Depot in den USA bei Schwab

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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PatrickPatrick
Beiträge: 2
Registriert: 1. Dez 2021, 08:35

Depot in den USA bei Schwab

Beitrag von PatrickPatrick »

Hallo Zusammen

ich würde mich über euer Feedback zu folgendem Szenario freuen!

Ich bin voll steuerpflichtig in Deutschland und habe keinerlei Verbindung zu den USA. Allerdings habe ich als Privatperson ein Depot bei der US Investmentbank Schwab eröffnet.

Bei Schwab wird mein Konto als "nicht steuerpflichtig" geführt, was bedeutet dass bisher keinerlei Steuer auf realisierte Gewinne abgeführt wurde.

Wie sollte das denn korrekt laufen?
Muss ich in den US Steuern zahlen und wenn ja, sollte die Schwab bei jeder Transaktion einbehalten?
Muss ich nur in Deutschland Steuern zahlen und das dann jährlich in der KAP angeben?

Vielen Dank für Eure HIlfe
Patrick
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Depot in den USA bei Schwab

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Muss ich nur in Deutschland Steuern zahlen und das dann jährlich in der KAP angeben?
Genau das.

Stefan
PatrickPatrick
Beiträge: 2
Registriert: 1. Dez 2021, 08:35

Re: Depot in den USA bei Schwab

Beitrag von PatrickPatrick »

Hi Stefan

ich habe doch nochmal eine Frage zu dem Thema.
Mir wurde gesagt, dass mein Depot dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegt und ich den USA Quellsteuern zahlen müsste.
Mit dem Ausfüllen des Formulars W-8BEN könnte ich aber einen "ermäßigten US Steuersatz" bekommen.

Weißt du was damit genau gemeint ist und ob das wirklich zutrifft?

Vielen Dank für Deine Hilfe!
Patrick
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Depot in den USA bei Schwab

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Weißt du was damit genau gemeint ist und ob das wirklich zutrifft?
Ja. Die USA erheben eine Quellensteuer auf Kapitalerträge (gemeint sind damit nur Ausschüttungen, also Dividenden und Zinsen, und zwar von US-Unternehmen, nicht aber Kursgewinne). Diese Quellensteuer beträgt erstmal 30%.
Unter bestimmten Bedingungen (kein US-Bürger, aber Bürger eines Staates mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde) kann man diese Steuer reduzieren.

Für dich als deutscher Staatsbürger bedeutet das eine Reduzierung auf 15%. Und da genau 15% auf unsere Abgeltungssteuer angerechnet werden können ist es unterm Strich fast so wie ohne Quellensteuer (sogar etwas besser, denn auf die 15% werden keine Kirchensteuern und kein Soli erhoben).

Mal ein Beispiel, mit Kirchensteuerpflicht, nicht in Süddeutschland (alles in Euro, das muss man ggf. immer umrechnen):
100 Euro US-Dividende
15 Euro US-Quellensteuer
85 Euro Auszahlung
dann die Steuererklärung im darauffolgenden Jahr
100 Euro Dividende
10 Euro verbleibende Abgeltungsteuer (25%, also 25 Euro, minus 15 Euro US-Quellensteuer)
0,90 Euro Kirchensteuer (9%)
0,55 Euro Soli (5,5%)
73,55 Euro bleiben unterm Strich

Müsstest du in den USA 30% zahlen würden davon in Deutschland trotzdem nur 15% angerechnet, die zusätzlichen 15% wären praktisch verloren (man könnte wohl auch in den USA eine Steuererklärung abgegeben, aber damit kenne ich mich nicht aus).

Bei einer deutschen Bank reicht in der Regel, dass man sich bei Kontoeröffnung ausgewiesen hat.
Bei dir (Schwab) reicht das aber wahrscheinlich nicht und du musst das Formular W-8BEN ausfüllen und bei der Bank einreichen (idealerweise vor der ersten Zahlung, denn Rückwirkend geht das glaube ich nicht). Meist ist das Formular irgendwo auf der Webside der Bank zu finden, oft auch mit einer Ausfüllanleitung in mehreren Sprachen.

Stefan
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