Anmeldung UG - Finanzamt Festsetzung von Vorauszahlungen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Frank22
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Registriert: 5. Feb 2021, 14:09

Anmeldung UG - Finanzamt Festsetzung von Vorauszahlungen

Beitrag von Frank22 »

Hallo zusammen,

ich bin neu und hoffe hier im richtigen Bereich zu sein.

Ich habe vor kurzem eine UG gegründet und bin gerade bei der steuerlichen Anmeldung. Ich biete eine Veredelung von Produkten an, die ich dann am Ende von einem Kooperationspartner durchführen lasse. D.h. ich zahle beim Kooperationspartner z.B. 100€ + 19€ Ust. und gebe das Ganze mit entsprechendem Aufschlag weiter. D.h. ich kann die Vorsteuer an den Endkunden weitergeben und bezahle dann nur noch auf meinen Gewinn die Ust.

In der Anmeldung stellt sich mir nun allerdings die Frage, wie ich das Ganze anfertigen soll, wenn ich davon ausgehe, dass ich im ersten Jahr einen Umsatz von zirka 10 TEUR und einen Gewinn von 5 TEUR anstrebe.

Würde das dann wie folgt Sinn machen?

Jahresüberschuss/Steuerbilanzgewinn: 5.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen: Nehme ich dann hier die 10.000 €?
Steueranrechnungsbeträge: 0 € (Habe nur eine Website, benötige hier also nichts)
Gewerbeertrag: Bei 5.000 € Gewinn mit 250 Gewerbepunkte = 437,50 €

Macht das dann so Sinn oder habe ich etwas falsch verstanden?

Beste Grüße und danke für die Hilfe
Frank
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Anmeldung UG - Finanzamt Festsetzung von Vorauszahlungen

Beitrag von Tom998 »

Jahresüberschuss/Steuerbilanzgewinn ist der Gewinn nach Steuern, zu versteuerndes Einkommen grob gesagt der JÜ plus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und anderer nicht abziehbarer Aufwendungen. Sie müssten als JÜ, zVE und Gewerbeertrag jeweils 5.000 angeben, dann passt es zu ihren Planungen.
Frank22
Beiträge: 2
Registriert: 5. Feb 2021, 14:09

Re: Anmeldung UG - Finanzamt Festsetzung von Vorauszahlungen

Beitrag von Frank22 »

Tom998 hat geschrieben: 5. Feb 2021, 17:29 Jahresüberschuss/Steuerbilanzgewinn ist der Gewinn nach Steuern, zu versteuerndes Einkommen grob gesagt der JÜ plus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und anderer nicht abziehbarer Aufwendungen. Sie müssten als JÜ, zVE und Gewerbeertrag jeweils 5.000 angeben, dann passt es zu ihren Planungen.
Vielen Dank für das Feedback.

Wenn ich Sie nun richtig verstanden habe, sieht mein Eintrag dann wie folgt aus:

Jahresüberschuss/Steuerbilanzgewinn: 5.000 €
zu versteuerndes Einkommen: 5.000 €
Steueranrechnungsbeträge: 0 €
Gewerbeertrag: 5.000 €

Richtig?
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Anmeldung UG - Finanzamt Festsetzung von Vorauszahlungen

Beitrag von Tom998 »

Richtig.
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