Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steueralarm
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Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland

Beitrag von Steueralarm »

Ich suche nach einem Weg, meine unbeschränkte Steuerpflicht bei einem Wegzug ins Ausland aufrechtzuerhalten.

Ich werde in Deutschland noch zwei Wohnungen haben, die aber beide vermietet sind. Über eine Wohnung zur Eigennutzung werde ich im Inland nicht mehr verfügen. Ich möchte meinen Wohnsitz auch abmelden, um den hohen Krankversicherungskosten zu entgehen (privat versichert). Auch die Rundfunkgebühren möchte ich ungern weiterbezahlen.

Da ich außer Kapitaleinkünften (Depot bei ausländischer Bank) im Ausland nicht über Einkommen verfügen werde, käme grundsätzlich ein Antrag gemäß § 1 Abs. 3 EStG in Betracht. Da bräuchte ich aber eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde gemäß Satz 5 der Vorschrift. Das wird kompliziert, da ich während eines Jahres sicher auch in verschiedenen Ländern sein werde. Außerdem ist nicht bei jedem Land damit zu rechnen, dass es die Bescheinigung ausstellt (eins der Länder ist Russland). Letztlich könnten die Kapitaleinkünfte auch über dem Grundfreibetrag liegen, weshalb der Antrag dann ggf. an § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG scheitert.

Könnte man nicht argumentieren, dass ich trotz der Aufgabe der Wohnung noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe? Letztlich werde ich zwei Jahre lang keinen einzigen Tag in Deutschland sein, aber erstens kontrolliert das keiner und zweitens sprechen mit deutscher Staatsbürgerschaft, deutschem Hochschulabschluss und zwei Immobilien hier ja einige Punkte dafür, dass ich hier noch einen Koffer stehen hab.

Man sollte ja meinen, dass das Finanzamt nichts dagegen haben sollte, mich als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln. Aber als ich mich das letzte Mal abgemeldet habe, hat das Finanzamt gleich den Zugriff meines Arbeitgebers, bei dem ich noch zwei Monate Resturlaub abgefeiert habe, auf die Steuerdaten gesperrt. Das letzte Gehalt bekam ich dann nach Steuerklasse 6.
taxpert
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland

Beitrag von taxpert »

Steueralarm hat geschrieben:aber erstens kontrolliert das keiner
Da Sie ja im Ausland sind und das nicht kontrollieren können, können Ihre Mieter in den Wohnungen also machen was sie wollen?
Steueralarm hat geschrieben: noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe
Steueralarm hat geschrieben: zwei Jahre lang keinen einzigen Tag in Deutschland sein
Finde den Fehler! Der gewöhnliche Aufenthalt setzt ja eben das Verweilen im Geltungsbereich der Abgabenordung voraus!

Die Anwendung der unbeschränkten Steuerpflicht ist -wegen des Ansatzes des Grundfreibetrages- eine steuermindernde Tatsache, für die einzig und allein der Steuerpflichtige die Nachweislast trägt.

taxpert
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Steueralarm
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland

Beitrag von Steueralarm »

taxpert hat geschrieben: 19. Okt 2020, 08:52Da Sie ja im Ausland sind und das nicht kontrollieren können, können Ihre Mieter in den Wohnungen also machen was sie wollen?
Lustiger Kommentar. Ich hab doch eine Hausverwaltung. :roll:
taxpert
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland

Beitrag von taxpert »

Steueralarm hat geschrieben: 19. Okt 2020, 14:49
Lustiger Kommentar. Ich hab doch eine Hausverwaltung. :roll:
Mindestens genauso lustig wie die eigene Rerchtsauffassung!
Steueralarm hat geschrieben:aber erstens kontrolliert das keiner
Nur weil es -angeblich!- nicht kontrolliert wird ist es keine Steuerhinterziehung die unbeschränkte Steuerpflicht ohne Rechtsgrund in Anspruch zu nehmen?

taxpert
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Steueralarm
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland

Beitrag von Steueralarm »

taxpert hat geschrieben: 19. Okt 2020, 15:35Mindestens genauso lustig wie die eigene Rerchtsauffassung!
Ich habe hier überhaupt keine Rechtsauffassung vertreten, sondern ganz nüchtern und sachlich die Frage aufgeworfen, ob man bei dem gegebenen Sachverhalt gegenüber der Finanzverwaltung das Bestehen einer unbeschränkten Steuerpflicht mit Aussicht auf Erfolg darstellen kann.

Wenn Ihnen hierzu nichts anderes einfällt als oberlehrerhafte Kommentare abzugeben und Sie darüber hinaus noch anfangen rumzupöbeln, trollen Sie sich doch einfach woanders als in meinen Thread. :D
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