Praxisaufgabe (Freiberufler) Aufgabegewinn nicht vorhanden

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Skylab
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Registriert: 29. Aug 2020, 18:05

Praxisaufgabe (Freiberufler) Aufgabegewinn nicht vorhanden

Beitrag von Skylab »

Liebe Leute,

zunächst ein dickes Lob für dieses Forum, ich finde es immer wieder super, dass sich Leute als Ratgeber zur Verfügung stellen, um Unwissenden wie z.B. mir zu helfen. :)

Nun zu meinem Anliegen:

Ende Februar 2019 habe ich meine (sehr kleine) psychologische Praxis aufgegeben und eine Anstellung in einem Krankenhaus angenommen (schon im Januar 2019). Die Möbel und alle sonstigen Dinge wie z.B. PC, Drucker etc. hatte ich aus meinem Privatvermögen in meine Praxis eingegeben. Es gab nach meiner Aufgabe keine offenen Rechnungen mehr, noch habe ich irgendwelche Dinge wie z.B. Möbel aus der Praxis veräußert, alles ist wieder in meinen privaten Besitz übergegangen.

Auch hatte ich bereits eine Einkommensteuererklärung für 2019 gemacht (bzw. meine damalige Steuerberaterin) und den Einkommensteuerbescheid für 2019 schon vom Finanzamt erhalten.

Vielleicht noch zur Info: mit der Aufgabe meiner Praxis habe ich auch meinen Wohnsitz verlegt, an den Ort meiner Angestelltentätigkeit, in ein anderes Bundesland.

Nun schreibt mir das Finanzamt (am Ort, wo ich die Praxis hatte), ich möge bitte ein detailliertes Anlagenverzeichnis, eine Übergangsgewinnermittlung und eine Aufgabegewinnermittlung beibringen.

Ich hatte dorthin geantwortet, dass beim Finanzamt meines neuen Wohnortes für das Jahr 2019 bereits eine EK-Steuererklärung nebst Steuerbescheid des dortigen Finanzamtes vorliegt und gebeten, sich die Angaben dorther zu besorgen. Zusätzlich hatte ich den Namen meiner damaligen Steuerberaterin genannt. Das Finanzamt hat nun die Steuerberaterin angeschrieben, mit dem gleichen Inhalt.

Meine Frage nun:

Muss ich, auch wenn ich 2019 keinerlei Gewinn (nur Verlust) gemacht habe und es keinerlei Anlagevermögen gibt und es bereits einen Steuerbescheid für 2019 gibt, dennoch eine Aufgabenbilanz machen und die obigen Gewinnermittlungen, wie meine damalige Steuerberaterin mir sagte? Das wären noch einmal einige hundert Euro, die sie dafür verlangen würde (und ich hatte ihr schon einge hundert für die Steuererklärung gezahlt...).

Eigenlich würde es doch reichen, wenn ich dem Finanzamt mitteile, es gab keinen Gewinn und es gab kein Anlagevermögen, oder?

Wäre für jegliche Info dankbar.

Gruß Skylab
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