Naturalunterhalt
Naturalunterhalt
Hallo,
ist in folgender Konstellation die steuerliche Geltendmachung eines Naturalunterhalts für 2020 möglich:
- Mutter und Kind leben im Haushalts des Kindsvaters.
- Beide Elternteile sind unverheiratet.
- Beide Eltern haben das Sorgerecht.
- Beide Eltern sind über 25 und beziehen für sich kein Kindergeld.
- Der Vater bezieht das Kindergeld für das Kind.
- Die Steuerfreibeträge sind geteilt.
- Die Mutter befindet sich in dreijähriger Elternzeit bis Ende 2022.
- Die Mutter bezog 480.-€ mtl. Elterngeldplus in 2020.
- Der Vater bezog einen Monat Elterngeld.
- Die Mutter wurde und wird vom Vater für die Kindesbetreuung teilweise in bar in Höhe von 800.-€ unterstützt (Essen, Miete, Unterhalt des KfZs, Kleidung).
- Eine gerichtliche Unterhaltsverpflichtung liegt nicht vor.
Kann hier in Anlage "Unterhalt" des Vaters unter außergewöhnliche Belastung der Unterhalt als Naturalunterhalt angegeben werden?
Ist das Elterngeld hier anzurechnen?
Danke!
ist in folgender Konstellation die steuerliche Geltendmachung eines Naturalunterhalts für 2020 möglich:
- Mutter und Kind leben im Haushalts des Kindsvaters.
- Beide Elternteile sind unverheiratet.
- Beide Eltern haben das Sorgerecht.
- Beide Eltern sind über 25 und beziehen für sich kein Kindergeld.
- Der Vater bezieht das Kindergeld für das Kind.
- Die Steuerfreibeträge sind geteilt.
- Die Mutter befindet sich in dreijähriger Elternzeit bis Ende 2022.
- Die Mutter bezog 480.-€ mtl. Elterngeldplus in 2020.
- Der Vater bezog einen Monat Elterngeld.
- Die Mutter wurde und wird vom Vater für die Kindesbetreuung teilweise in bar in Höhe von 800.-€ unterstützt (Essen, Miete, Unterhalt des KfZs, Kleidung).
- Eine gerichtliche Unterhaltsverpflichtung liegt nicht vor.
Kann hier in Anlage "Unterhalt" des Vaters unter außergewöhnliche Belastung der Unterhalt als Naturalunterhalt angegeben werden?
Ist das Elterngeld hier anzurechnen?
Danke!
Zuletzt geändert von BuFi am 1. Aug 2022, 18:15, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Naturalunterhalt
Kann hier in Anlage "Unterhalt" des Vaters unter außergewöhnliche Belastung der Unterhalt als Naturalunterhalt angegeben werden? Ja - wobei Einnahmen der Mutter, hier also das Elterngeld, anzurechnen sind.
Die Mutter wurde und wird vom Vater für die Kindesbetreuung teilweise in bar in Höhe von 800.-€ unterstützt Die Absetzbarkeit ist aber auf den Grundfreibetrag gedeckelt (2020 9.408 Euro).
Der Vater bezog einen Monat Elterngeld. Das ist in der Steuererklärung anzugeben, da es der Progression unterliegt (d. h., es erhöht den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen). Auch entsteht dadurch Erklärungspflicht, d. h., die Erklärung muss bald eingereicht werden (eigentlich bis zum 31.07. - für 2020 wurde die Frist aber um 3 Monate verlängert).
Die Mutter wurde und wird vom Vater für die Kindesbetreuung teilweise in bar in Höhe von 800.-€ unterstützt Die Absetzbarkeit ist aber auf den Grundfreibetrag gedeckelt (2020 9.408 Euro).
Der Vater bezog einen Monat Elterngeld. Das ist in der Steuererklärung anzugeben, da es der Progression unterliegt (d. h., es erhöht den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen). Auch entsteht dadurch Erklärungspflicht, d. h., die Erklärung muss bald eingereicht werden (eigentlich bis zum 31.07. - für 2020 wurde die Frist aber um 3 Monate verlängert).
Re: Naturalunterhalt
@muemmel: Vielen Dank! Auch für den Hinweis der Verlängerungsoption in 2020!
Zum Verständnis: Beim Unterhalt wird also der Deckelbetrag abzüglich des Elterngelds angegeben?
Zum Verständnis: Beim Unterhalt wird also der Deckelbetrag abzüglich des Elterngelds angegeben?
Re: Naturalunterhalt
Nein - es wird der Deckelbetrag angegeben, und separat das Einkommen der unterhaltenen Person. Den Rest rechnet sich das Finanzamt schon selber aus, zumal es beim Einkommen noch einen Freibetrag gibt (624 Euro). Den zieht das FA dann ebenfalls selbst vom Einkommen ab.
Re: Naturalunterhalt
Vielen Dank!muemmel hat geschrieben: ↑28. Jul 2021, 15:25 Nein - es wird der Deckelbetrag angegeben, und separat das Einkommen der unterhaltenen Person. Den Rest rechnet sich das Finanzamt schon selber aus, zumal es beim Einkommen noch einen Freibetrag gibt (624 Euro). Den zieht das FA dann ebenfalls selbst vom Einkommen ab.
Re: Naturalunterhalt in Elternzeit
Hallo Mümmel,muemmel hat geschrieben: ↑27. Jul 2021, 18:29 Kann hier in Anlage "Unterhalt" des Vaters unter außergewöhnliche Belastung der Unterhalt als Naturalunterhalt angegeben werden? Ja - wobei Einnahmen der Mutter, hier also das Elterngeld, anzurechnen sind.
Die Mutter wurde und wird vom Vater für die Kindesbetreuung teilweise in bar in Höhe von 800.-€ unterstützt Die Absetzbarkeit ist aber auf den Grundfreibetrag gedeckelt (2020 9.408 Euro).
Der Vater bezog einen Monat Elterngeld. Das ist in der Steuererklärung anzugeben, da es der Progression unterliegt (d. h., es erhöht den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen). Auch entsteht dadurch Erklärungspflicht, d. h., die Erklärung muss bald eingereicht werden (eigentlich bis zum 31.07. - für 2020 wurde die Frist aber um 3 Monate verlängert).
wie lange kann denn der Naturalunterhalt der im gleichen Haushalt lebenden Mutter des gemeinsamen Kindes vom Vater steuerlich geltend gemacht werden?
Sie ist bis November 2022 in Elternzeit (drei Jahre Elternzeit, Geburt des Kindes November 2019) und das Kind besucht ab 01.11.2022 den Kindergarten.
Kann der Naturalunterhalt für 2021 und auch anteilig für 2022 in der Einkommenssteuererklärung des Vaters geltend gemacht werden?