Übertragung Grundstück auf Schwiegersohn - Frage

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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TobiasH.
Beiträge: 2
Registriert: 23. Jan 2022, 13:32

Übertragung Grundstück auf Schwiegersohn - Frage

Beitrag von TobiasH. »

Hallo zusammen,

wir haben folgende Fragestellung und würden uns über eine Antwort freuen.
Da ich nicht wusste, in welchem Forum die Frage richtig angesiedelt ist, habe ich die Themen jeweils in den Foren: Erbschaftssteuer und Grunderwerbssteuer eröffnet. Ich hoffe dies ist ok...

Vielen Dank!

Fragestellung:

Mein Schwiegervater möchte mir sein Grundstück notariell übertragen.

Folgende Gegebenheiten sind dabei zu berücksichtigen:

• Ich übernehme meinerseits sämtliche Kosten zur Errichtung des Gebäudes (Einfamilienhaus) inkl. Aufnahme eines Darlehens auf meinen Namen (nicht auf uns als Ehepaar). Somit trage ich das alleinige Risiko und bringe eine nicht unerhebliche Summe an Eigenkapital ein
• Derjenige, der im Grundbuch hinterlegt ist, dem gehört am Ende (bspw. im Falle einer Trennung) sowohl das Haus und Grundstück. Falls wir beide drin stehen, so würden beiden Teile je zur Hälfte Haus/Grund gehören.
Somit müsste ich bspw. im Falle einer Trennung neben Kredit auch meine Frau noch auszahlen, was mir unmöglich erscheint, wodurch das Haus im Notfall sogar „verkauft“ werden müsste.

Dabei verfolgen wir folgende Zielsetzungen:

• Ich möchte die Besitzverhältnisse wahren, d.h. jeder erhält im Falle einer Trennung das zurück, was derjenige dabei eingebracht hat,
d.h. das Grundstück muss im Grundbuch auf meinen Namen komplett übertragen werden.

• Mein Schwiegervater möchte seine Tochter im Falle einer Trennung absichern, indem Sie von mir den Wert des Grundstücks zurückerstattet bekommt. Dieser Wert ist im Notarvertrag festgehalten und wird erst dann fällig, wenn es zu einer Trennung / Scheidung kommt.

• Wir müssen dann irgendwo zwischen 5 – 10 Jahre (tbd.) bauen, sonst besteht ein Anspruch auf eine Rückübertragung. Diese erlischt, sobald das Haus auf dem Grundstück errichtet wurde.

Wir hatten auch andere Konstellationen überlegt, bspw. das der Schwiegervater seiner Tochter das Grundstück im ersten Schritt überträgt (wegen Freibetrag zur Schenkungssteuer – wir reden dabei über einen Wert von > 100.000 Euro) und das Sie es anschließend an mich weiterschenkt. Allerdings wissen wir dann nicht, wie solch eine Absicherung oben aussehen könnte und wir müssten dann auch zwei Mal den Notar bezahlen, bzw. wissen nicht, ob solch ein Konstrukt überhaupt möglich ist.

Hintergrund der Gedankenspiele ist die Vermeidung von Steuerzahlungen in Form von der Grunderwerbssteuer.
Daher meine Fragen:

Fällt bei der Variante 1 (Übertragung direkt auf mich) direkt die Grunderwerbssteuer an oder erst im Falle einer Trennung?
Gilt es hier einen Trick / eine Variante, die allen Anforderungen gerecht wird und sich trotzdem die Zahlung der Grunderwerbssteuer vermeiden lässt?
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