Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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marco.v
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Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von marco.v »

Hallo zusammen,

meine Frau wird in Kürze studieren und ich werde Alleinverdiener, meine Frau nur geringfügig beschäftigt sein. Wir haben ein Kind.
Die Frage ist nun welche Steuerklassenkombination wir am besten wählen. Ich weiß, dass die Steuerlast immer die gleiche ist. Uns geht es nicht primär um viel Netto, das wir dann am Jahresende wieder zurückzahlen müssen.
Bislang hatten wir aus genau diesem Grund die Kombination 4/4.
Wie sieht es aber aus mit 3/5 (ich/meine Frau) unter diesen Voraussetzungen: passt die Steuerlast da durch Zusammenveranlagung? Zahle ich mit 4/4 viel zu viel vor? Oder sollten wir es so beibehalten?
Oder wäre 4/4 mit Faktor ein gangbarer Weg?

Viele Grüße
Marco
Trofeo
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Re: Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von Trofeo »

Wenn Deine Frau nichts verdient dann ist Dein Steuerabzug bei Steuerklasse 3 auf alle Fälle besser. Die Gefahr einer Nachzahlung mit der Steuererklärung besteht eigentlich nur, wenn Deine Frau auch verdienen würde.
Steuerklasse 4 ist ja wie die 1, das heißt Du wirst wie ein Lediger behandelt. Steuerklasse 3/5 verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung, wenn beide Ehepartner Arbeitnehmereinkünfte haben.
muemmel
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Re: Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von muemmel »

Steuerklasse 3/5 verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung, wenn beide Ehepartner Arbeitnehmereinkünfte haben. Das heißt hier konkret: Wenn die Frau wirklich nur pauschalversteuerte Minijobs hat (das sollte man VORHER mit dem AG klären!), besteht auch keine Erklärungspflicht und man kann tatsächlich Steuern sparen.
Trofeo
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Re: Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von Trofeo »

muemmel hat geschrieben: 27. Jan 2021, 15:52Wenn die Frau wirklich nur pauschalversteuerte Minijobs hat ... besteht auch keine Erklärungspflicht
Richtig.
marco.v
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2020, 14:44

Re: Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von marco.v »

Oh, ich sehe schon es ist gut dass ich gefragt habe :) Vielen Dank für die Tipps!
Wenn die Frau wirklich nur pauschalversteuerte Minijobs hat ... besteht auch keine Erklärungspflicht
Verstehe ich das richtig: Wenn meine Frau nur Minijobs annimmt (pauschalversteuert) müssen wir selbst mit 3/5 kein Steuererklärung machen?

Wenn wir sie doch machen: kann sich das negativ auswirken? (Nachzahlung) Sollten wir sie machen, wegen evtl. Rückerstattungen?
Was bedeutet pauschalversteuerter Minijob konkret; gibt es auch welche wo der AG keine Pauschalsteuer zahlt? Oder ist nur die Obergrenze von 450€ wirklich wichtig?

Meine Frau hat darüberhinaus die Möglichkeit auf Honorarbasis Vertretungsunterricht zu geben. Ich habe anderswo gelesen, dass das über die Übungsleiterpauschale läuft und das quasi on top auf die 450€ monatl. gerechnet werden kann.
Nicht falsch verstehen: Wir wollen nicht möglichst viel steuerfrei verdienen, sondern einfach sicher im "Minijobbereich" bleiben, weil das sonst alles sehr kompliziert wird. Die Einnahmen aus Vertretungsunterrichten sind naturgemäß schlecht planbar, deswegen wird es Monate geben, in denen bspw. nur 200€ aus einem Minijob kommen, aber auch Monate, in denen bspw. 200€ aus dem Minijob kommen und 350€ aus der Honorartätigkeit. Geht das in Ordnung, solange die Summe der Honorare die Übungsleiterpauschale nicht überschreiten?


Viele Grüße
Marco
marco.v
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2020, 14:44

Re: Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von marco.v »

Das Problem ist, dass man dazu nur widersprüchliche Informationen findet. Von gefährlichem Halbwissen mal abgesehen finde ich selbst bei vermeintlich seriösen Quellen wie test.de oder buhl.de Informationen wie dass man als Alleinverdiener automatisch in III eingeteilt wird oder dass es bei der obligatorischen Steuererklärung dabei beinahe zwangsläufig zu Nachzahlungen kommt.
Sorry für die vielen Fragen, aber ich kenne mich beim Thema Steuern einfach überhaupt nicht aus.

Viele Grüße
Marco
muemmel
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Re: Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von muemmel »

Wenn meine Frau nur Minijobs annimmt (pauschalversteuert) müssen wir selbst mit 3/5 kein Steuererklärung machen? So ist es.

Wenn wir sie doch machen: kann sich das negativ auswirken? Wenn die Frau nichts verdient, eigentlich nicht - aber das müssen Sie sich selbst ausrechnen.

Sollten wir sie machen, wegen evtl. Rückerstattungen? Bitte selbst ausrechnen.

Was bedeutet pauschalversteuerter Minijob konkret; gibt es auch welche wo der AG keine Pauschalsteuer zahlt? Es bedeutet, dass eine Pauschalsteuer gezahlt wird. Die Alternative ist der Minijob "auf Lohnsteuerkarte" - da ist die Steuer halt nicht pauschal, sondern richtet sich nach der Lohnsteuerklasse. Bei 200 Euro in Klasse 5 wären es z. B. 10,33 Euro (ggf. plus Kirchensteuer).

Oder ist nur die Obergrenze von 450€ wirklich wichtig? Nein - deswegen wurde ja deutlich auf die Pauschalsteuer hingewiesen.

Geht das in Ordnung, solange die Summe der Honorare die Übungsleiterpauschale nicht überschreiten? Ja. Übrigens liegt die ÜLP seit diesem Jahr bei 3.000 Euro.
marco.v
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2020, 14:44

Re: Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von marco.v »

Vielen Dank für die Infos! :)

Eine letzte Frage bleibt mir noch: Wieso wird hier so deutlich auf die Pauschalversteuerung hingewiesen? Gilt das bisher Gesagt nur für diese Art Minijobs? Müssen wir für Minijobs auf Lohnsteuerkarte irgendwas anderes beachten?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklassenwahl: Alleinverdiener

Beitrag von muemmel »

MJ auf Steuerkarte = steuerpflichtiges Einkommen = Pflicht zur Steuererklärung bei 3/5.
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