Sind Sie bereit
für einen modernen Online-Steuerberater?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Alles klar, vielen Dank!Das ist ganz einfach: Sie zahlen in der Kombination zu wenig Steuer. Und ja, die muss nachgezahlt werden, zumal in der Kombination die Pflicht zur Steuererklärung besteht.
Das ist ein guter Hinweis! Dann lege ich besser noch mehr Geld beiseite.Übrigens kann das Finanzamt hier Steuervorauszahlungen festsetzen, was es vermutlich auch tun wird, sobald sich tatsächlich 2.000 Euro Nachzahlung aus der Steuererklärung ergeben.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste