Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Dina Rachel
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Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von Dina Rachel »

Ich bin ledig und kinderlos und übe im Öffentlichen Dienst eine Vollzeittätigkeit aus, in der ich 2019 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 53.000,00 Euro erzielte (Bruttojahresgehalt: 63.000,00 Euro).

Bisher arbeitete ich zusätzlich im Rahmen eines pauschal versteuerten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, was ab 2021 nicht mehr möglich sein wird.

Mir liegt ein neues Angebot für eine Nebenbeschäftigung vor, in der ich aber leider nur sozialversicherungspflichtig, also mit Steuerklasse 6, beschäftigt werden kann. Diesbezüglich würde ich 470,00 Euro brutto verdienen.

Wenn diese Beschäftigung sofort mit Steuerklasse 6 berücksichtigt würde, würde ich unter Abzug von Steuern und Sozialabgaben monatlich ca. 315,00 Euro ausbezahlt erhalten.

Ich habe verstanden, dass im Zuge der Einkommenssteuererklärung für 2021 dann beide Bruttogehälter addiert würden und das zu versteuernde Einkommen gebildet wird. Bisher wurde in den letzten Jahren für mich immer ein Guthaben in Höhe von zwischen 400,00 Euro und 700,00 Euro erwirtschaftet, das ich ausbezahlt erhielt.

M. E. würde ich mit der Nebenbeschäftigung zum einen in den Spitzensteuersatz fallen, zum anderen müsste doch aber m. E. durch die monatlich einbehalten Steuern und Sozialabgaben eine größere Nachzahlung in 2022 vermieden werden.

Sehe ich dies richtig, oder habe ich einen Denkfehler?
muemmel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von muemmel »

Sie haben tatsächlich einen Denkfehler. Wie Sie ja wissen, fällt der Spitzensteuersatz an - 42 %. Wenn wir also mal die SV-Beiträge, die hier wg. der Gleitzone nur 51 Euro betragen, abziehen, kommen wir auf 176 Euro Steuer. Gezahlt werden nur 53 Euro - es fehlen also monatlich 123 Euro Steuer, die sich dann zu einer ordentlich Nachzahlung aufsummieren.
Ich weiß aber auch nicht, wie Sie auf 315 Euro Nettolohn kommen - es sind, siehe oben, etwa 366 Euro.
Dina Rachel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von Dina Rachel »

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Ich hatte gelesen, dass die Vergünstigungen bei Midi-Jobs in der Steuerklasse 6 nicht bestehen.

Der Lohnsteuer- und Sozialabgabenrechner, den ich nutze, hatte dies dann auch so berücksichtigt, also so gerechnet, als ob es keine Gleitzone gäbe.
muemmel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von muemmel »

Ja, Sie haben recht. Also nochmal rechnen: Nach Abzug der SV-Beiträge bleiben etwa 380 Euro. Davon 42 % sind etwa 160 Euro. Die monatliche Unterdeckung bei der Steuer beträgt also "nur" 107 Euro - immer noch eine ordentliche Nachzahlung...
Bei mir kommt aber auch mit "normalen" SV-Beiträgen ein Nettolohn von 323 Euro raus. Oder zahlen Sie Kirchensteuer? Das würde dann natürlich auch die Nachzahlung erhöhen...
muemmel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von muemmel »

Nachtrag: Es sei noch erwähnt, dass man in dieser Konstellation verpflichtet ist, jeweils bis zum 31.07. des Folgejahres eine Steuererklärung einzureichen.
Dina Rachel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von Dina Rachel »

Ich bin in der Kirche.

Eine Einkommenssteuererklärung reiche ich jährlich ein.

Ich habe mir gerade meinen Steuerbescheid des Jahres 2019 angeschaut. Dort erhielt ich eine Erstattung von 800,00 Euro.

Mein zu versteuerndes Einkommen betrug 51.955 Euro. Einkommenssteuer fiel in Höhe von 13.009 nach Ermäßigung an.

Der Solidaritätszuschlag betrug 716 Euro und die Kirchensteuer fiel in Höhe von 1.171 an.

Sollte ich mit der neuen Tätigkeit auf ein Jahtesbrutto-Gehalt mit zusätzlichem Weihnachtsgeld in Höhe von 58.000 Euro kommen, wären knapp 15.400 Euro Einkommensteuer zu entrichten, 847 Euro Solidaritätszuschlag und 1.390 Euro Kirchensteuer.

Wenn bei der Nebenbeschäftigung jährlich 660 Euro Einkommensteuer automatisch abgezogen werden, müsste ich diesbezüglich 1.740 Euro nachzahlen.

Hinsichtlich des Solidaritätszuschlages wären 131 Euro mehr zu zahlen; 36 Euro würden automatisch einbehalten, so dass 95 Euro nachzuzahlen wären; in Bezug auf die Kirchensteuer wären 219 Euro mehr zu zahlen, wobei 60,00 Euro automatisch einbehalten würden, so dass 159 Euro nachträglich zu entrichten wären.

