Hallo,
folgende Situation, ich kaufe heute ein Grundstück, teile es auf, nutze selbst eine Hälfte und verkaufe die zweite Hälfte mit einem geringen Aufschlag pro m².
Da ich unter der Spekulationsfrist von 10 Jahren bleibe, muss ich die Einkünfte aus dem Grundstückverkauf versteuern.
Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?
Beispiel:
Grundstück 1.000m²
Kaufgreis gesamt 200 Euro / m²
Verkaufspreis (500m²): 210 Euro /m²
Muss ich dann den vollen Verkaufspreis versteuern oder nur die Differenz, also den Gewinn? (in diesem Fall die 100 Euro /m² bzw. 5000 Euro)
Darf ich die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt davon abziehen?
Vielen Dank im Voraus
Maurice Weiß
Grundstückverkauf
Re: Grundstückverkauf
Ja....oder nur die Differenz, also den Gewinn? (in diesem Fall die 100 Euro /m² bzw. 5000 Euro)
Ja, aber natürlich nur die Hälfte.Darf ich die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt davon abziehen?
Re: Grundstückverkauf
Hallo,
inzwischen stellt sich mir eine weitere Frage, meine Freundin und ich kaufen das Grundstück gemeinsam, finanzieren gemeinsam, sind aber noch nicht verheiratet.
Bundesland Hessen
Da meine Freundin einen wesentlich niedrigeren Steuersatz hat, frage ich mich, wer von uns beiden den Gewinn versteuern muss?
Können wir uns das aussuchen?
Müssen wir 50/50 teilen und dementsprechend versteuern?
Danke & Gruß
Maurice
inzwischen stellt sich mir eine weitere Frage, meine Freundin und ich kaufen das Grundstück gemeinsam, finanzieren gemeinsam, sind aber noch nicht verheiratet.
Bundesland Hessen
Da meine Freundin einen wesentlich niedrigeren Steuersatz hat, frage ich mich, wer von uns beiden den Gewinn versteuern muss?
Können wir uns das aussuchen?
Müssen wir 50/50 teilen und dementsprechend versteuern?
Danke & Gruß
Maurice
Re: Grundstückverkauf
Nein, da kein Wunschkonzert.Können wir uns das aussuchen?
Wenn das die Eigentumsverhältnisse sind, ja.Müssen wir 50/50 teilen und dementsprechend versteuern?