Ich habe dieses Jahr einen Nutzungsvertrag abgeschlossen in dem mir eine Sonderzahlung von 5000€ garantiert wird, die jetzt Ende Oktober fällig wird.
Es wäre aber steuerlich günstiger für mich, wenn ich diesen Betrag erst im nächsten Jahr versteuern müsste. Mein Vertragspartner wäre bereit, mir den Betrag erst im Januar zu überweisen, sofern ich ihn schriftlich dazu anweise.
Könnte ich so auf legalem Wege mein Ziel erreichen? Oder muss ich die 5000€ in 2020 versteuern, egal wann das Geld auf meinem Konto eingegangen ist?
Versteuern einer Sonderzahlung erst im nächsten Jahr?
Re: Versteuern einer Sonderzahlung erst im nächsten Jahr?
Abgesehen von der Gewinnermittlung nach §4 Abs.1 EStG bzw. §5 EStG (Betriebsvermögensvergleich, Bilanzierung) gilt im Steuerrecht das Zu-/Abflußprinzip des §11 EStG. Insoweit kann man die Versteuerung "steuern"!kurtk hat geschrieben:Könnte ich so auf legalem Wege mein Ziel erreichen?
Ausnahmen davon hat der BFH mal bei willkürlichen Zahlungen im Rahmen des FördGG gesehen, die steuerlich so nicht anerkannt wurden. Ansonsten tut man sich schwer in den §42 AO zu kommen.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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