Sind Sie bereit
für einen modernen Online-Steuerberater?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Nach dem "alten" DBA (bis 2010) ist das so. Gemäß dem neuen DBA (ab 2011) muss man aufpassen. Wenn GB die Pension nicht besteuert, fällt D das Besteuerungsrecht zu.Die Pension der britischen Armee ist grundsätzlich nur im Vereinigten Königreich steuerpflichtig (sog. Kassenprivileg). Es sei denn, der Göttergatte hat zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen! Dann wäre sie ab diesem Zeitpunkt nur in D steuerpflichtig!
Die britische Pension unterliegt aber in D dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie erhöht also nicht das zu versteuernde Einkommen, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes mit herangezogen!
Die Steuererklärung selber dürften nich schwer selber zu stricken sein! Entweder in Papierform besorgen, ein billiges Steuerprogramm besorgen oder gleich bei MeinElster.de anmelden und Erklärungen online abgeben. Benötigt werden der Mantelbogen, Anlage für jeden Arbeitnehmer und die Anlage AUS für die britische Pension (Zeile 36 ff).
taxpert
Zurück zu „Steuerhinterziehung“
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste