Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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stenz59
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Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Beitrag von stenz59 »

Hallo,

wenn man ein teures Hobby wie Lego sammeln betreibt und jährlich Einnahmen aus der Sammlung erzielt, die jedoch nicht die Ausgaben übersteigen, muss man dann Einkommenssteuer zahlen, bzw. was sind meine steuerlichen Pflichten?

Als Beispiel ich kaufe in einem Jahr 10 Sets für je 300 € = 3000 € und verkaufe 5 davon für je 600 €, gesamt also 3000 € (mir geht es nicht darum, um diese Summe realistisch ist, sondern nur um die Verdeutlichung). Bedeutet das, ich muss den 3000 € Gewinn für die 5 Sets versteuern oder können die Gesamtkosten den Gesamteinnahmen des Jahres gegenübergestellt werden?

Ich bedanke mich herzlich für eine Auskunft.

mfG
Stenz
reckoner
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Re: Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Beitrag von reckoner »

Hallo,

du musst jedes Objekt gesondert betrachten. Steuerpflichtig ist dann der Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Kosten).
Und es gilt die Spekulationsfrist (nach 1 Jahr im Eigentum steuerfrei) und eine Freigrenze (600 Euro pro Jahr).

Immer vorausgesetzt es ist nicht gewerblich, die Abgrenzung ist aber nicht immer einfach.

Stefan
stenz59
Beiträge: 5
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Re: Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Beitrag von stenz59 »

Danke für die Antwort, was wäre denn wenn ich ein Nebengewerbe anmelde? Dann müsste ich auf lange Sicht ja unter Liebhaberei eingeordnet werden, oder? Wie ergibt sich dann meine Steuerlast im obigen Beispiel?
reckoner
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Re: Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Dann müsste ich auf lange Sicht ja unter Liebhaberei eingeordnet werden, oder? Wie ergibt sich dann meine Steuerlast im obigen Beispiel?
Die Frage ist unlogisch. Wenn es als Liebhaberei eingestuft wird dann ist der Grund dafür der mangelnde Gewinn. Und dann zahlst du natürlich auch keine Steuern, so oder so.

Mit Liebhaberei schützt sich der Staat, die Verluste können dann nämlich nicht steuerlich geltend gemacht werden (was bei einem normalen Gewerbe natürlich ginge). Dir bringt dieser Status hingegen nichts (außer, dass du das vielleicht nicht mehr erklären musst).

Stefan
stenz59
Beiträge: 5
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Re: Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Beitrag von stenz59 »

reckoner hat geschrieben: 16. Dez 2020, 20:12 Hallo,
Dann müsste ich auf lange Sicht ja unter Liebhaberei eingeordnet werden, oder? Wie ergibt sich dann meine Steuerlast im obigen Beispiel?
Die Frage ist unlogisch. Wenn es als Liebhaberei eingestuft wird dann ist der Grund dafür der mangelnde Gewinn. Und dann zahlst du natürlich auch keine Steuern, so oder so.

Mit Liebhaberei schützt sich der Staat, die Verluste können dann nämlich nicht steuerlich geltend gemacht werden (was bei einem normalen Gewerbe natürlich ginge). Dir bringt dieser Status hingegen nichts (außer, dass du das vielleicht nicht mehr erklären musst).

Stefan
Hallo Stefan,

der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich immer wieder auf missverständliche Aussagen stoße. "Du verkaufst Lego auf das einzelne Set gesehen mit Gewinn -> Du musst ein Gewerbe anmelden und das in der Steuer angeben" in Kombination mit "ich mache über das Jahr gerechnet keinen Gewinn, da sich Einnahmen und Ausgaben decken -> Das ist Liebhaberei".

Schließen sich Gewerbe und Liebhaberei nun aus?

Der Liebhaberei-Status wäre mir dahingehend lieb, als dass ich damit meine Kosten +/- 0 decken könnte und gleichzeitig meine Sammlung beständig ausbauen kann, ohne Kosten aus anderen Einkünften herauszuziehen.

