Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mk0401
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Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Beitrag von mk0401 »

Guten Tag,

ich habe mich seit einigen Tagen mit einer Steuerfrage beschäftigt, viel gelesen und hoffe nun auf Input aus dem Forum.

Ich habe von 2009 bis 2012 einen Bachelorstudiengang und dann ab 2012 bis 2014 einen Masterstudiengang absolviert.
Nebeneinkünfte in dieser Zeit hatte ich nicht, ich habe lediglich studiert, zu Hause gelebt und bin mit sehr wenig Bafög ausgekommen.

Für alle Jahre meines Studiums habe ich im Anschluss Steuererklärungen abgegeben, um etwaige Verlustvorträge geltend machen zu können.
In meinem Fall handelte es sich insbesondere um Fahrtkosten, Literatur und Ausgaben für Arbeitsmittel.

Nach dem was ich bisher gelesen habe und nach dem Urteil des BVerfG vom Dezember 2019 ist der Bachelorstudiengang als Erstausbildung anzusehen und fällt daher raus aus der weiteren Betrachtung.

Beim Masterstudium lese ich, bspw. hier https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/aufwendungen-fuer-ein-erststudium-keine-werbungskosten_166_521342.html etwas hoffnungsvoller davon, dass ich meine entstandenen Kosten als Werbungskosten und damit als Verlustvortrag geltend machen könnte. Meine Steuerbescheide haben wie üblich einen Vorläufigkeitsvermerk diesbezüglich.

Das sind für die Jahre 2013 und 2014 gerundet jeweils Ausgaben in Höhe von circa 8000€.
Nach meinem Verständnis also ein Verlustvortrag meines Masterstudiums von 16.000€.

Begonnen zu arbeiten habe ich im August 2015.
Meine Jahreseinkünfte lagen als Berufsquereinsteiger unter 8000€, sodass ich eine vollständige Steuerrückerstattung für 2015 erhielt.

So viel zur Vorrede und zu meinen Fragen:
Ist damit zugleich auch mein kompletter Verlustvortrag aufgebraucht und für alle Zeiten abgeschmolzen oder trage ich diesen weiter ins Jahr 2016, da die Einkünfte abzüglich des Verlustvortrages andernfalls negativ wären? Hierzu wurde ich bisher leider nicht schlau.


Liebe Grüße und danke für alle Antworten
taxpert
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Re: Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Beitrag von taxpert »

Der auf den 31.12. des Vorjahres festgestellte Verlustvortrag wird im folgenden Jahr mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte (NICHT zu versteuerndes Einkommen!) verrechnet! Nur wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte niedriger als der Verlustvortrag ist, wird der verbliebene Rest auf den 31.12. wiederum festgestellt und im nächsten Jahr "verrechnet".

taxpert
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mk0401
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Re: Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Beitrag von mk0401 »

Gut, das wär ein meinem Fall identisch, da ich nur eine Sorte Einkünfte hatte.

Macht grob überschlagen 16.000-8.000 für 2015, sodass für 2016 was übrig bliebe.
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Beitrag von muemmel »

Wenn es tatsächlich Verlustfeststellungsbescheide für 12 bis 14 gab, warum werden die Verluste dann eigentlich nicht im Bescheid für 15 erwähnt? Die Rechnung "16.000 minus 8.000" hätte da doch drinstehen müssen, einschließlich der Feststellung des Rest-Verlustes... Kurzum - irgendwas stimmt in der Beschreibung nicht.
mk0401
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Re: Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Beitrag von mk0401 »

Wie bereits erwähnt haben alle meine Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk da der Komplex Werbungskosten-Studium ja bis 2020 strittig war und ich möchte dem Amt nun gerne zuvorkommen. Also nichts faul.
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Beitrag von muemmel »

Zum einen war nie umstritten, dass Kosten einer Zweitausbildung Werbungskosten sind, zum anderen haben Sie meine Frage nicht beantwortet: Warum steht im Steuerbescheid von 2015 nichts über die angeblich festgestellten Verluste?
mk0401
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Re: Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Beitrag von mk0401 »

Ich wusste nicht, dass das hier ein Verhör ist. ;)

Kurze Antwort: Weil das FA damals wohl eine falsche Auffassung hatte bzw. den ganzen Packen unter Vorbehalt gestellt hat anstatt nur die drei Jahre Bachelor.

Ich habe meine Steuererklärungen gemacht und das Finanzamt mir die Bescheide (2009-2014) geschickt. Alle haben einen Vorläufigkeitsvermerk, Werbungskosten sind es laut FA alle nicht, da Bachelor und konsekutiver Master, obwohl man an einer anderen Stelle im Text davon spricht, ein Master sei eine Zweitausbildung. Ein Einspruch sei nicht nötig, da alles vorläufig etc. pp.

Damals hab ich mir dabei nicht viel gedacht, da es mir primär darum ging, alles fristgerecht anzugeben.
Jetzt werd ich mich da mal melden und um eine Korrektur bitten.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag aus Masterstudium + Steuererstattung = alles abgeschmolzen?

Beitrag von muemmel »

Ich verstehe. Das tun Sie das mal. Und wenn wie geplant ein Rest-Verlust entsteht, müßte auch der Bescheid für 16 geändert werden bzw. Sie müssen eine Erklärung für 16 einreichen, falls Sie das noch nicht getan haben.
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