Berechnung der KAP

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ArnoSt
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Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

Ich sitze vor der Elster und bin völlig ratlos. Man gibt so 20 Zahlen ein, die man aus den diversen Reporten der Banken bekommt und daraus wird dann magisch eine Zahl: Die Kapitalerträge. Wie bleibt mir im Dunkel - also was geht mit + und - ein?
Gibt es eine Möglichkeit die Berechnung transparenter zu sehen?
Noch verrückter - ich dachte die errechnete Steuer ist dann 25% von dieser Zahl, aber mitnichten. Dieses Jahr ist es 24,5%, letztes Jahr 22.3%.
Wohl gemerkt, das steht da in einer Zeile:
Kap-Ertr nach §32 Abs 1 ... x € -> y € Steuer.
Also zwei Fragen, wie komme ich von meinen 20 Eingaben auf x und wieso ist y nicht 25% von x?

- Edit: Schätze das nicht alle Erträge voll mit 25% versteuert werden, aus verschiedenen Gründen - da das aber eine Minderheit ist, ist es insgesamt etwas weniger als die erwarten 25%.
Aber es bleibt die Frage, wie kann ich das nachrechnen? Das da in der "ausführlichen" Berechnung nur 1 Zeile dafür steht, ist ein schlechter Witz.
reckoner
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Man gibt so 20 Zahlen ein,
Warum so viele? Bei mir ist das immer nur eine Hand voll.
Wie bleibt mir im Dunkel - also was geht mit + und - ein?
Eigentlich ist es ganz einfach: Alle Gewinne minus alle Verluste minus alle Spesen ergibt die steuerpflichtigen Kapitalerträge. Eine kleine Einschränkung noch, Aktienverluste nur soweit es auch entsprechende Aktiengewinne gibt.

Auf diese steuerpflichten Kapitalerträge werden dann 25% Steuer fällig, ausländische Quellensteuer gehen ggf. wieder davon ab. Falls Kirchensteuer anfällt reduzieren sich die 25% noch ein wenig (dafür darf man diese Kirchensteuer aber nicht mehr als Sonderausgabe absetzen).
Am Ende kommt dann noch Soli und ggf. Kirche drauf, fertig.
Noch verrückter - ich dachte die errechnete Steuer ist dann 25% von dieser Zahl, aber mitnichten. Dieses Jahr ist es 24,5%, letztes Jahr 22.3%.
Woher der Unterschied kommt kann ich auch nicht sagen. Die knapp 24,5% deuten aber auf Kirchensteuern hin.

Stefan
ArnoSt
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

Bei mir gibt es Einträge zu folgenden Nr ....

7, 8,10,11,12, 13, 16/17 , 19, 37, 38, 40, 41

und dann noch einen ganz mysteriösen, der keiner Ziffer zugeordnet ist:
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilennan ausl. Investmentfonds im Sinne §7 ....
Diese Summe ist in bescheinigten Höhe der Kap-Erträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge anzuziehen.
Also diese Summe dann von 7) abziehen?!? So versteh ich das jedenfalls.

Und wie rechnet man dann 7) + x - y = Kapitalerträge ?
Sorry als Steuerlegastheniker bin ich nicht mal sicher welche Punkte zu addieren und zu subtrahieren sind und experimentell sind das zu viele Möglichkeiten ;)

