AFA bei neu angeschafftem Denkmal

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maria53
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AFA bei neu angeschafftem Denkmal

Beitrag von maria53 »

Ich habe ein über 200 Jahre altes Haus 2019 gekauft, 2020 renoviert und 2021 vermietet. Nun hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass der AFA Satz nur 2 anstatt 3 % beträgt, da ich das Gebäude ja erst 2019 erworben habe und das ursprüngliche Datum der Fertigstellung irrelevant für die AFA Berechnung sei. Ist das korrekt? Mein Steuerberater sagte mir vor der Abgabe der Erklärung, dass 3% anzusetzten seien. Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung.
PaMa
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Registriert: 17. Jul 2021, 07:48

Re: AFA bei neu angeschafftem Denkmal

Beitrag von PaMa »

Ich versuche mal mein Laienwissen einzubringen, da ich mich auch mit älteren Häusern zuletzt ein wenig befasst habe, damit du eine erste Orientierung hast. Kein Gewähr für Richtigkeit.

3% Abschreibung sind mir bisher nur im Rahmen der AfA für Gebäude, die zu Betriebsvermögen gehören und eben nicht zu Wohnzwecken genutzt werden bekannt.

Bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3 Prozent,

§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG

Ansonsten gelten imho für Gebäude, die vor dem 01.01.1925 fertiggestellt wurden und wo Satz 1 nicht gilt, also sie nicht zu Betriebsvermögen zählen und eben im Rahmen der VuV zu Wohnzwecken vermietet werden, eine jährliche Abschreibung von 2,5%. Ansonsten 2% jährlich für Gebäude, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden.

bei Gebäuden, soweit sie die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht erfüllen und die
a)
nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind, jährlich 2 Prozent,
b)
vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt worden sind, jährlich 2,5 Prozent

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

das ursprüngliche Datum der Fertigstellung irrelevant für die AFA Berechnung sei
Dass das Jahr der Fertigstellung irrelevant für die Berechnung sei ist mir persönlich neu. Jedoch kenne ich jetzt die gesamte Geschichte des Gebäudes nicht. Was war denn die genaue Begründung des FA. Es wird vermutlich nicht einfach geschrieben haben, dass das Jahr der Fertigstellung irrelevant sei, sondern vielmehr eine gesetzliche Grundlage als Quelle genannt haben, oder?

Liebe Grüße Patrick
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: AFA bei neu angeschafftem Denkmal

Beitrag von taxpert »

maria53 hat geschrieben:Ich habe ein über 200 Jahre altes Haus 2019 gekauft,
Ist das Haus jetzt "nur" 200 Jahre alt oder ist es ein Denkmal und eine entsprechende Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde liegt vor (§7i EStG)?
maria53 hat geschrieben: Nun hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass der AFA Satz nur 2 anstatt 3 % beträgt, da ich das Gebäude ja erst 2019 erworben habe und das ursprüngliche Datum der Fertigstellung irrelevant für die AFA Berechnung sei. Ist das korrekt? Mein Steuerberater sagte mir vor der Abgabe der Erklärung, dass 3% anzusetzten seien.
Sowohl das eine als auch das andere ist zunächst falsch!

Auf Grund der bisherigen Angaben beträgt die AfA 2,5% nach §7 Abs.4 Satz 1 Nr.2 lit. b) EStG, da die Fertigstellung vor dem 01.01.1925 liegt.

Eine höhere AfA wäre möglich nach §7 Abs.4 Satz 2 EStG, wenn der Stpfl. den Nachweis führen kann, dass die tatsächliche verbleibende Nutzungsdauer kürzer als 40 Jahre ist. Der reine Hinweis auf das Alter des Gebäudes reicht allerdings nicht aus. Man wird ein entsprechendes Gutachten eines amtlich bestellten Bausachverständigen benötigen.

Andererseits kann es auch sein, dass in der Vergangenheit so umfassende Maßnahmen an dem Haus durchgeführt wurden, dass es sich in steuerlicher Hinsicht um ein "neues Wirtschaftsgut" handelt, so dass das ursprüngliche Fertigstellungsdatum keine Relevanz hat.

taxpert
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maria53
Beiträge: 2
Registriert: 4. Aug 2021, 16:31

Re: AFA bei neu angeschafftem Denkmal

Beitrag von maria53 »

Vielen Dank für die Antworten.
AFA §7i habe ich bei der Behörde vor 3 Monaten beantragt. Die Bearbeitung wird laut Aussage dieser voraussichtlich 9-12 Monate dauern. Aber es ist ein unstrittiges Einzeldenkmal. Alle Renovierungsmaßnahmen musste ich detailliert langatmig genehmigen lassen. Zusätzlich wurden meine Werbungskosten vorerst mit null berücksichtigt "bis die Höhe einer Förderungsmaßnahme für Dorferneuerung feststeht". Obwohl ich da einen genehmigten Bescheid habe und die Förderung im Steuerjahr bereits ausgezahlt wurde.
Text wegen der AFA:" Ich weisse darauf hin, dass der AFA Satz lediglich 2 % beträgt, da Sie das Gebäude erst 2019 erworben haben, das ursprüngliche Datum der Fertigstellung ist irrelevant für die AFA Berechnung, die AFA beginnt erst mit Fertigstellung des Gebäudes."
Das Haus war vor unserem Kauf ja auch "fertiggestellt". Wir haben lediglich einige Fenster augetauscht, ein Zimmer als Badezimmer hergestellt und die Heizung erweitert, sowie die Fachwerkfassade ausgebessert und streichen lassen.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: AFA bei neu angeschafftem Denkmal

Beitrag von taxpert »

maria53 hat geschrieben: AFA §7i habe ich bei der Behörde vor 3 Monaten beantragt. Die Bearbeitung wird laut Aussage dieser voraussichtlich 9-12 Monate dauern. Aber es ist ein unstrittiges Einzeldenkmal. Alle Renovierungsmaßnahmen musste ich detailliert langatmig genehmigen lassen. Zusätzlich wurden meine Werbungskosten vorerst mit null berücksichtigt "bis die Höhe einer Förderungsmaßnahme für Dorferneuerung feststeht". Obwohl ich da einen genehmigten Bescheid habe und die Förderung im Steuerjahr bereits ausgezahlt wurde.
Da die Prüfung des §7i EStG zumeist ohne den vorliegenden Bescheid der Landesbehörde fast nicht möglich ist (vgl. R7i Abs.3 EStR), kann das FA die Prüfung entsprechend zurückstellen, BFH vom 14.05.2014, AZ.: X R 7/12.
maria53 hat geschrieben: " Ich weisse darauf hin, dass der AFA Satz lediglich 2 % beträgt, da Sie das Gebäude erst 2019 erworben haben, das ursprüngliche Datum der Fertigstellung ist irrelevant für die AFA Berechnung, die AFA beginnt erst mit Fertigstellung des Gebäudes."
Die rechtliche Grundlage für diesen Satz erschließt sich mir nicht!

taxpert
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