Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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FoFi
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Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung

Beitrag von FoFi »

Hallo allerseits,

ich habe letztes Jahr begonnen eine vermietete Eigentumswohnung (weit weg von meinem Wohnort, reine Kapitalanlage) zu erwerben.
Durch die Corona-Krise zog sich alles, sodass es letztes Jahr (2021) "nur" zu den Notarkosten, Eintragung der Vormerkung und dem Anfall der Grunderwerbsteuer kam.

Übergang der Kaufimmobilie inkl. erster Einnahmen etc. erfolgt erst 2022.

M.E. kann/muss ich die Notarkosten etc. nun in meiner Einkommensteuererklärung für 2021 absetzen.
Weiterhin denke ich, dass dies in der Anlage V geschehen muss.

Da ich meine EStE bisher immer selbst und ohne Steuerberater oder Hilfeverein gemacht habe, würde ich dies gern weiter so fortführen.
Prinzipiell kann es (bisher) noch nichts extrem kompliziertes sein - jedoch bin ich tatsächlich aufgeschmissen, welche Kosten ich in welcher Zeile auf Anlage V angeben kann/darf/muss.

Weiß hier zufällig jemand Rat oder muss ich mir ernsthaft einen Steuerberater für die paar Zeilen suchen?
Stelle ich mir die Absetzung zu einfach vor?
Gesucht habe ich nach dieser Thematik sehr wohl schon - leider fand ich nichts konkret aussagekräftiges, was mir persönlich weiter half...eher kam (leider) immer der Verweis auf Steuerberater, die ihr Fach verstehen sollten...

Konkret handelt es sich um folgende Kosten:

Notar1 (bei mir vor Ort):
- Beurkundungsverfahren (Angebot zum Abschluss...)
- Dokumentenpauschale
- Post- und Telekommunikationspauschale
- Nach dem JVKostG für den Abruf von Daten im automatisierten Abrufverfahren zu zahlende Beträgt
- Umsatzsteuer 19%

Notar2 (vor Ort der Immobilie):
- Beurkundungsverfahren (Annahme eines Angebots zum Abschluss...)
- Vollzugsgebühr
- Betreuungsgebühr
- Dokumentenpauschale
- Gebühr für Grundbuchauszug
- Gebür für Handelsregisterauszug
- Erteilung einer Bescheinigung nach §21 Abs.1 BNotO
- Auslagenbauschale Post- und Telekommunikation
- Umsatzsteuer 19%

Amtsgericht (Ort der Immobilie):
- Eintragung einer Vormerkung
- Grundbuchausdruck

Finanzamt (Ort der Immobilie):
- Grunderwerbsteuer


Danke Grüße
FoFi
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung

Beitrag von Tom998 »

M.E. kann/muss ich die Notarkosten etc. nun in meiner Einkommensteuererklärung für 2021 absetzen.
Nein, da es sich um Anschaffungsnebenkosten der ETW handelt und diese nur über die Abschreibung (ab Übergang von Nutzen und Lasten in 2022) berücksichtigt werden.
FoFi
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Registriert: 24. Feb 2022, 09:07

Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung

Beitrag von FoFi »

Tom998 hat geschrieben: 24. Feb 2022, 09:50 Nein, da es sich um Anschaffungsnebenkosten der ETW handelt und diese nur über die Abschreibung (ab Übergang von Nutzen und Lasten in 2022) berücksichtigt werden.
Alles klar, also alles erst nächstes Jahr absetzen.
Vielen Dank
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung

Beitrag von Severina »

FoFi hat geschrieben: 24. Feb 2022, 15:21

Alles klar, also alles erst nächstes Jahr absetzen.
Vielen Dank
Nur zur Klarstellung: AB nächstem Jahr absetzen. 2 % der Gesamt-Anschaffungskosten, soweit diese nicht auf den Grund und Boden entfallen, pro Jahr, im Erstjahr ggf. anteilig.
FoFi
Beiträge: 4
Registriert: 24. Feb 2022, 09:07

Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung

Beitrag von FoFi »

Danke :)

2% AfA der Gesamt Erwerbsnebenkosten werden jährlich als Werbekosten abgesetzt (lineare Absetzung, 50 Jahre lang)...hat gedauert, aber ich hab's kapiert.

Grüße
FoFi
taxpert
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Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung

Beitrag von taxpert »

FoFi hat geschrieben: 2% AfA der Gesamt Erwerbsnebenkosten
Nein! Die Anschaffungsnebenkosten können nur sowrit die auf die Anschaffung des Gebäudes entfallen über die AfA steuerwirksam geltend gemacht werden! Der Teil, der auf die Anschaffung des Grund und Bodens entfällt, kann wie die Anschaffungskosten des Grund und Bodens nicht steuerlich geltend gemacht werden!

taxpert
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FoFi
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Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung

Beitrag von FoFi »

Habe ich verstanden, aber ungünstig formuliert
vielleicht wär es so sinnvoller gewesen:
FoFi hat geschrieben: 25. Feb 2022, 09:55
2% AfA der Gesamt Erwerbsnebenkosten (ausgenommen der Kosten für's Grundstück) werden jährlich als Werbekosten abgesetzt (lineare Absetzung, 50 Jahre lang)


Danke
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