Termingeschäfte ab 2021 - Verlustverrechnung
Termingeschäfte ab 2021 - Verlustverrechnung
Hallo, Verluste aus Termingeschäften dürfen ja nur noch bis 20.000€ verrechnet werden. Was ist aber bei Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner. Erhöht sich die Summe in diesem Fall auf 2x20.000€ = 40.000€? MfG
Re: Termingeschäfte ab 2021 - Verlustverrechnung
Siehe Forumsfragen und Antworten:
https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=45&t=11890&p=30266#p30266
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