Ich habe mein Studium abgesetzt vor circa einem halben Jahr. Mein Steuerbescheid ist länger als 16 Wochen hier. Ich habe jedoch vergessen einige Kosten anzugeben.
In meinem Steuerbescheid steht nun, dass dieser nach § 165 hinsichtlich meiner Ausbildungskosten vorläufig ist. Kann nur das Finanzamt sich auf diesen nun beziehen, oder kann auch ich, solange das "offen" ist meine STudienkosten ändern.
DANKE
§165 AO - Selbst ändern
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Re: §165 AO - Selbst ändern
Der Steuerbescheid wird durch die Vorläufigkeit i. S. d. Paragraph 165 AO für beide Seiten offen gehalten. Somit können Sie ebenfalls eine Änderung des Steuerbescheids beantragen.