Kirchensteuer fällt bei mir aus - das würde die Quote auch über 25% ziehen, aber sie ist leicht darunter. Ich denke da gibt es Sachen die evtl schon versteuert wurden oder zu einem gewissen Satz ....
reckoner
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das ist ja wirklich fast volles Programm, zum Glück hast du keine Fonds denn dann käme noch mehr.
Aufgrund Zeile 11 bist du übrigens für diese Bank erklärungspflichtig.
Also diese Summe dann von 7) abziehen?!? So versteh ich das jedenfalls.
Ja, in dem Korrekturfeld (dort kommt der originale Betrag für Zeile 7 minus die Korrekturen rein, also nicht nur die Korrektur). Immer vorausgesetzt, du hast in den Jahren zuvor die damals nur nachrichtlich aufgeführten Erträge versteuert.
Und wie rechnet man dann 7) + x - y = Kapitalerträge ?
Ich verstehe die Frage nicht. Für den ganzen inländischen Teil hast du doch Steuerbescheinigungen in denen jeweils auch die Zeilennummern stehen. Das addiert man einfach.
Du musst die Kapitalerträge oder die Steuer nicht selber ausrechnen (ich hatte das nur grob erklärt weil ich dachte du wolltest es nachvollziehen).
Kirchensteuer fällt bei mir aus - das würde die Quote auch über 25% ziehen, aber sie ist leicht darunter.
Nein, Kirchensteuer drückt den Steuersatz auf unter 25% - und dann kommt die Kirchensteuer selber natürlich noch oben drauf. Aber wenn du nicht in einer Kirche bist erübrigt es sich wirklich.
Ich denke da gibt es Sachen die evtl schon versteuert wurden oder zu einem gewissen Satz
Ich bin mir nicht sicher wie das ausgewiesen wird (hab' grad' keinen passenden Bescheid zur Hand), aber es kann sein, dass der Grund die angerechneten ausländischen Quellensteuern sind.
Wenn du mit einer Software arbeitest dann könntest du einfach mal testweise Zeile 40 und 41 weglassen und schauen, ob die Berechnung dann genau auf 25% kommt.

Stefan
ArnoSt
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

Vielen Dank, fühl mich gleich schon nicht mehr so verlassen: Aber hey :

Zeile 11 ist : In Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungs-Grundlage
Ähm was soll mir das sagen? Ich glaub man könnte gut ein Kabarettprogramm aus dieser Sache machen. Bahnhof,
Jedenfalls scheint das ein verkauftes/abgelaufenes Index-Zert. aus alter Zeit zu sein. Wurde jedenfalls voll versteuert, dachte das ist bei so alten Sachen nicht oder nur teilweise. Aber wohl grad bei Zert. nicht - so ein Murks. Hätte ich damals wissen sollen/müssen. Das scheint von allem das schlechteste gewesen zu sein (steuerlich)

Wenn ich 7, 8, 11, ... addiere kommt aber viel mehr raus als Elster mir als Kapitalerträge ausrechnet. Daher muss es auch Zeilen geben die a) nicht mit berechnet werden oder abgezogen.

Aber das
"Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilennan ausl. Investmentfonds im Sinne §7 ...." - dem wurde keine Idiotensichere Zeile zugeordent - sagt dir auch nichts?
reckoner
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Zeile 11 ist : In Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungs-Grundlage
Ähm was soll mir das sagen?
Das bedeutet, dass die Bank nicht wusste wie sie die Steuern berechnen soll. In der Regel liegt das an fehlenden Anschaffungsdaten, etwa weil die Wertpapiere über einen Depotübertrag aus dem Ausland in das Depot gekommen sind.
Jedenfalls scheint das ein verkauftes/abgelaufenes Index-Zert. aus alter Zeit zu sein.
Aus welcher Zeit? Vor Einführung der Abgeltungssteuer? Also vor 2009?
Wurde jedenfalls voll versteuert,
Das kann aber eigentlich nicht sein. Die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage bedeutet, dass 30% Gewinn angenommen wird. Und darauf werden dann 25% plus Soli festgesetzt, macht unterm Strich ca. 7,9% des Verkaufserlös an Steuern (30% * 26,375%).
Wie schon gesagt kannst (musst) du das aber korrigieren. Du errechnest einfach deinen Gewinn (Verkauf minus Kauf minus Spesen) und trägst diesen Betrag in das Korrekturfeld ein.
"Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilennan ausl. Investmentfonds im Sinne §7 ...." - dem wurde keine Idiotensichere Zeile zugeordent - sagt dir auch nichts?
Doch, das sagt mir was. Das sind thesaurierte Erträge (also nicht ausgeschüttet). Diese müssen zu Zeile 7 addiert werden.
Anmerkung: Du machst sicher eine alte Steuererklärung, denn das mit den Thesaurierungen gibt es heute nicht mehr.

Wenn es sich um vergleichsweise kleine Beträge handelt kann man meiner Ansicht nach das mit den Fonds auch so wie bescheinigt lassen.

