Anlage KAP Termingeschäfte (CFDs, ...)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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WongaCologne
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Anlage KAP Termingeschäfte (CFDs, ...)

Beitrag von WongaCologne »

Hi,
seit 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften wie CFDs innerjährlich ja nur noch bis 20.000€ mit Gewinnen verrechnet werden. In meinem Fall möchte ich G/V bei einem ausländischen Broker in der Steuererklärung angeben. Während ich früher einfach die Netto-Summe aus G und V in Zeile 19 (s.u.; Screenshot WISO) eingetragen habe, bin ich nun etwas ratlos...
Zum Beispiel (nutze große Summen, damit trotz ggf. anderer Einträge in WISO die Auswirkungen deutlich sichtbar sind):
G= 500.000
V= 1.000.000
also Netto-Ergebnis -500.000. Dank des neuen Gesetzes darf man nun trotz des hohen Netto-Verlustes noch zusätzlich Steuern für (1.000.000-20.00=) 980.000 zahlen, also knapp eine Viertelmillion obendrauf. Soweit so gut (lol). Gilt natürlich nicht nur für das krasse Beispiel, sondern auch wenn man einen guten Gewinn hat, der sich allerdings aus hohen Einzelergebnissen für G und V zusammensetzt.

Nun verstehe ich aber nicht, wie man das in der Steuererklärung korrekt angibt. Vor 2021 hätte ich -500k in Zeile 19 eingetragen, wie im Screenshot. Dann berechnet WISO aber keine Nachzahlung. Wenn ich dort +500k eintrage allerdings schon, was sich aber mit den Unterpunkten "in den Zeilen 18 und 19 enthalten: Z 20, 21, 22, 23" beißt. Denn wenn ich in Z21 den G von 500k und in Z22 den V von 1 Mio eintrage, wären diese Einträge (also insbesondere der angegebene V) nicht in Z19 (+500k) enthalten, oder?


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reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage KAP Termingeschäfte (CFDs, ...)

Beitrag von reckoner »

Hallo,

deine Zeile 22 ist falsch, die Verluste aus Termingeschäften gehören dort nicht hin (die Logik des Formulars lässt keine andere Schlußfolgerung zu).
Der Text ist aber wirklich missverständlich, denn "Verluste - ohne Verluste aus Aktienverkäufen" trifft ja auch auf Termingeschäfte zu.

Außerdem dürfen die Terminverluste imho auch nicht in Zeile 19 eingerechnet werden. Dein Beispiel müsste wie folgt aussehen:

Zeile 19: 500.000 (positiv)
Zeile 21: 500.000
Zeile 24: 1.000.000
Dank des neuen Gesetzes darf man nun trotz des hohen Netto-Verlustes noch zusätzlich Steuern für (1.000.000-20.00=) 980.000 zahlen, also knapp eine Viertelmillion obendrauf.
Du solltest dich schon an deine Beispielzahlen halten. :D
Versteuern müsstest du natürlich den Gewinn, nicht den Verlust. Macht dann 500.000 - 20.000 = 480.000, und damit nur eine Achtelmillion.

Stefan
WongaCologne
Beiträge: 6
Registriert: 7. Aug 2016, 18:15

Re: Anlage KAP Termingeschäfte (CFDs, ...)

Beitrag von WongaCologne »

Danke für deine Antwort, Stefan. Du hast natürlich Recht, dass man die Gewinne versteuern sollte :lol: Den Fehler hatte ich beim Schreiben durch den ganzen Text gezogen und später editiert, aber an der genannten Stelle übersehen :oops:

Was Du über Zeile 22 schreibst scheint mir im Grunde auch plausibel (da man sonst zum falschen Ergebnis kommt), aber es kann (bzw. sollte) ja eigentlich nicht sein, dass man das selbst so interpretieren muss... In ELSTER sieht es übrigens genauso aus, also auch kein Fehler bei WISO, dass Zeile 24 nicht eingerückt wurde und ebenfalls in Zeile 19 enthalten wäre:

Bild

Was auch seltsam ist, als die Regel der Anrechnungsgobergrenze noch nicht galt, sah das Formular gleich aus, mit dem Unterschied, dass Zeile 21 und 24 fehlten. Da musste man immer das NETTO-Ergebnis in Zeile 19 eintragen (im Beispiel also -500k), damit Verluste überhaupt berücksichtigt werden. Und nun soll das anders sein? Muss man die 20k selber schon abziehen? Wenn noch KOs und Optionsscheine zum Eintrag in Zeile 19 hinzukommen (G&V absurderweise voll verrechenbar) wird es noch komplizierter.

Ich kapier's nicht :?
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage KAP Termingeschäfte (CFDs, ...)

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Und nun soll das anders sein?
Tja, wenn was geändert wird dann ist das halt anders. ;)
Früher kamen beispielsweise Kapitalerträge aus Fonds auch noch in die Anlage KAP - seit einiger Zeit nicht mehr.
Muss man die 20k selber schon abziehen?
Ich interpretiere das Ganze so, dass Verluste aus Termingeschäften gar nicht mehr zu den normalen Kapitalerträgen zählen sollen, und damit auch nicht erklärt werden dürfen. Nur die Zeile 24 (und 14 natürlich) erlaubt es, solche Verluste anzugeben, verrechnet wird es aber erst vom Finanzamt. Also: Nein, die 20k darf man selber nicht von Zeile 19 abziehen.
Wenn noch KOs und Optionsscheine zum Eintrag in Zeile 19 hinzukommen (G&V absurderweise voll verrechenbar) wird es noch komplizierter.
Nee, eigentlich nicht, da bleibt doch alles wie es war.
also auch kein Fehler bei WISO, dass Zeile 24 nicht eingerückt wurde und ebenfalls in Zeile 19 enthalten wäre:
Das nicht eingerückt ist ja gerade ein Hinweis darauf, dass quasi ein neuer Absatz beginnt. WISO hat das schon gut erkannt und entsprechend formatiert.
Außerdem dürfen die Terminverluste imho auch nicht in Zeile 19 eingerechnet werden.
Ich revidiere und streiche das "imho". Denn sonst müsste bei Zeile 24 auch wieder der Text "... in Zeile 19 enthalten ..." stehen.

Stefan

PS: Wie immer - und erst recht bei Neuerungen - sollte man den Steuerbescheid genau überprüfen. Es könnte ja sein, dass man selber Fehler gemacht hat, oder der Sachbearbeiter im Finanzamt, oder die Software.
WongaCologne
Beiträge: 6
Registriert: 7. Aug 2016, 18:15

Re: Anlage KAP Termingeschäfte (CFDs, ...)

Beitrag von WongaCologne »

Alles klar, nochmals vielen Dank für die ausführliche Antwort. Gerade deine Einschätzung, dass Terminverluste nicht mehr zu den "normalen" Kapitalerträgen zählen, macht die Sache plausibel. Man darf eben nicht wie ich den Fehler machen, an die Steuererklärung mit einer allgemeingültigen Logik heranzugehen, sondern sollte sich in der eigenen Logik der Gesetzgebung bewegen. Und in diesem Falle ist die Diskrepanz von gesundem Menschenverstand und Gesetz (meiner Meinung nach) besonders deutlich. Nicht umsonst haben Bundesrat, Bundesfinanzhof, etc. die Gesetzesänderung als wahrscheinlich verfassungswidrig eingeschätzt. Naja, das ist ein anderes Thema :D
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