Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Hallo zusammen,
Person A und Person B sind verheiratet (Zusammenveranlagung). Person A hat ein Vollzeiteinkommen und Person B hat kein Einkommen (auch keine 450€ Minijob).
Kann die Person B Ihre Studienkosten bzw. Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? Studienkosten sind aus dem Jahr 2020, die Deutschkurse aber aus dem Jahr 2019. Kann man diese noch rückwirkend einreichen?
Für die Person B muss ja eine eigene Anlage N ausgefüllt werden richtig?
Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig?
Gehört ein Tablet, denn Sie zum Studieren nutzt auch zu den Werbungskosten dazu, wenn ja, gebe ich dann einfach die Hälfte der Kosten bei den Werbungskosten an und lege für alles die Rechnungen bei?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Person A und Person B sind verheiratet (Zusammenveranlagung). Person A hat ein Vollzeiteinkommen und Person B hat kein Einkommen (auch keine 450€ Minijob).
Kann die Person B Ihre Studienkosten bzw. Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? Studienkosten sind aus dem Jahr 2020, die Deutschkurse aber aus dem Jahr 2019. Kann man diese noch rückwirkend einreichen?
Für die Person B muss ja eine eigene Anlage N ausgefüllt werden richtig?
Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig?
Gehört ein Tablet, denn Sie zum Studieren nutzt auch zu den Werbungskosten dazu, wenn ja, gebe ich dann einfach die Hälfte der Kosten bei den Werbungskosten an und lege für alles die Rechnungen bei?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig? Vielleicht, vielleicht auch nicht - das hängt davon ab, ob es die Erstausbildung von Person B ist.
Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? In der Regel ist das nicht möglich.
Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? In der Regel ist das nicht möglich.
Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Erstausbildung bzw. Erststudium in Deutschland ja, aber in Russland hat Sie schonmal studiert.muemmel hat geschrieben: ↑14. Jun 2021, 14:06 Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig? Vielleicht, vielleicht auch nicht - das hängt davon ab, ob es die Erstausbildung von Person B ist.
Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? In der Regel ist das nicht möglich.
Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
aber in Russland hat Sie schonmal studiert. Und dieses Studium auch abgeschlossen?
Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Okay - dann sind es tatsächlich Werbungskosten und diese gehören in die Anlage N. Auch das Tablet, nach Abzug eines Anteils für Eigennutzung (50 % werden da üblicherweise angesetzt), kann entsprechend abgesetzt werden.
Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Vielen Dank für die Information. Sie haben mir sehr geholfen.