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Genau so ist es. Auch mit dem Wohnrecht bleibt die Schenkung ein unentgeltlicher Erwerb, so dass die Besitzzeiten der Oma mitgerechnet werden.Und es kann direkt verkauft werden da im Rahmen des Fußstapfentheorie das Anschaffungsdatum der Großmutter als Fiktion für den Erwerb des jetzigen Verkäufers anzusehen ist?
Genau so ist es. Auch mit dem Wohnrecht bleibt die Schenkung ein unentgeltlicher Erwerb, so dass die Besitzzeiten der Oma mitgerechnet werden.Und es kann direkt verkauft werden da im Rahmen des Fußstapfentheorie das Anschaffungsdatum der Großmutter als Fiktion für den Erwerb des jetzigen Verkäufers anzusehen ist?
Genau so ist es. Auch mit dem Wohnrecht bleibt die Schenkung ein unentgeltlicher Erwerb, so dass die Besitzzeiten der Oma mitgerechnet werden.
Ja und ja.Das heißt also die Rechnung beginnt schon 1960 für die EG Wohnung, richtig? Und durch die Schenkung an meine Eltern (Schenkung in gerader Linie, oder wie sich das nennt), wurde die Zeit des Besitzes übernommen. Also können meine Eltern mir das EG via Familienverkauf ab sofort ohne Steuerabgabe verkaufen?
Nein. Wenn mehr als 10 Jahre seit Anschaffung vergangen sind, kommt es auf die Nutzung nicht mehr an.Nur um es genau zu verstehen, hätte meine Oma an meine Eltern Miete gezahlt, (warum auch immer man sowas tun sollte ^^) dann würde eine Spekulationssteurer zum jetzigen Zeitpunkt fällig bei Verkauf, richtig?
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