Steuererklärung oder Verlustvortrag?

Was ist bei Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung zu beachten?
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Anna36
Beiträge: 5
Registriert: 19. Feb 2021, 19:26

Steuererklärung oder Verlustvortrag?

Beitrag von Anna36 »

Hi,

ich hab für meine Studienjahre einen Verlustvortrag erhalten. Ich möchte jetzt für das erste Jahr, in dem ich gearbeitet habe eine Steuererklärung machen. In dem Jahr habe ich erst im November angefangen, sodass der mir bereits angerechnete Verlust der Studienjahre höher ist, als der Bruttojahreslohn für das Jahr. Ist das denn eine Steuererklärung oder ein Verlustvortrag? Was soll ich ankreuzen?

Danke für dei Hilfe
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung oder Verlustvortrag?

Beitrag von Severina »

Das ist eine Steuererklärung. Auch wenn die Einkünfte aus den Monaten Nov und Dez für sich genommen keine Steuerpflicht (oder nur eine geringe) auslösen, wird der
Verlustvortrag trotzdem gegengerechnet werden und verpufft insoweit wirkungslos (oder mit sehr geringer Auswirkung), der Rest, der übrig bleibt, wird sich in der nächsten Erklärung auswirken.
Anna36
Beiträge: 5
Registriert: 19. Feb 2021, 19:26

Re: Steuererklärung oder Verlustvortrag?

Beitrag von Anna36 »

Vielen Dank für die Antwort.
Also habe ich das richtig verstanden, dass der Verlustbetrag in der Steuererklärung (mit den 2 Monaten) dann nicht verloren geht und dann im Folgejahr auch angerechnet wird? Oder soll ich zuerst die Steuererklärung für das volle Jahr abgeben?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung oder Verlustvortrag?

Beitrag von Severina »

Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden. Der bereits festgestellte Verlust wird teilweise ohne Auswirkung verloren gehen. Das, was vom Verlustvortrag nach Anrechnung auf die Einkünfte des ersten Berufjahres übrig bleibt, wird sich im Folgejahr auswirken.

Das ist nicht verhinderbar: Der festgestellte Verlustvortrag führt dazu, dass eine Steuererklärung für das Folgejahr abgegeben werden muss. Selbst wenn Sie zuerst das zweite Jahr abgeben würden: das Finanzamt kennt Ihre Einkünfte des ersten Jahres bereits.

Das Verlustvorträge ganz oder teilweise wirkungslos verpuffen, kommt nicht selten vor und vor allem in Fällen wie Ihrem, in denen man zum Ende eines Jahres beginnt zu arbeiten.
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