Stefan
ArnoSt
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

Gerade als ich dachte der Nebel lichtet sich:
Also das verstehe ich richtig: Weil die Bank keine Ahnung hat zu welchem Kurs die Zert gekauft wurde sind legt man den Gewinn auf 30% fest.
Das WP kam nicht aus dem Ausland, aber schätze von einer anderen deut. Bank. Dann sollte ich aber doch mal lieber schauen ob die 30% nicht zu hoch gegriffen sind.
Ehrlich - ich hab keine Ahnung ob ich das nach so vielen Jahren noch finde.

Und versteuert von diesen 30% wieder 25%+5.5% (das meine ich mit voll versteuert) - so hast du es auch geschrieben.

Also wenn ich herausfinde dass es weniger war, dann gebe ich dort die 26,375% von dem an, und ignoriere was die Bank geschrieben hat?
Ich frage mich - wenn die Bank das nicht rausfindet und ich ggf auch nicht, wie findet das FA heraus was recht ist? Also versteh mich nicht falsch, ich will schon meine Steuern zahlen, gar keine Frage, aber das ist doch alles komisch.
Mit Korrekturfeld meinst du Zeile 11?

Und nein, das ist die Erklärung für 2020. Aber steht da nicht den Wert muss ich von Zeile 7 abziehen?
Zumindest steht in der Bescheinigung von der Bank:
"Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge berücksichtigt (ich nehme an 7) und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.
reckoner
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das WP kam nicht aus dem Ausland, aber schätze von einer anderen deut. Bank.
Bei inländischen Depotüberträgen wandern die Daten aber mit.
Dann sollte ich aber doch mal lieber schauen ob die 30% nicht zu hoch gegriffen sind.
Eigentlich muss man das korrigieren. Wenn man selbst keine Unterlagen mehr hat kann man natürlich schätzen (bei einem Indexzertifikat: wann ungefähr gekauft? wo stand der Index da ...).

Bedenken solltest du auch, dass Altgeschäfte (vor 2009 gekauft, bei Zertifikaten vor dem Stichtag 31.3.2007) steuerfrei sind. Falls du nachweisen kannst, dass der Kauf davor war (etwa mittels Depotauszügen), dann darfst du einfach nur die Zeile 11 auf Null korrigieren.
Und versteuert von diesen 30% wieder 25%+5.5% (das meine ich mit voll versteuert) - so hast du es auch geschrieben.
Ja.
Ich verstehe unter "voll versteuert" halt 25%+ vom Verkaufserlös, daher hatte ich es klar gestellt.
Also wenn ich herausfinde dass es weniger war, dann gebe ich dort die 26,375% von dem an, und ignoriere was die Bank geschrieben hat?
Grundsätzlich musst du die Jahressteuerbescheinigungen 1:1 übernehmen. Wenn du etwas daran ändern willst musst du die Korrekturfelder nehmen, genau dafür sind sie gedacht. Der Sachbearbeiter sieht das dann auch und wird - je nach Höhe der Differenz - bei dir nachfragen und Belege verlangen (bei Kleinkram läuft das aber oft einfach durch).
wie findet das FA heraus was recht ist?
Durch Nachfragen bei dir (was war das für ein Wertpapier, wann gekauft und wann verkauft). Du hast auch eine Mitwirkungspflicht, einfach dummstellen reicht womöglich nicht.
Mit Korrekturfeld meinst du Zeile 11?
Ich meine damit jede Zeile..
Schau dir das Formular doch mal an, da gibt es zu den Zeilen 7 bis 15 jeweils ein Korrekturfeld. Dort trägt man ggf. den Betrag ein, den die Bank bescheinigt hätte wenn sie alles korrekt gemacht hätte.

Beispiel: Du hast ein Zertifikat für 5.000 Euro gekauft und für 9.000 Euro verkauft (=4.000 Euro Gewinn). Der Bank waren die Kaufdaten aber unbekannt.
In der Jahressteuerbescheinigung steht daher für Zeile 11 ein Betrag von 2.700 Euro (9.000 * 30%).