Ich komme auf rund 1.994 Euro Nachzahlung in Gänze. Gehe ich von einer ähnlichen Erstattung wie im letzten Jahr in Bezug auf meine Vollzeittätigkeit aus (ca. 700,00 Euro) müsste ich mit einer Nachzahlung in Höhe von 1.294,00 Euro rechnen.

Gedanklich könnte ich also von meinen 315 Euro netto aus der Nebenbeschäftigung weitere 108 Euro pro Monat abziehen und mit 207 Euro zusätzlichem Einkommen pro Monat de facto planen.

Käme dies ungefähr hin?
muemmel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von muemmel »

Nein - das ist zu hoch. Offenbar haben Sie ja den Bruttolohn des Nebenjobs als Grundlage genommen. Der wäre aber um die SV-Beiträge zu bereinigen. Zweitens wird der Soli 2021 weitgehend abgeschafft - sogar für Ihr hohes Einkommen. Und Ihre aktuelle Rückzahlung geben Sie einmal mit 800 und einmal mit 700 Euro an. Mein Tipp: Oben kam ich ja auf ca. 1.300 Euro. Mit draufgerechneter Kirchensteuer sind wir bei ca. 1.420 Euro. Und davon ziehen wir wahlweise 700 oder 800 Euro ab - macht 620 bis 720 Euro Nachzahlung.
muemmel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von muemmel »

Nachtrag: Die zusätzliche Kirchensteuer wirkt sich wg. der steuerlichen Absetzbarkeit der Kirchensteuer auch noch mal aus - es werden zusätzlich 80 Euro erstattet. Die Nachzahlung sinkt also auf 540 bis 640 Euro.
Dina Rachel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von Dina Rachel »

Ich hatte eine mögliche Erstattung bewusst von 800 Euro auf 700 Euro gekürzt, da ich in den letzten Jahren mehrfach 700 Euro erstattet erhielt und "ungünstiger" rechnen wollte.

M. E. hatte ich die die Sozialabgaben bereits vom Bruttogehalt der Nebentätigkeit in Abzug gebracht. Sie werden vermutlich aber eher als ich richtig gerechnet haben.

Mit dem Solidaritätszuschlag haben Sie recht. Ich bin mir nur nicht sicher, ob dieser nicht aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise befristet länger beibehalten wird.

Da ich eher zur Vorsicht neige und mein Einkommen aus Minijob bisher in Gänze zusätzlich für das Alter gespart habe, werde ich statt aktuell die kompletten 430 Euro monatlich nur noch 200 Euro monatlich fürs Alter sparen und mir 115 Euro direkt aufs Tagesgeldkonto legen, um eine Nachzahlung zu bedienen. Zudem weiß ich, dass ich keine Erstattungen mehr erhalten werde.

Ich weiß auch, dass ich ein sehr gutes Einkommen habe und weiß, dass meine Steuerlast daher höher als bei Durchschnittseinkommen bemessen wird, trotzdem ist die Diskrepanz zwischen Minijob und Lohnsteuerklasse 6 m. E. immens. Da ich nur am Wochenende zusätzlich arbeiten kann und ich in der Pflege gesundheitlich nicht mehr tätig sein darf, "muss ich" in die Betreuung wechseln. Da der Gesetzgeber die vollstationären Alteneinrichtungen anhält, Betreuungskräfte gemäß § 53c SGB XI nur sozialversicherungspflichtig einzustellen und beide Kirchen dem folgen, habe ich wohl keine andere Wahl, wenn ich in diesem Bereich für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände tätig sein möchte.

Ich bedanke mich für Ihre freundliche Hilfe und habe mir einen Merker im Kalender für September 2022 gesetzt. Dann kann ich berichten, in welcher Höhe ich eine Nachzahlung leisten muss.
Dina Rachel
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Re: Vollzeittätigkeit mit Lohnsteuerklasse 1 und Nebentätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6

Beitrag von Dina Rachel »

Nachtrag:

Kurz vor dem Vertragsschluss kam mein Arbeitsverhältnis doch nicht zustande, da sich eine langzeiterkrankte Mitarbeiterin wieder gesund gemeldet hatte und Bedarf für eine weitere Stelle nicht vorhanden war.

Insofern habe ich mich weiter beworben und unterzeichnete einen Arbeitsvertrag bei einem ambulanten Pflegedienst, der auch Betreuungskräfte ambulant beschäftigt. Dort ist es möglich, weiterhin im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig zu sein, was mich sehr erfreut.

Diese Tätigkeit kann ich dann, ohne Lohnsteuer abführen zu müssen, neben meiner Hauptbeschäftigung weiter ausüben.
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