Umsatzsteueranmeldung und der tatsächliche Leistungszeitraum

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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danfab
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jan 2022, 10:54

Umsatzsteueranmeldung und der tatsächliche Leistungszeitraum

Beitrag von danfab »

Ich bin Kleinunternehmer. Anfang Januar 2021 habe ich eine Zahlung von 1000 Euro für im Dezember 2020 erbrachte Dienstleistungen erhalten, so dass meine Einkünfte im Jahr 2021 die Grenze von 22.000 Euro für die Mehrwertsteueranmeldung um 800 Euro überschritten haben. Nach den Umsatzsteuervorschriften wurde jedoch "ein Umsatz grundsätzlich in einem bestimmten Monat erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde." Bedeutet dies, dass ich die 1000 € von meinem Umsatz im Jahr 2021 abziehen kann und somit unter der Schwelle von 22.000 Euro bleibe?
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteueranmeldung und der tatsächliche Leistungszeitraum

Beitrag von Tom998 »

Ein Blick ins Gesetz...
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
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