Fahrtkosten - TeilAuto, Mitfahrgelegenheit,...

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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pacific99
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Registriert: 28. Feb 2022, 22:49

Fahrtkosten - TeilAuto, Mitfahrgelegenheit,...

Beitrag von pacific99 »

Guten Abend :)

ich weiß, ich könnte mit diesem speziellen Fall auch zu einem Steuerberater gehen, aber irgendwie hat jeder Steuerberater, den ich bisher angefragt habe "keine Kapazitäten". Deswegen versuche ich es jetzt mal hier.

Folgender Fall:

- eine Freiberufler-GbR (Musik)
- aktuell in erster Linie online in Form vom Live-Streams (twitch)
- Streams finden in Stadt A statt, wo Gesellschafter A wohnt (müsste ja dann die Betriebsstätte sein, richtig?)
- Gesellschafter B wohnt in Stadt B ca. 100 km entfernt
- Gesellschafter B nutzt zur Fahrt von Stadt B nach Stadt A regelmäßig ein Auto der Carsharing-Firma teilAuto (privat angemeldet und bezahlt, es soll auch bewusst ein Teil der Fahrtkosten privat von Gesellschafter B getragen werden.)
- auf dieser Fahrt nimmt Gesellschafter B regelmäßig Mitfahrer über das Portal "BlaBlaCar" mit und bekommt von Ihnen einen Fahrtkostenbeitrag dafür

Die Gesellschafter A und B haben bisher folgende Regelung getroffen:
(Rechnungsbetrag teilAuto - Blablacar-Einnahmen) * 2/3 = der Betrag, den Gesellschafter B vom Firmenkonto für jede Fahrt ausgezahlt bekommt.
Also z.B.: 70€ kostet die Fahrt, 18€ kamen durch Mitfahrer rein -> Auszahlung aus der GbR: 34,67€.

Bisher habe ich online gelesen und herausgefunden, dass man Fahrtkosten, wenn man die genauen für die Fahrt entstandenen Kosten genau weiß auch in voller Höhe erstatten kann, wie z.B. bei einem Mietauto. Ist das richtig so? Weil das wäre ja hier quasi der Fall, nur dass nicht die kompletten Mietfahrzeugkosten, sondern nur ein selbst errechneter Teil erstattet werden. Kann man das dem Finanzamt so erklären oder lassen die das nicht durchgehen? Sollte man lieber eine Regelung über einen durchschnittlich errechneten Kilometersatz machen?
Und überhaupt: Wie erstattet man diese Fahrtkosten am sinnvollsten? Ich hätte sie jetzt in der EÜR als Betriebsausgabe eingetragen und ausgezahlt (Nachweis: teilAuto-Rechnung, nur dass der Betrag eben in der EÜR niedriger ist (wobei mir gerade auffällt, dass das ja eigentlich gar nicht geht, wenn die teilAuto-Rechnung nicht auf die GbR ausgestellt ist, oder?). Oder ist es sinnvoller das Ganze nicht in der EÜR, sondern als Sonderbetriebsausgaben in der Steuererklärung von Gesellschafter B aufzuführen? Oder sollte Gesellschafter B Rechnungen über die Fahrtkosten an die GbR ausstellen?

Ich hoffe, mir kann jemand mit dem Fall weiterhelfen :)

VG
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