Handelsgewinn mehr als Haupteinkommen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Aabid
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Handelsgewinn mehr als Haupteinkommen

Beitrag von Aabid »

Hi,

1) Angenommen, ich bin Angestellter und mein Jahreseinkommen im Jahr 2021 beträgt 30000 Euro (brutto). Mein Handelsgewinn (CFD) mit einem ausländischen Broker beträgt ebenfalls 40000 Euro.
Wie viel soll ich für Handelsgewinn Steuern zahlen? Ist der Handelsgewinn im Kapitalvermögen enthalten und wird das mit 25% besteuert?

2) Angenommen, ich habe 2020 mit dem Handel mit CFD 25000 Euro verloren. Kann ich alles als Verlustvortrag verwenden? (40000-25000=15000?)

3) Ändert Zusammenveranlagung die Antwort auf die obigen Fragen? (Nur einer der Ehepartner handelte und verlor die 25000 Euro)

Danke im voraus
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Handelsgewinn mehr als Haupteinkommen

Beitrag von muemmel »

1. Ja, das wird mit 25 % KE-Steuer besteuert.
2. Ja.
3. Nein. Allerdings verdoppelt sich der Freibetrag (also 1.602 Euro statt 801 Euro). Außerdem sollte man die sog. "Günstigerprüfung" beantragen - wenn man insgesamt nur 45.000 Euro zu versteuern hat, fährt man mit einer Versteuerung nach den Steuertabellen deutlich günstiger als mit den 25 %. Verdient die Frau ebenfalls, kommt es auf das Gesamteinkommen an, aber das müßte schon sehr hoch sein, damit man mit den 25 % KE-Steuer weniger zahlt als nach der Tabelle.
Aabid
Beiträge: 8
Registriert: 28. Feb 2021, 13:53

Re: Handelsgewinn mehr als Haupteinkommen

Beitrag von Aabid »

muemmel hat geschrieben: 13. Mär 2021, 14:55 1. Ja, das wird mit 25 % KE-Steuer besteuert.
2. Ja.
3. Nein. Allerdings verdoppelt sich der Freibetrag (also 1.602 Euro statt 801 Euro). Außerdem sollte man die sog. "Günstigerprüfung" beantragen - wenn man insgesamt nur 45.000 Euro zu versteuern hat, fährt man mit einer Versteuerung nach den Steuertabellen deutlich günstiger als mit den 25 %. Verdient die Frau ebenfalls, kommt es auf das Gesamteinkommen an, aber das müßte schon sehr hoch sein, damit man mit den 25 % KE-Steuer weniger zahlt als nach der Tabelle.
Vielen Dank.

Zu Frage zwei:

Nach der neuen Regelung seit 2021 gibt es eine Begrenzung auf 20.000 Euro für Verluste (für Laufendenjahr und Folgejahre, ab 2021). Ich habe auf dieser Website* gelesen, dass:

"Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen und jeder in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden."

Wissen Sie, ob wir eine solche Begrenzung für den Verlust von 2020 haben? (Verlustvortrag)

*
https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-anders,8478516
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Handelsgewinn mehr als Haupteinkommen

Beitrag von muemmel »

Wissen Sie, ob wir eine solche Begrenzung für den Verlust von 2020 haben? (Verlustvortrag) Haben wir. Ich korrigiere meine Antwort insofern, als dass Sie nur 20.000 Euro als VV geltend machen können.
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