Gleichzeitig hätte ich Sorge von anderen Lego-Verkäufern abgemahnt zu werden, wenn ich Sets im Internet verkaufe, da ja nicht ersichtlich ist, dass keine Gewinnerzielungsabsicht auf das ganze Jahr gesehen, sondern nur auf das Set gesehen besteht. Und zudem hätte ich Sorge, dass ich vom Finanzamt gerügt werden, da ich nicht unerhebliche Umsätze erziele, die aber unterm Strich keine Gewinne ergeben..
reckoner
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Re: Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Schließen sich Gewerbe und Liebhaberei nun aus?
Nein.
Aber was sich auch nicht ausschließt ist Gewerbe und Verlust. :)

Szenarien:
Privat (egal ob Gewinn oder Verlust): Spekulationssteuern (mit 600 Euro Freigrenze und 1-Jahresfrist)
Gewerbe und Gewinn: Steuern (zumindest ab 410 Euro, diesen Freibetrag gibt es nämlich auch noch)
Gewerbe und Verlust: Reduzierung der Steuern aus anderen Einkünften, nach einiger Zeit aber vielleicht Liebhaberei (und dann müssen die gesparten Steuern nachgezahlt werden)
keine Gewinnerzielungsabsicht auf das ganze Jahr gesehen, sondern nur auf das Set gesehen besteht.
Wenn das bei einzelnen Sets so ist dann ist es auch gewerblich (mit den üblichen Folgen wie Widerrufsrecht, Verpackungsverordnung u.s.w.). Die Steuer ist da das geringste Problem.

Wie ich oben schon mal geschrieben habe ist die Abgrenzung nicht immer einfach.
Nehmen wir mal als Beispiel einen Briefmarkensammler. Der sucht nun eine ganz bestimmte Marke und bekommt sie nur im Konvolut angeboten. Ob er nun zuschlagen und die Marken die er nicht gebrauchen kann wieder privat(!) verkaufen darf hängt vom Einzelfall ab.

Wenn du aber geplant mit Gewinn kaufen und verkaufen möchtest um deine Sammlung/dein Hobby zu finanzieren, dann ist mindestens der Teil gewerblich.
Imho kann auch nur ein Teilbetrieb als Liebhaberei eingestuft werden (Beispiel: Ponyhof mit Pension - wenn das Erstgenannte nicht erheblich ist könnte es Liebhaberei sein, oder: KFZ-Werkstatt und Oldtimerverleih).
Und zudem hätte ich Sorge, dass ich vom Finanzamt gerügt werden, da ich nicht unerhebliche Umsätze erziele, die aber unterm Strich keine Gewinne ergeben.
Warum sorgst du dich da? Kein Gewinn bedeutet auch keine Steuern.

Das Thema Umsatzsteuer lasse ich mal außen vor - oder wirst du über 22.000 Euro p.a. kommen? Wenn ja könntest du aber die Differenzbesteuerung wählen (das muss imho aber unbedingt auf den Rechnungen stehen).

Stefan
stenz59
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Registriert: 5. Dez 2020, 15:01

Re: Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Beitrag von stenz59 »

reckoner hat geschrieben: 17. Dez 2020, 13:13 Hallo,
Schließen sich Gewerbe und Liebhaberei nun aus?
Nein.
Aber was sich auch nicht ausschließt ist Gewerbe und Verlust. :)

Szenarien:
Privat (egal ob Gewinn oder Verlust): Spekulationssteuern (mit 600 Euro Freigrenze und 1-Jahresfrist)
Gewerbe und Gewinn: Steuern (zumindest ab 410 Euro, diesen Freibetrag gibt es nämlich auch noch)
Gewerbe und Verlust: Reduzierung der Steuern aus anderen Einkünften, nach einiger Zeit aber vielleicht Liebhaberei (und dann müssen die gesparten Steuern nachgezahlt werden)
keine Gewinnerzielungsabsicht auf das ganze Jahr gesehen, sondern nur auf das Set gesehen besteht.
Wenn das bei einzelnen Sets so ist dann ist es auch gewerblich (mit den üblichen Folgen wie Widerrufsrecht, Verpackungsverordnung u.s.w.). Die Steuer ist da das geringste Problem.

