Hallo,
für unsere GbR haben wir eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung und die zugehörige EÜR abgegeben.
Jetzt müssen die beiden Gesellschafter natürlich noch ihre eigene Einkommenssteuererklärung abgeben.
Feststellungsbescheid liegt noch nicht vor.
Ich habe im Netz Widersprüchliches gefunden.
Mal heißt es, das Betriebssitz FA würde die Feststellungen automatisch an das Wohnsitz FA übermitteln.
Mal heißt es, die Beträge, geschätzt oder bereits festgestellt müssten an "entsprechender" Stelle eingetragen werden.
An welcher Stelle sind die Beträge einzutragen?
Wenn sie automatisch übermittelt werden sollten, müsste jemand der nur Einkünfte aus einer GbR hat, ja eigentlich keine Steuererklärung mehr abgeben, oder nur eine leere?
Bin dankbar für jede Hilfe in dieser doch recht praktikablen Frage.
z B wie wird der Gewinn/Verlust aus der GbR dargestellt (und in welcher Zeile der privaten EÜR angegeben) wenn es noch andere EInkünfte gibt, die unabhängig von der GbR sind?
Feststellungsbescheid / Einkommenssteuererklärung
Re: Feststellungsbescheid / Einkommenssteuererklärung
Dann wissen Sie doch welcher Gewinnanteil Ihrer Meinung nach auf Sie entfällt!garius74 hat geschrieben: für unsere GbR haben wir eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung und die zugehörige EÜR abgegeben.
Auf der Anlage G unter "Gewinn als Mitunternehmer".garius74 hat geschrieben:An welcher Stelle sind die Beträge einzutragen?
garius74 hat geschrieben: Wenn sie automatisch übermittelt werden sollten, müsste jemand der nur Einkünfte aus einer GbR hat, ja eigentlich keine Steuererklärung mehr abgeben, oder nur eine leere?
Der Bescheid der GbR ist für das WohnsitzFA ein Grundlagenbescheid. D.h. der dort festgestellte Wert wird zwingend bei Ihe#nen in der ESt angesetzt, egal ob er richtig oder falsch ist!garius74 hat geschrieben: Mal heißt es, das Betriebssitz FA würde die Feststellungen automatisch an das Wohnsitz FA übermitteln.
Die private Steuererklärung zur ESt besteht ja nicht nur aus den Einkünften, sondern auch aus weiteren steuermindernden Angaben, z.B. Sonderausgaben, etc.!
Siehe oben. In der EÜR des Einzelunternehmens hat das gar nichts zu suchen. Es sei den, die GbR-Beteiligung gehört zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens.garius74 hat geschrieben: wie wird der Gewinn/Verlust aus der GbR dargestellt (und in welcher Zeile der privaten EÜR angegeben) wenn es noch andere EInkünfte gibt, die unabhängig von der GbR sind?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Feststellungsbescheid / Einkommenssteuererklärung
Danke für die Antwort, das hilft mir erstmal weiter
Ist aber die Anlage G in unserem Fall korrekt? Wir sind ja kein Gewerbebetrieb, sondern Freiberufler?
Ist das dann Anlage S entsprechend, oder?
Ist aber die Anlage G in unserem Fall korrekt? Wir sind ja kein Gewerbebetrieb, sondern Freiberufler?
Ist das dann Anlage S entsprechend, oder?