Anlage KAP

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Rufus T. Firefly
Beiträge: 4
Registriert: 20. Jan 2022, 11:43

Anlage KAP

Beitrag von Rufus T. Firefly »

guten Tag
Ich habe eine allgemeine Frage zur Anlage KAP.
Vereinfacht gesagt, muss man die meistens nicht abgeben , nur wenn z.B. ausländische Kapital-Erträge vorliegen.
In letzterem Fall: reicht es, nur diese ausl. Erträge einzutragen oder muss man dann auch alle quellenbesteuerten mit angeben ?

und steht das irgendwo in einer Vorschrift schwarz auf weiss oder ist das Auslegungs-Sache ?

Danke
Roland
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,

inländische Banken, also die die Abgeltungssteuer einbehalten, muss man nicht erklären (außer den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17, diese Zeile ist genau dafür gedacht).

Noch eine Ausnahme wäre, wenn eine Bank Beträge für Zeile 9 bis 15 bescheinigt hat. Ist das der Fall dann sollte - oder muss sogar - erklärt werden (konkret kann ich das nur sagen wenn ich Einzelheiten kenne).

EDIT: Noch eine Kleinigkeit vergessen. Wenn der Antrag Zeile 4 gestellt wird muss alles erklärt werden, also auch freigestellte oder mit Abgeltungssteuer belegte Erträge.

Stefan
Rufus T. Firefly
Beiträge: 4
Registriert: 20. Jan 2022, 11:43

Re: Anlage KAP

Beitrag von Rufus T. Firefly »

hi
Ich kann dem folgen.
Das steht aber alles nicht in irgendeinem Gesetz, sondern "nur" in den jeweiligen Anleitungen, sehe ich das richtig ?

Roland
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das steht aber alles nicht in irgendeinem Gesetz,
Doch, natürlich, und zwar im Einkommensteuergesetz (schau dir beispielsweise mal den §43 Abs.5 an).

Stefan
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