unvermietete wohnung angeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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emensio
Beiträge: 2
Registriert: 24. Aug 2020, 17:00

unvermietete wohnung angeben

Beitrag von emensio »

Hi,
ich beschäftige mich grade als einigermassener Laie per Steuersparerklärung mit der Steuererklärung meiner Mutter.

Sie hatte immer eine Wohnung vermietet und die Mieteinnahmen zusammen mit den Kosten der Vermietung in der Steuererklärung angegeben. Der Gewinn insgesamt hielt sich deswegen in Grenzen.

Im letzten Jahr war die Wohnung unvermietet.
Jetzt hab ich im WWW gelesen dass es schon möglich wäre auch leerstehende Wohnungen steuerlich geltend zu machen, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit.

Was mir jetzt aufgefallen ist: wenn ich im Steuerprogramm die Daten der letzten Steuererklärung übernehme und dann die Mieteinnahmen auf 0 setze ergibt sich unter dem Strich keine höhere Erstattung. Auch wenn ich testweise die Instandhaltungskosten etc super hochdrehe, das hat keine Auswirkung.

Ich stelle mir das jetzt als Laie so logisch vor. Keine zu versteuernden Mieteinnahmen, kein Effekt bei der Verringerung der Steuerlast auf die Mietnahmen.

Wieso allerding liest man dann im WWW dass Vermieter das so machen können? Also wenn das dann gar keine höhere Erstattung bringt?

Bin mal gespannt,

LG

Christian
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: unvermietete wohnung angeben

Beitrag von muemmel »

Welche Steuern wurden denn gezahlt? Ich lese hier nur, dass man keine Einnahmen hat und dadurch irgendeine "Erstattung" erwartet - erstattet kann man nur kriegen, was man vorher bezahlt hat... Also bitte mal mitteilen, ob andere Einnahmen vorhanden sind und ob darauf Steuern gezahlt wurden.
emensio
Beiträge: 2
Registriert: 24. Aug 2020, 17:00

Re: unvermietete wohnung angeben

Beitrag von emensio »

ach so, sorry, ansonsten gibts noch die altersrente...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: unvermietete wohnung angeben

Beitrag von muemmel »

Davon werden aber keine Steuern einbehalten - wo also die mysteriöse "Erstattung" herkommen soll, bleibt weiter unklar.
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