Guten Tag
Ich hätte folgende Frage.
Wenn man mit seiner Berufstätigkeit 1000 Euro im Monat verdient.
Dann müsste man mit den Gewinnen aus Kapitalvermögen Abgeltungssteuern zahlen wenn diese jährlich über 800 Euro betragen.
Was wäre denn wenn man pro Monat gar nichts verdient also innerhalb des Grundfreibetrages ist.
Müsste man dann trotzdem die Abgeltungssteuer für Gewinne über 800/Jährlich über Abgeltungssteuer abgeben?
Oder anders gefragt.
Muss man Abgeltungssteuern für Gewinne aus Kapitalvermögen bezahlen auch wenn man sonst keine Einkünfte hat und damit innerhalb des Grundfreibetrages bleibt?
Abgeltungssteuer auch wenn unter Grundfreibetrag?
Re: Abgeltungssteuer auch wenn unter Grundfreibetrag?
Hallo,
dafür gibt es die Günstigerprüfung (Antrag Zeile 4 der Anlage KAP).
Dabei werden die Kapitalerträge als ganz normales Einkommen behandelt (zumindest mehr oder weniger, es gibt schon noch Unterschiede). Und das lohnt sich sogar noch deutlich über dem Grundfreibetrag, beispielsweise oft für Rentner.
Und wenn man gar keine anderen Einkünfte hat, etwa als Schüler oder Student, dann kann man auch noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, damit zieht die Bank gar keine Steuern ab.
Stefan
dafür gibt es die Günstigerprüfung (Antrag Zeile 4 der Anlage KAP).
Dabei werden die Kapitalerträge als ganz normales Einkommen behandelt (zumindest mehr oder weniger, es gibt schon noch Unterschiede). Und das lohnt sich sogar noch deutlich über dem Grundfreibetrag, beispielsweise oft für Rentner.
Und wenn man gar keine anderen Einkünfte hat, etwa als Schüler oder Student, dann kann man auch noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, damit zieht die Bank gar keine Steuern ab.
Stefan
Re: Abgeltungssteuer auch wenn unter Grundfreibetrag?
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich wusste gar nicht das es Anträge dafür gibt und man evtl noch mehr behalten könnte.
Was wäre denn wenn man die Kapitalgewinne außerhalb der eigenen Bank erwirtschaftet (z.b. CFDs) und dann auf sein Bankkonto überweist.
Dann würde die Bank von alleine keine Steuern abziehen.
Hat man dann trotzdem automatisch den Grundfreibetrag (~8.000 jährlich)?
Oder wäre man trotzdem formal zur Günstigerprüfung (Antrag Zeile 4 der Anlage KAP) verpflichtet?
Ich wusste gar nicht das es Anträge dafür gibt und man evtl noch mehr behalten könnte.
Was wäre denn wenn man die Kapitalgewinne außerhalb der eigenen Bank erwirtschaftet (z.b. CFDs) und dann auf sein Bankkonto überweist.
Dann würde die Bank von alleine keine Steuern abziehen.
Hat man dann trotzdem automatisch den Grundfreibetrag (~8.000 jährlich)?
Oder wäre man trotzdem formal zur Günstigerprüfung (Antrag Zeile 4 der Anlage KAP) verpflichtet?
Re: Abgeltungssteuer auch wenn unter Grundfreibetrag?
Hallo,
mit Kapitalerträgen von denen keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde besteht Erklärungspflicht.
Natürlich kann aber auch dann die Günstigerprüfung beantragt werden.
Stefan
mit Kapitalerträgen von denen keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde besteht Erklärungspflicht.
Natürlich kann aber auch dann die Günstigerprüfung beantragt werden.
Stefan