fall).
Bei dir vermute ich, dass das Ganze entweder von dem Unternehmen selber abgewickelt wird, oder von einem Steuerberater. Und dann müssen die Zeilen nicht unbedingt stimmen (das sich nicht auf das aktuelle Formular bezogen wurde deutet auch schon darauf hin, dass es eher oberflächig gemacht wurde).

Ich bleibe bei Zeile 7 und 36 bis 39.

Stefan
koepi
Beiträge: 3
Registriert: 23. Apr 2022, 13:04

Re: Kapitalerträge aus Genussrechten

Beitrag von koepi »

Hallo Stefan,

ok, danke dir!
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