EU-/Auslandsrechnungen steuerlich richtig buchen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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AnKue__1
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Registriert: 6. Dez 2021, 09:12

EU-/Auslandsrechnungen steuerlich richtig buchen

Beitrag von AnKue__1 »

Hallo liebe Experten,

ich habe für 2021 diverse Online-Bestellungen bei EU- und Drittlandfirmen getätigt. Es handelt sich in den meisten Fällen um Softwarelizenzen oder -Downloads.

Bei der steuerlichen Behandlung der einzelnen Rechnungen (teils ohne Steuerausweisung, teilweise mit 19%, teilweise mit anderen Steuersätzen, ...) sehe ich aktuell gar nicht mehr durch.

Das Problem ist, dass ich als Unternehmerin keine USt-ID hatte (jetzt allerdings schon) und ich offensichtlich Rechnungen als Privatperson erhalten habe.

Meine wichtigste Frage:
In welchen Fällen darf ich die Vorsteuer ziehen / nicht ziehen?

Hier mal kurz meine herausgefilterten Eingangs-Rechnungs-Fälle:

1) ausgewiesene Steuer-ID: IR > ausgewiesener Steuersatz 19%
2) ausgewiesene Steuer-ID: EU > ausgewiesener Steuersatz 19,07% und einmal 19%
3) ausgewiesene Steuer-ID (Firmensitz IR, NL, US): KEINE > ausgewiesener Steuersatz 19%
4) ausgewiesene Steuer-ID (Firmensitz: keine Angabe): KEINE > ausgewiesener Steuersatz KEINER


Für Hilfe und Unterstützung bin ich sehr dankbar.
oli
Beiträge: 2
Registriert: 8. Jan 2022, 07:14

Re: EU-/Auslandsrechnungen steuerlich richtig buchen

Beitrag von oli »

Vorab, ich bin kein Fachmann und hab als solcher die Erfahrung gemacht, dass die Vorgänge in der Tat kompliziert sind. Möchte deshalb nur eine Anmerkung machen.
Es geht nicht nur um Vorsteuer zu ziehen, es geht auch darum 19% Einfuhrumsatzsteuer nachzubezahlen.
Da sieht mir bei dir vor allem im Punkt 4 so aus
und ohne Steuer ID des Verkäufers tendiere ich dazu auch bei Punkt 3.
Bei Punkt 1 (IR = Irland?) hat der Verkäufer einen Sitz in Deutschland mit deutscher Steuer ID und führt dort 19% ab oder warum sind es 19% und nicht wie in Irland üblich 23% VAT?
Punkt 2 kann ich gar nicht nachvollziehen was das für Rechnungen sein sollen.
Vielleicht musst du bei all deinen hier angegebenen Importen 19% Einfuhrsteuer bezahlen.

Ich selbst tendiere wegen der Komplexität und unterschiedlichen Steuersätzen weltweit, dass ich dem ausländischen Verkäufer mitteile, er soll mir auf seiner Rechnung die Umsatzsteuer abziehen weil ich ja nicht in seinem Land lebe und meine Käufer in Deutschland leben die 19% VAT zahlen.
Dann melde ich dem Finanzamt meinen Import und bezahle die Einfuhrsteuer von 19%. Das ist für mich einfacher und klarer.
Diese bezahlten19% kann ich dann auch direkt wieder bei der Vorsteuermeldung abziehen.

Vielleicht hat einer der Fachleute hier aber eine besser und korrektere Auskunft.
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