Open-Source-Spenden in Bitcoin - Einkommenssteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SoftwareDev
Beiträge: 1
Registriert: 15. Aug 2021, 21:48

Open-Source-Spenden in Bitcoin - Einkommenssteuer

Beitrag von SoftwareDev »

Hallo!
Ich bin ein Hobby-Softwareentwickler und möchte ein Bitcoin-Wallet erstellen, um Spenden zu erhalten. Gelten Spenden dort steuerlich als Einkommen? Wenn ja, inwiefern gelten Freibeträge, da der Bitcoin-Euro-Kurs stark schwankt?

Außerdem: inwiefern gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz bei Open-Source-Entwicklung? Ich bin noch nicht volljährig
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Open-Source-Spenden in Bitcoin - Einkommenssteuer

Beitrag von muemmel »

Ja, natürlich gelten solche "Spenden" als Einkommen. Was den Rest anbelangt: Das ist ein Gewerbe, da man damit Einkommen erzielen möchte. Dieses ist anzumelden und bei Minderjährigen muss das von den Eltern und dem Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Open-Source-Spenden in Bitcoin - Einkommenssteuer

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Gelten Spenden dort steuerlich als Einkommen? Wenn ja, inwiefern gelten Freibeträge, da der Bitcoin-Euro-Kurs stark schwankt?
Wie schon gesagt ist das ganz normales Einkommen (es spielt steuerrechtlich keine Rolle, ob du dich mit Botcoin, mit Eintrittskarten, mit Bonbon's oder sonst was bezahlen lässt - sogar Geld wäre möglich :P ).
Freibeträge gibt es durchaus, etwa:
Grundfreibetrag (knapp 10.000 Euro p.a.)
Freigrenze für selbstständige Tätigkeiten (410 Euro p.a. - wird oft gar nicht erwähnt, könnte hier aber sehr gut passen)

Das der Bitcoinkurs stark schwankt ist hingegen dein Problem, ab dem Zeitpunkt des Zuflusses (der Bitcoin) sind Kursgewinne* von dir zu versteuern (als Spekulationsgeschäft). Dabei gilt es die fifo-Regel zu beachten (first in first out, verkauft wird also immer das Älteste), und es gibt eine Freigrenze (600 Euro, aber: nur einen Euro drüber und alles wird steuerpflichtig). Zudem ist es nach mehr als einem Jahr Besitz steuerfrei (nennt sich Spekulationsfrist).

*Anmerkung: Kursgewinne entstehen erst beim Verkauf.
inwiefern gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz bei Open-Source-Entwicklung?
Wie schon gesagt wurde muss ein Gewerbe vom Gericht genehmigt werden, und in dem Rahmen würde sicher auch dieses Gesetz zum tragen kommen.
Üblich ist in solchen Fällen, dass die Eltern das Gewerbe auf sich anmelden. Dabei sollte aber bedacht werden, dass da mitunter trotzdem ein Rattenschwanz dranhängt (Steuererklärungen, Handelskammer, Impressum, Widerrufsrecht, Haftung u.s.w.).

PS: Mit Krankenversicherung will ich mal gar nicht kommen - ich glaube kaum, dass deine Idee dermaßen einschlägt und du mehr als ein paar Euro damit verdienst.

Stefan
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