Fahrzeug geleast - diverse Fragen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Lightwizzard
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Registriert: 21. Okt 2021, 09:57

Fahrzeug geleast - diverse Fragen

Beitrag von Lightwizzard »

Hallo,

ich habe ein kleines Fahrzeug geleast um von meinem Wohnort zu meinem Firmensitz zu fahren (einfache Wegstrecke 100km). Die jährliche Fahrleistung beträgt ca. 5.000 km, ich kann also theoretisch 25 mal im Jahr den Firmensitz aufsuchen. Dann fahre ich im Jahr vielleicht noch 500km vom Firmensitz zum Kunden. Die Nutzung als Firmenfahrzeug sollte also eindeutig gegeben sein, oder?

Ich betreibe das Gewerbe nebenberuflich, daher komme ich mit den oben geschilderten Zahlen gut hin. Von meinem "richtigen" Arbeitgeber wird mir ein Dienstfahrzeug gestellt. Kann man dem Finanzamt hier glaubhaft versichern, dass ich das Leasingfahrzeug tatsächlich ausschließlich gewerblich nutze und nicht privat? Oder sollte man grundsätzlich 10% oder 20% private Fahrten ansetzen um keinen Staub beim Finanzamt aufzuwirbeln?

Zu den "Betriebsausgaben KFZ" in der Steuererklärung hätte ich auch noch ein paar Fragen:
- Die Leasingsonderzahlung setze ich netto an und darf diese aber nicht auf einmal angeben, sondern muss diese gleichmäßig auf die Leasinglaufzeit aufteilen?
- Die monatliche Leasinggebühr und Treibstoffkosten setze ich ebenfalls netto an?
- Den Steueranteil der Leasingsonderzahlung, der Leasinggebühr und der Treibstoffkosten kann ich in der quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldung bei "Gezahlte Vorsteuerbeträge (Zeile 63) ansetzen?

Danke für eure Mithilfe.
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fahrzeug geleast - diverse Fragen

Beitrag von Severina »

"Kann man dem Finanzamt hier glaubhaft versichern, dass ich das Leasingfahrzeug tatsächlich ausschließlich gewerblich nutze und nicht privat? "

Nein, kann man nicht. Es gibt bei einem Fahrzeug, welches zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, nur zwei Möglichkeiten: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch.

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte eines Unternehmers gelten besondere Regelungen:

https://www.betriebsausgabe.de/wiki/fahrten-zwischen-wohnung-und-betrieb/
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