Du korrigierst das jetzt, in dem du den wirklichen Gewinn von 4.000 Euro zu Zeile 7 hinzuaddierst, und die Zeile 11 auf Null (unbedingt eintragen, Leer ist nicht das Gleiche wie Null). Und wie gesagt, ändern darfst du nur bei "korrigierte Beträge".
Und nein, das ist die Erklärung für 2020.
OK, wundert mich zwar, aber Fonds sind auch nicht wirklich mein Thema, hab' ich nicht (mehr).
"Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge berücksichtigt (ich nehme an 7) und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.
Ja, das bedeutet, dass du es von Zeile 7 abziehen darfst.

Stefan
ArnoSt
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

Ganz vielen Dank, du hast mir sehr geholfen. Das mit den Korrekturzeilen hab ich völlig übersehen.

Inzwischen versuche ich Kaufbelege (von vor März 2007) aufzutreiben.
Wenn der Nachweis gelingt wird (soweit ich mich da eingelesen hab) der Kurs 1.1.2017 also "Einkaufskurs" angesehen und der Gewinn unterliegt dann noch einem Freibetrag von 100k.

Wenn das die einzige Quelle von Kapitalerträgen wäre, dann schreibst du wir Zeile 11) auf "0" korrigiert?
Ich hätte gedacht in die Korrekturzeile bei 7) "0" rein und dieser andere Gewinn (der dem Freibetrag unterliegt und geringer sein sollte) kommt in die Korrekturspalte einer anderen Zeile - tippe mal auf 10).
reckoner
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wenn der Nachweis gelingt wird (soweit ich mich da eingelesen hab) der Kurs 1.1.2017 also "Einkaufskurs" angesehen und der Gewinn unterliegt dann noch einem Freibetrag von 100k.
Das betrifft aber nur Fonds, nicht Indexzertifikate (die wären nämlich steuerfrei). Und es ist der 1.1.2018 (genauer: der 31.12.2017, ist aber wegen Neujahr der selbe Kurs).

Also, was war das was du vor März 2007 gekauft hast? Ein Fonds oder ein Indexzertifikat?

Stefan
ArnoSt
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

reckoner hat geschrieben: 26. Okt 2021, 21:24 Hallo,
Wenn der Nachweis gelingt wird (soweit ich mich da eingelesen hab) der Kurs 1.1.2017 also "Einkaufskurs" angesehen und der Gewinn unterliegt dann noch einem Freibetrag von 100k.
Das betrifft aber nur Fonds, nicht Indexzertifikate (die wären nämlich steuerfrei). Und es ist der 1.1.2018 (genauer: der 31.12.2017, ist aber wegen Neujahr der selbe Kurs).

Also, was war das was du vor März 2007 gekauft hast? Ein Fonds oder ein Indexzertifikat?

Stefan
Sind zwei Indexzertifikate. Eines klar vor März 2017 gekauft. Soweit ich weiß gilt die Regel: Bis März 2007 gekauft - steuerfrei bis 2018. Der Gewinn zwischen Verkaufsdatum und 2018 wird versteuert bis aber mit Freigrenze 100k.
(https://www.finanztrends.de/wie-werden-zertifikate-steuerlich-betrachtet/)
Im Moment stehen die pauschalen Erträge von beiden in Zeile 11, aber sind auch in Zeile 7 bereits enthalten.

Wie korrigiere ich das?
Soweit ich verstanden bleibt die Zeile 11 (Bsp 3000€) erhalten aber die Korrekturzeilen darf man ändern.
Was schreibt man dann wo rein? Versuchen wir es an einem Beispiel.
Zwei Zertifikate A und B:
Annahme Anteil A an Zeile 11 und 7: 1000€ (Erträge), Gewinn seit 2018 aber nur 200€.

B) ist etwas komplizierter, da hab ich echt alles mitgenommen. Gekauft von meinem Vater als Sparplan, sozusagen der große Teil vor dem Stichtag 14.3.2007.
Ein kleiner Teil bis 2008 als dann der Depotübertrag/Schenkung erfolgte.

Da ist es nach meiner Info so, der Teil große davor ist steuerfrei bis zu 31.12.2017. Der kleine Teil danach wird ganz normal mit 25% versteuert.
Annahme Anteil an Zeile 11 bisher: 2000€. (pauschal)
Tatsächlich gab es 500€ Gewinn von den Anteilen gekauft anch 3/2007 bis Verkaufsdatum. Die unterliegen ganz normalen Regeln. Dann noch mal 100€ Gewinn der restlichen Anteilen (also nur von 2018 bis Verkaufsdatum, weil davor steuerfrei).

a) Setzte ich den Korrekturwert von Zeile 11 dann auf "0" - weil alles geklärt ?
b) muss ich von Zeile 7) abziehen (1000+2000) und 500€ dazu addieren?
c) Aber wohin die Erträge die unter die Freistellungsgrenze fallen, also hier 200 von A)+100€ von B)
In welche Zeile kommen die, Zeile 10 = 300€ (Bestandschutz)?

In die Korrekturzeilen kommt der neue Wert und die Zeilen 37/38 Steuer/Soli bleiben unangetastet?
reckoner
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Sind zwei Indexzertifikate. Eines klar vor März 2017 gekauft. Soweit ich weiß gilt die Regel: Bis März 2007 gekauft - steuerfrei bis 2018. Der Gewinn zwischen Verkaufsdatum und 2018 wird versteuert bis aber mit Freigrenze 100k.
Ich hatte das doch schon gesagt: Zertifikate sind keine Fonds.
Und ich hatte extra noch gefragt, ob es nun ein Zertifikat oder ein Fonds ist. Darauf bist du gar nicht eingegangen, sondern vermischt einfach beides (du nennst es Zertifikat, behandelst es aber wie einen Fonds, das sind zwei völlig unterschiedliche Produkte.

Bei Fonds ist der Gesetzgeber imho eingeschritten, weil es Konstellationen gab in denen ganze Vermögen in einem Alt-Fonds verwaltet wurden, und damit alles steuerfrei war obwohl es in Wirklichkeit keine Bestandsgeschäfte waren.
Wenn du etwa eine Aktie im Jahr 2000 gekauft hast dann ist der Kursgewinn steuerfrei. Verkaufst du aber und kaufst vom Erlös eine andere Aktie, dann ist sie in Zukunft nicht mehr steuerfrei. Und das konnte man mit einem (Privat)Fonds umgehen.
Im Moment stehen die pauschalen Steuern von beiden in Zeile 11, aber sind auch in Zeile 7 und 38 bereits enthalten.
Ja, natürlich, die Zeile 11 ist ja in Zeile 7 enthalten. Das hatte ich in meinen anderen Beiträgen nicht beachtet (ich schaue mir das Formular nicht immer genau an, manchmal ist etwas in anderen Zeilen enthalten und manchmal nicht, sorry).
Also muss nicht nur die Zeile 11 auf Null korrigiert werden, sondern auch die Zeile 7 entsprechend. Und dann natürlich der richtige Ertrag wieder hinzu.
Zwei Zertifikate A und B
Annahme Anteil A an Zeile 11 und 7: 1000€ (Erträge), Gewinn seit 2018 aber nur 200€.
Dann korrigiert man Zeile 11 auf Null, und Zeile 7 auf 200.
Annahme Anteil an Zeile 11 bisher: 2000€. (pauschal)
Tatsächlich gab es 500€ Gewinn von den Anteilen gekauft anch 3/2007 bis Verkaufsdatum. Die unterliegen ganz normalen Regeln. Dann noch mal 100€ Gewinn der restlichen Anteilen (also nur von 2018 bis Verkaufsdatum, weil davor steuerfrei).
Zeile 11 auf Null, Zeile 7 auf 600.
Ich bezweifele aber, dass deine Berechnung des Gewinns korrekt ist (eben weil du von einem Fonds ausgehst).
Hattest du eigentlich schon gesagt, um welches Wertpapier es sich handelt? Wenn ich das wüsste dann könnte ich dir sagen um was es sich handelt.
a) Setzte ich den Inhalt von Zeile 11 dann auf "0" - weil alles geklärt ?
Ja. Zeile 11 sollte eigentlich immer auf Null korrigiert werden, schließlich ist das eine art Schätzung, und genau die will man ja berichtigen.
b) muss ich von Zeile 7) abziehen (1000+2000) und 500€ dazu addieren?
Ebenso für Zeile 38 (Soli).
Zeile 7 ist richtig, Zeile 38 wird aber gar nicht geändert (das ist die von dir wirklich gezahlte Steuer, die wird später auf die Steuerlast angerechnet, quasi als Vorauszahlung).
Was ist eigentlich mit Zeile 37, steht da nichts? Der Soli fällt ja nicht einfach so vom Himmel?
c) Aber wohin die Erträge die unter die Freistellungsgrenze fallen, also hier 200 von A)+100€ von B)
In welche Zeile kommen die?
??? - was für eine Freistellungsgrenze?
Der Sparer-Pauschbetrag und auch die 100k-Freigrenze kommt jedenfalls später, man erklärt grundsätzlich alle Erträge ohne Abzug (ich gehe jetzt mal davon aus, dass du alle deine Banken erklärst - sonst wird es noch etwas komplizierter).
d) Kommt in die Korrekturzeile der richtig Wert oder ein +/- Wert !?!?
Der richtige Wert, nicht die Differenz.
Eigentlich ist es ganz einfach. Du musst es so eintragen wie es die Bank bescheinigt hätte wenn sie alle Daten gehabt hätte. Sprich: Die Ersatzbemessungsgrundlage muss wieder raus, die richtigen Erträge rein.

