Hallo an Alle,
Meine Kollegin und ich arbeiten beide als wissenschaftliche Mitarbeiter im öffentlichen Dienst an einer Universität (wenn sich jemand fragen sollte, wo die ganzen befristeten Verträge gleich herkommen) und hätte jetzt Fragen zu ihren zukünftigen Verträgen:
Ihr aktueller Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin (50% E13 Stufe 2, 2190€ Brutto) geht noch bis Februar 2022 und wird auch nicht verlängert. Ihr Arbeitgeber hat ihr jetzt eine 25% Stelle als Mutterschaftsvertretung in der Verwaltung von Dezember 2021 bis Juni 2022 angeboten (25% E11 Stufe 1, 888€ Brutto), wobei das eventuell auch länger gehen könnte. Außerdem wird ihr angeboten von April - Juni eine Praktikumsbetreuung durchzuführen (8h pro Woche mit 26€ pro Stunde, 900€ Brutto).
Für dieses Jahr ist die Situation relativ klar. Die Mutterschaftsvertretung wird als Steuerklasse 6 gehandhabt und es können keine Freibeträge geltend gemacht werden. (Der Grundfreibetrag ist ja aber auch schon für den Hauptjob vollständig ausgeschöpft.)
Meine erste Frage wäre: Wenn ihr Hauptberuf im Februar ausläuft, muss sie sich dann selbstständig darum kümmern, dass ihre Steuerklasse gewechselt wird? Ihr "Nebenjob" wird dann ja zu ihrem neuen Hauptberuf und sie wechselt für diesen Job in Steuerklasse I oder wird das automatisch übernommen?
Die Praktikumsvertretung, die ab April startet wäre dann ja wieder Zweitjob und somit auch in Steuerklasse 6 und es dürften wieder keine Freibeträge geltend gemacht werden, ich frage mich allerdings, wie das aussieht, wenn das gesamte Jahreseinkommen aus den Beschäftigungen unter Steuerklasse 1 unter dem Grundfreibetrag liegt? Angenommen, die Schwangerschaftsvertretung geht wirklich nur bis Juni und anschließend wäre sie arbeitslos, dann würde ihr Jahresbruttoeinkommen, von dem der Grundfreibetrag abgezogen werden würde bestehen aus:
1x 2190€ (wiss. Mitarbeiterin) + 5x 888€ (Schwangerschaftsvertretung) = 6630€
Damit hätte sie ihren Grundfreibetrag nicht ausgeschöpft, könnte sie dann mit einer Steuererklärung im nächsten Jahr die Differenz doch noch auf ihr übriges Einkommen (was ja in der Steuerklasse 6 lag) anwenden?
Vielen Dank und viele Grüße
Kroketti
Mehrere befristete Verträge gleichzeitig beim gleichen Arbeitgeber
Mehrere befristete Verträge gleichzeitig beim gleichen Arbeitgeber
Zuletzt geändert von Kroketti am 5. Nov 2021, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mehrere befristete Verträge gleichzeitig beim gleichen Arbeitgeber
Hallo,
Aber vielleicht ist es ja nicht wirklich der selbe Arbeitgeber, das geht aus der Schilderung nicht klar hervor.
Es ist auch nicht richtig, dass es bei Steuerklasse 6 keinen Grundfreibetrag gibt. Den gibt es natürlich, er wird nur bei der Lohnsteuer (was eine art Vorauszahlung ist) nicht angewendet; später bei der Einkommensteuer aber sehr wohl.
Noch was am Rande:
Stefan
Man kann von einem Arbeitgeber eigentlich nicht mehrfach beschäftigt werden.Mehrere befristete Verträge gleichzeitig beim gleichen Arbeitgeber
Aber vielleicht ist es ja nicht wirklich der selbe Arbeitgeber, das geht aus der Schilderung nicht klar hervor.
Ja, der Arbeitgeber müsste sie ab- und wieder anmelden (natürlich dann mit Steuerklasse 1).Wenn ihr Hauptberuf im Februar ausläuft, muss sie sich dann selbstständig darum kümmern, dass ihre Steuerklasse gewechselt wird?
Sie wäre - übrigens auch schon 2021 - verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen. Und dort würden die Steuern dann wieder erstattet.wie das aussieht, wenn das gesamte Jahreseinkommen aus den Beschäftigungen unter Steuerklasse 1 unter dem Grundfreibetrag liegt?
Es ist auch nicht richtig, dass es bei Steuerklasse 6 keinen Grundfreibetrag gibt. Den gibt es natürlich, er wird nur bei der Lohnsteuer (was eine art Vorauszahlung ist) nicht angewendet; später bei der Einkommensteuer aber sehr wohl.
Noch was am Rande:
Warum musst du das denn erwähnen? Du weißt, dass eine solche Hilfe nicht erlaubt ist?ich unterstütze meine nicht deutschsprachige Kollegin normalerweise bei ihrer Steuererklärung
Stefan