ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Carsten89
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Registriert: 14. Feb 2021, 19:19

ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von Carsten89 »

Guten Tag,

folgende Situation, es liegen mir noch Belege vor von alten CFD-Verlusten aus dem Jahre 2013,2014 und 2015 vor.

Möchte nun aktuell die Steuer fürs Jahr 2020 machen, inwiefern kann ich diese Verluste in die Steuererklärung festsetzen?

Mein aktueller Plan wäre, diese Verluste in die KAP Zeile 15 aufgeschlüsselt einzutragen, nun die Frage kann ich diese so nachträglich noch festsetzen lassen?
Werden diese Verluste dann ins nächste Jahr übernommen, bis Kapitalgewinne die Verluste ausgleichen?

Oder muss ich hier die alte Steuererklärung von 2013-2015 aufmachen und dort diese Verluste nachtragen?
Falls ja, wie öffne ich diese alte Steuererklärung?

Ich danke für eure Hilfe im voraus!

MFG
Carsten
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Mein aktueller Plan wäre, diese Verluste in die KAP Zeile 15 aufgeschlüsselt einzutragen, nun die Frage kann ich diese so nachträglich noch festsetzen lassen?
Nein, das funktioniert nicht, es muss in das Jahr in dem die Verluste entstanden (=realisiert) sind.
Oder muss ich hier die alte Steuererklärung von 2013-2015 aufmachen und dort diese Verluste nachtragen?
Was meinst du mit "aufmachen"?
Hast du damals bereits Steuererklärungen abgegeben? Falls ja, sind die Bescheide vorläufig gem. §164 AO? (wichtig: nicht §165 AO, das reicht nicht)

Stefan
Carsten89
Beiträge: 5
Registriert: 14. Feb 2021, 19:19

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von Carsten89 »

Hallo Stefan,

danke für die Rückmeldung.

Ich meinte mit "aufmachen" das ganze irgendwie Nachtragen, also den Bescheid neu eröffnen.
Hilft mir schonmal weiter, das ich mir diese in der 2020er Erklärung sparen kann....

In welchem Status sind diese alten Bescheide befinden, kann ich nicht sagen.
Inwieweit habe ich die Möglichkeit diese Verluste nachzutragen?

Danke

MFG
Carsten
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Inwieweit habe ich die Möglichkeit diese Verluste nachzutragen?
Wenn die Bescheide bestandskräftig sind (wovon ich ausgehe): gar nicht.

Stefan
Carsten89
Beiträge: 5
Registriert: 14. Feb 2021, 19:19

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von Carsten89 »

Wie kann ich Herausfinden ob diese Bestandskräftig sind?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von muemmel »

In die Bescheide schauen und feststellen, ob der oben erwähnte Vorläufigkeitsvermerk drinsteht oder nicht...
Carsten89
Beiträge: 5
Registriert: 14. Feb 2021, 19:19

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von Carsten89 »

Also für 2015 steht da:
Der Bescheid ist nach 173 Abs. 1 Nr. 1 A0 geändert -> Da hatte ich noch einen Nachtrag drinnen.
Er ist nach 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig.

Für 2014:
Der Bescheid ist nach 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 A0 geändert.
Er ist nach 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig.

Für 2013:
Der Bescheid ist nach 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig.

Habe ich hier noch Möglichkeiten?
auch jetzt noch im Jahr 2021 das solange rückwirkend zu ändern?

Ich hatte gelesen, das dass Finanzamt nur änderungen zulassen, sobald man Nachzahlen muss, aber Verluste werden rückwirkend nicht mehr annerkannt.

Bitte um erneute Rückmeldung :)
Danke für die HIlfe.

MFG
Carsten Hasenstab
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von muemmel »

Reckoner schrieb doch deutlich, dass eine Vorläufigkeit nach § 164 AO vorliegen müsste - das ist offenbar nicht der Fall, also ist da nichts mehr zu machen.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich hatte gelesen, das dass Finanzamt nur änderungen zulassen, sobald man Nachzahlen muss, aber Verluste werden rückwirkend nicht mehr annerkannt.
Das betrifft zusätzliche(!) Nachzahlungen, etwa durch einen Grundlagenbescheid. In dem Fall kann man die ursprüngliche Erklärung ändern, trotz bestandskräftigem Bescheid. Maximal wird aber die Nachzahlung eliminiert, eine Erstattung gibt es nicht.
In Standartfällen kommt das aber eher selten vor.

Mal ein persönliches Beispiel: Ich habe noch nicht berücksichtigte Immobiliengeschäfte aus den Jahren 2005 und 2006. Falls dort nun eine Nachzahlung kommen würde könnte ich damals vergessene Verluste quasi nacherklären, obwohl die Bescheide schon seit weit über 10 Jahren bestandskräftig sind.

Stefan
Carsten89
Beiträge: 5
Registriert: 14. Feb 2021, 19:19

Re: ausländische CFD Verluste aus 2013-2015

Beitrag von Carsten89 »

Oke, verstehe danke für die Rückmeldungen.

MFG
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