Steuerklasse wechseln während der Elternzeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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saltown2021
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2021, 14:04

Steuerklasse wechseln während der Elternzeit

Beitrag von saltown2021 »

Hallo!

mein Mann und ich erwarten Ende Mai unser erstes Kind, und haben nun eine bzw. ein paar Fragen bzgl. eines möglichen Wechsels der Steuerklassen.

Mein Mann verdient 70k brutto im Jahr, und ich verdiene 60k. Wir sind beide seit der Ehe in 2015 in der Steuerklasse IV, da wir "ähnlich genug" verdienen.

Bzgl. Bezug auf Elterngeld planen wir folgendes: Ich werde 12 Monaten Basiselterngeld beziehen (voraussichtlich Juni 2021 - Mai 2022) und mein Mann in den ersten 2 Monaten parallel dazu 2 (Juni - Juli 2021). Somit haben wir unser 14 Monaten Basiselterngeld Anspruch bis Mai 2022 ausgeschöpft.

Wir haben es "nicht geschafft", 7 Monaten vor dem Mutterschutz die Steuerklasse zu wechseln.
Allerdings - wenn ich das ganze bisher richtig verstanden habe (wovon ich ehrlich gesagt nicht ausgehe :lol: ), ist das für uns erstmal "egal", da ich, aufgrund meines bisherigen Gehalts, für "meine" 12 Elterngeld-Monaten trotzdem das maximale Basiselterngeld von 1.800 Euro erhalten werde. Daher wäre ein "rechtzeitiger" Wechsel (7 Monate vor dem Mutterschutz) in diesem Sinne egal gewesen... oder?

Was mich jedoch nun interessiert...
Nach den ersten 12 Monaten (Juni 2021 - Mai 2022) werde ich 2 weitere Monate gar nicht arbeiten (Juni + Juli 2022) - daher, kein Elterngeld erhalten aber auch kein Gehalt bzw. kein Einkommen an sich. Die nächsten ca. 8 Monate (vll sogar 10) (voraussichtlich August 2022 - März 2023), werde ich in Teilzeit arbeiten - ca 25, vll 30 Stunden der Woche.
In diesen Monaten wird mein Mann daher wesentlich mehr als ich verdienen. Die Regel lautet doch, wenn ich mich nicht irre, dass sich ein Wechsel in die Klassen 3 und 5 lohnt, wenn die Höhe der Einkommen etwa in einem Verhältnis von 60:40 zueinander liegt. Das würden wir ja in diesen Monaten, in denen ich Teilzeit arbeite, schaffen.

Daher die Frage... sollen wir jetzt schon in die Klassen 3 und 5 wechseln? Dürfen wir es überhaupt? Bringt uns das was am Ende? Wie ist es, wenn ich doch die ersten Monaten 2022 steuerfreies Elterngeld erhalte? Hat das ein Einfluss auf das ganze?

Danke vorab für eure Unterstützung. Das ganze ist wirklich schwer für uns zum durchblicken.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse wechseln während der Elternzeit

Beitrag von muemmel »

1. Die Steuerklassen sind egal, da am Ende, nach der Steuererklärung, immer diesselbe Summe an Steuer herauskommt - die richtet sich nämlich nach den Steuertabellen (in Ihrem Fall der Splittingtabelle) und nicht nach der Steuerklasse.
2. Steuerklassenwahl kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen - bei Ihnen aber nicht, da Sie sowieso das Höchstelterngeld bekommen. Insofern ist die verpasste Frist völlig schnuppe.
3. Sie dürfen die Steuerklassen wechseln, so oft Sie wollen - die Deckelung auf einen Wechsel pro Jahr ist entfallen.

Wie ist es, wenn ich doch die ersten Monaten 2022 steuerfreies Elterngeld erhalte? Hat das ein Einfluss auf das ganze? Auf die Steuerklasse nicht, auf die Steuer schon - Elterngeld unterliegt der Progression und erhöht den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen. Vereinfacht gesagt, liegt trotz Steuerfreiheit eine Art indirekter Steuer auf dem Elterngeld.
saltown2021
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2021, 14:04

Re: Steuerklasse wechseln während der Elternzeit

Beitrag von saltown2021 »

Danke für deine schnelle Antwort!

Die Steuerklassen sind egal, da am Ende, nach der Steuererklärung, immer diesselbe Summe an Steuer herauskommt - die richtet sich nämlich nach den Steuertabellen

Spannend! Das habe ich also bisher komplett anders verstanden (wie sicherlich viele andere ;) ) . So werde ich mir doch um das Thema Wechsel der Steuerklasse keine Gedanken mehr machen, denn uns interessiert es nicht, mehr netto vorab zu erhalten, wenn wir das ganz später nachzahlen müssten... Danke also für diese Erläuterung!

Wenn ich darf, stelle ich schon mal eine weitere Rückfrage:
    Ist es möglich, jetzt schon festzustellen, wie viel ich bzw. wir nachzahlen müssten, bzw. ob wir mit einer Nachzahlung rechnen müssen? Gibt es vll eine Faustregel?

    Danke nochmal!!
    muemmel
    Beiträge: 4826
    Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

    Re: Steuerklasse wechseln während der Elternzeit

    Beitrag von muemmel »

    Faustregel: Klasse 3 + Elterngeld = Nachzahlung. Will man also keine, bleibt man in 4/4.
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