Wie ich oben schon mal geschrieben habe ist die Abgrenzung nicht immer einfach.
Nehmen wir mal als Beispiel einen Briefmarkensammler. Der sucht nun eine ganz bestimmte Marke und bekommt sie nur im Konvolut angeboten. Ob er nun zuschlagen und die Marken die er nicht gebrauchen kann wieder privat(!) verkaufen darf hängt vom Einzelfall ab.

Wenn du aber geplant mit Gewinn kaufen und verkaufen möchtest um deine Sammlung/dein Hobby zu finanzieren, dann ist mindestens der Teil gewerblich.
Imho kann auch nur ein Teilbetrieb als Liebhaberei eingestuft werden (Beispiel: Ponyhof mit Pension - wenn das Erstgenannte nicht erheblich ist könnte es Liebhaberei sein, oder: KFZ-Werkstatt und Oldtimerverleih).




Stefan
Hallo Stephan,

vielen lieben Dank für die Auskunft! Nein, ich würde nicht über die Umsatzgrenze kommen.

Wie kann man ein Teilgewerbe anmelden, bzw. geht das überhaupt?
Und zudem hätte ich Sorge, dass ich vom Finanzamt gerügt werden, da ich nicht unerhebliche Umsätze erziele, die aber unterm Strich keine Gewinne ergeben.
Warum sorgst du dich da? Kein Gewinn bedeutet auch keine Steuern.
Weil ich mir dachte, dass das nicht funktioniert und ich aufgrund der Schilderung (teil Gewerbe, teil Liebhaberei) nun die Vermutung habe, dass ich immer noch nicht vollends verstanden habe, wie die Handhabung wäre.

Ich möchte deswegen nochmal konkret das obige Beispiel durchsprechen: werden 3000 "Einnahmen" mit 5 Sets erzielt und 3000 Ausgaben für 10 Sets gegenüber, muss ich das als gewerblicher nicht versteuern, da alles Betriebsausgaben und Einnahmen sind? als teilgewerblicher aber schon, weil nur die verkauften Sets als Gewerblich gerechnet werden? (wenn ja, wie funktioniert die Abgrenzung von den Einnahmen aus Teilgewerbe und Ausgaben aus Teilliebhaberei? Es geht ja quasi immer um das gleiche Produkt, von dem nur ein Teil verkauft wird).

Tut mir leid, dass ich da immer noch nachhake, aber ich weiß jetzt immer noch nicht, ob ich das machen kann ohne Steuern zu zahlen.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einnahmen aus Nebentätigkeit ohne "Gewinn"

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wie kann man ein Teilgewerbe anmelden, bzw. geht das überhaupt?
Nein, das geht imho nicht. Anmelden kannst und musst du nur die gewerbliche Tätigkeit.
Du kannst aber immer noch privat kaufen (und auch verkaufen), musst du halt sauber trennen (ein Autohändler kann sein privates Auto schließlich auch privat kaufen und auch wieder verkaufen - wenn er das aber zu oft und vor Allem mit Gewinn macht dann wird man ihm gewerbliches Handeln unterstellen).
werden 3000 "Einnahmen" mit 5 Sets erzielt und 3000 Ausgaben für 10 Sets gegenüber, muss ich das als gewerblicher nicht versteuern, da alles Betriebsausgaben und Einnahmen sind?
Korrekt. Vorausgesetzt da sind keine Käufe für die private Sammlung dabei.
als teilgewerblicher aber schon, weil nur die verkauften Sets als Gewerblich gerechnet werden?
Nein, nicht nur die Verkauften, sondern alle die du mit dem Ziel des Weiterverkaufs gekauft hast (eigentlich ist das die Grundvoraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit).
wie funktioniert die Abgrenzung von den Einnahmen aus Teilgewerbe und Ausgaben aus Teilliebhaberei?
Das wirst du glaubhaft machen müssen.

Ich hab' ja schon das Beispiel Ponyhof genannt, das könnte man auch als Hobby einstufen (das Finanzamt nennt das dann Liebhaberei).
Wenn du nun aber glaubhaft machen kannst, dass deine Feriengäste nur oder vor allem wegen der Ponys kommen, dann zählen die Tiere - mit allen Kosten - auch zu deinem Gewerbe.

Stefan
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