Steuerpflicht 450EUR ohne Minijob - private Rechnungsstellung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Gesperrt
Titan
Beiträge: 3
Registriert: 15. Jan 2021, 06:55

Steuerpflicht 450EUR ohne Minijob - private Rechnungsstellung

Beitrag von Titan »

Hallo liebe Community.
Ich habe da mal eine spezifische Frage an Euch.

Ich bin Angestellter für ein Unternehmen. In meiner Freizeit arbeite ich privat für ein anderes Unternehmen auf monatlich 450€ Basis. Allerdings wollen mich diese nicht als Minijobler anstellen, da sie sonst "zu viel bezahlen", daher soll ich Ihnen monatlich eine Rechnung stellen.
Wir haben uns auf X Stunden auf max. 450€ geeinigt.
Begonnen hat das im Dezember 2020 und wird voraussichtlich bis Juni/Juli 2021 gehen. Kann ich als Privatperson dann eine monatliche Rechnungen stellen mit Stunden X für Summe X, kann diese ja nicht versteuern da ich kein Gewerbe angemeldet habe.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Steuerpflicht 450EUR ohne Minijob - private Rechnungsstellung

Beitrag von taxpert »

Titan hat geschrieben: Allerdings wollen mich diese nicht als Minijobler anstellen, da sie sonst "zu viel bezahlen", daher soll ich Ihnen monatlich eine Rechnung stellen.
Das Ganze riecht -oder besser stinkt schon- nach Scheinselbständigkeit!
Titan hat geschrieben: kann diese ja nicht versteuern da ich kein Gewerbe angemeldet habe.
Aus rein steuerlicher Sicht ist es vollkommen egal, ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder nicht!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Titan
Beiträge: 3
Registriert: 15. Jan 2021, 06:55

Re: Steuerpflicht 450EUR ohne Minijob - private Rechnungsstellung

Beitrag von Titan »

Die Anfrage ist über Fiverr gekommen, will mich nur absichern.

Hier geht's Großteils nur um Datenverarbeitung um seine interne Struktur "aufzuräumen".

Will mich nebenbei nicht nur dem gleichen Unternehmen verschreiben sondern auch für andere Angebote offen sein.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuerpflicht 450EUR ohne Minijob - private Rechnungsstellung

Beitrag von Severina »

Gesetzt den Fall, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt, erzielen Sie je nach Tätigkeit
jetzt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG).

Es ist der Gewinn aus der Tätigkeit zu ermitteln (Anlage EÜR zur Steuererklärung) und
entsprechend der Einkunftsart in die Anlage G oder S einzutragen.

'Ich kann die nicht versteuern, da ich kein Gewerbe angemeldet habe' :D :D - das funktioniert
so natürlich nicht... es handelt sich selbstverständlich um steuerpflichtige Einkünfte
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerpflicht 450EUR ohne Minijob - private Rechnungsstellung

Beitrag von muemmel »

Der Vollständigkeit halber: Das Nichtanmeldens des Gewerbes ist ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung, der ein entsprechendes Bußgeld nach sich zieht. Und das Nichtversteuern ist natürlich Steuerhinterziehung.
Titan
Beiträge: 3
Registriert: 15. Jan 2021, 06:55

Re: Steuerpflicht 450EUR ohne Minijob - private Rechnungsstellung

Beitrag von Titan »

Ich will natürlich die Steuern zahlen die dafür notwendig sind. Allerdings will ich kein Gewerbe für so klein Aufträge anmelden und mehr Aufwand haben als im Verhältnis dafür steht.

Würde es ja gerne als Privatperson in meiner jährlichen Steuererklärung angeben und damit verrechnen.
@Severina, wäre das so möglich wie bei Ihnen geschildert, auch als Privatperson?

Will keinen Ärger wegen Steuerhinterziehung etc.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerpflicht 450EUR ohne Minijob - private Rechnungsstellung

Beitrag von muemmel »

Ich mache dann mal zu - es wird ja offenbar eine Anleitung zum Verstoß gegen die Gewerbeordnung gesucht. Derlei wird hier nicht unterstützt.
Gesperrt