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Da Sie ja im Ausland sind und das nicht kontrollieren können, können Ihre Mieter in den Wohnungen also machen was sie wollen?aber erstens kontrolliert das keiner
noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe
Finde den Fehler! Der gewöhnliche Aufenthalt setzt ja eben das Verweilen im Geltungsbereich der Abgabenordung voraus!zwei Jahre lang keinen einzigen Tag in Deutschland sein
Lustiger Kommentar. Ich hab doch eine Hausverwaltung.Da Sie ja im Ausland sind und das nicht kontrollieren können, können Ihre Mieter in den Wohnungen also machen was sie wollen?
Mindestens genauso lustig wie die eigene Rerchtsauffassung!
Lustiger Kommentar. Ich hab doch eine Hausverwaltung.![]()
Nur weil es -angeblich!- nicht kontrolliert wird ist es keine Steuerhinterziehung die unbeschränkte Steuerpflicht ohne Rechtsgrund in Anspruch zu nehmen?aber erstens kontrolliert das keiner
Ich habe hier überhaupt keine Rechtsauffassung vertreten, sondern ganz nüchtern und sachlich die Frage aufgeworfen, ob man bei dem gegebenen Sachverhalt gegenüber der Finanzverwaltung das Bestehen einer unbeschränkten Steuerpflicht mit Aussicht auf Erfolg darstellen kann.Mindestens genauso lustig wie die eigene Rerchtsauffassung!
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