Stefan
ArnoSt
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

Ja, Tschuldigung - ich lag falsch und wenn ich etwas vergessen hab zu beantworten - tut mir leid, keine Absicht - und danke für deine Geduld.
Ich hatte inzwischen auch noch mal recherchiert - die Sache mit 1.1.2018 trifft nur Fonds - keine Aktien, keine Zertifikate.
Bei dem Kram kann man schon mal durcheinander kommen. Manche Texte sind auch alt, da ist man dann nicht sicher, ob das die entsprechenden Regeln schon gab - soviel zu meiner Verteidigung:

Aber dann sieht es doch anders aus - wie du schon schreibst

Für Zertifikat A (WKN 702979) fällt überhaupt keine Steuer an.
Deren Anteil Anteile 11) Ersatzbemessung wird auf 0 korrigiert und dem FA die entsprechenden Unterlagen übergeben wenn sie die Bank nicht auftreiben konnte.
Die Summe in Zeile 7) wird ebenfalls um 1000€ reduziert.

B):
Wieder Anteil der Zeile 11) um 2000€ reduzieren so und ist so auch insgesamt 0.
Und in Zeile 7 nehme ich die geschätzten 2000€ raus und dafür den Gewinn der Anteile, die nach dem 14.7.2007 gekauft wurden drauf.
Den zu berechnen wird nicht so ganz einfach, weil es
- ein Sparplan war, Käufe teils vor 3/2007, teils danach
- es ein Depotübertrag von meinem Vater 2008 war
Der Gewinn der Anteile vor 3/2007 taucht nirgendwo auf wie bei A), korrekt?

Dann wäre es wirklich nicht so schwer insgesamt.
Also dann kommen in Zeile 10) nur Verkäufe aus Fonds, für die es diesen Stichtag 1.1.2018 gibt?
Wenn ich das so eingeben kommen plausible Zahlen raus.

Zeile 37 und 38 bleiben - da gibt es auch keine Korrekturfelder.

Von KAP-INV steht in den Bescheiden der Banken nichts. Hab ich glaub ich auch noch nie ausgefüllt.
reckoner
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, jetzt hast du's.
Den zu berechnen wird nicht so ganz einfach, weil es
Wenn du das realistisch schätzt hat das Finanzamt da sicher nichts einzuwenden (insbesondere in den Fällen in denen dein Vater gekauft hat, sowas kann man oft nicht verifizieren).
Also dann kommen in Zeile 10) nur Verkäufe aus Fonds, für die es diesen Stichtag 1.1.2018 gibt?
Korrekt, betrifft dich also nicht.
Von KAP-INV steht in den Bescheiden der Banken nichts. Hab ich glaub ich auch noch nie ausgefüllt.
Ebend - die ist ja auch für Fonds.

Stefan
Antworten