Pendeln | 2. Wohnung | Zug | IT | Bahncard

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DemoTest123
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Registriert: 11. Aug 2020, 09:54

Pendeln | 2. Wohnung | Zug | IT | Bahncard

Beitrag von DemoTest123 »

Hallo Zusammen,

ich hoffe meine Anfrage ist in dem richtigen Thread. :)


Mein Ist Situation:
  • Ich bin nicht selbststädnig bzw. kein Freelancer
  • Ich bin ITler bzw. System Engineer
  • Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in unserer Wunschstadt.
  • Fester Lebensmittelpunkt, Freundin ist Lehrerin und wird nicht umziehen. Das möchten wir beide auch nicht.
  • Ich werde einen neuen Job annehmen. In dem neuen Job werde ich erstmal ein Tag in der Woche im Home-Office arbeiten. Später können es bis zu drei Tage werden.
  • In unserer gemeinsamen Wohnung habe ich ein eigenes Arbeitszimmer in der Größe von 16m².
  • Ich werde in Berlin arbeiten und Pendel somit eine Strecke von 266km 2x die Woche.
  • Ich werde mir in Berlin eine Wohnung oder Pendler-WG suchen, je nachdem was besser ist

Zug
Das hier sind meine Berechnungen mit dem Zug.
  • Killomenterpauschale => 266 * 0,3 * 254 => 20.269,2€
  • von X nach Berlin mit dem einzelticket ICE =>75€ pro Strecke => 150€ in der Woche => 600€ im Monat => 7.200€ im Jahr
  • von x nach Berlin mit der Wochenkarte ICE 258,90€ =>1.035,60€ im Monat => 12.427,20€ im Jahr
  • von x nach Berlin mit der Monatskarte im Abo digital ICE 667€ => 8.004€
  • von x nach Berlin mit der Jahreskarte im Abo digital ICE 7.638,00
  • BahnCard 100 einmalige Zahlung => 3.878€
  • BahnCard 100 monatliche Zahlung => 358,20€ => 4.298,40€
Meine Frage dazu:
Damit ist die Bahncard 100 am günstigsten und ich darf sie von der Steuer absetzten, richtig?
Ist es möglich den kompletten Betrag von der Steuer abzusetzten?
Oder macht die Killometerpauschale mehr sinn, weil es ein so hoher Betrag ist und die Bahncard 100 damit locker finanziert wird?
Oder ist das zu einfach gedacht und das Finanzamt wird mir keine 20.000€ zurück überweisen.


Wohnung
  • Kann ich meine Home-Office mit 16m² absetzen?
  • Kann ich meine zweite Wohnung oder die Kosten in der Pendler-WG komplett absetzten? Die Wohnung/WG wird im Schnitt bei 600-800€ Liegen
  • Kann ich die Möbel für mein Zimmer wie ein Bett, Schrank und Schreibtisch absetzten?
Ausrüstung
Ich werde keine Ausrütung für mein Home-Office bekommen und werde meine jetzige abgeben müssen.
  • Kann ich die notwenigen Bildschirme und Dockingstation vollstädnig absetzten?
Weiterbildung
Für meine Weiterbildung baue ich ein eigenes Home-Lab und brauche entsprechende Rechenleistung.
  • Kann ich einen neuen Computer kaufen im Wert von ca. 1500€ und ihn vollständig absetzen?
Gibt es sonst nocht Tipps oder Fragen die ich mir steuerlich stellen kann und sollte als künftiger Pendler?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Pendeln | 2. Wohnung | Zug | IT | Bahncard

Beitrag von taxpert »

DemoTest123 hat geschrieben:Killomenterpauschale => 266 * 0,3 * 254 => 20.269,2€
Ich denke, man will eine Wohnung bzw. WG nehmen? Wieso kommt man dann auf 254 Tage? Die Pendler-Pauschale gibt es für tage, an denen man TATSÄCHLICH sowohl hin als auch wieder zurück gefahren ist!
DemoTest123 hat geschrieben: Oder ist das zu einfach gedacht und das Finanzamt wird mir keine 20.000€ zurück überweisen.
Werbungskosten bekommt man nicht erstattet, sie mindern das zu versteuernde Einkommen! Die finanzielle Auswirkung liegt zwischen 0% und 42% der Kosten!
DemoTest123 hat geschrieben:Kann ich meine Home-Office mit 16m² absetzen?
Ich tendiere hier -aus verschiedenen Gründen!- zu nein! Es erscheint jedoch auch nicht abwegig, dass für/ab 2020 es zu corona-bedingten Änderungen beim häuslichen AZ kommt.taxpert


Bevor ich oder jemand anderes hier seitenweise die Finger wund schreiben muss, empfehle ich sich mit dem Begriff "Doppelte Haushaltsführung" zu beschäftigen. Bereits ein Blick ins Gesetz (§9 Abs.1 Nr.5 EStG) wird zur Erleuchtung beitragen und dann kann man auch gezielte Fragen stellen.
5.
notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.2Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.3Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.4Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 Euro im Monat.5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.6Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.7Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.8Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.
Von den 1.000 € sind Einrichtungsgegenstände nicht erfasst.

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DemoTest123
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Registriert: 11. Aug 2020, 09:54

Re: Pendeln | 2. Wohnung | Zug | IT | Bahncard

Beitrag von DemoTest123 »

taxpert hat geschrieben: 11. Aug 2020, 12:10
DemoTest123 hat geschrieben:Killomenterpauschale => 266 * 0,3 * 254 => 20.269,2€
Ich denke, man will eine Wohnung bzw. WG nehmen? Wieso kommt man dann auf 254 Tage? Die Pendler-Pauschale gibt es für tage, an denen man TATSÄCHLICH sowohl hin als auch wieder zurück gefahren ist!

Neuer Text:
Vielen Dank für die Information. Ich bin noch sehr neu im Bereich Steuern. Ich habe jetzt folgende Rechnung.
Pauschale => 0,30€
Entfernung => 266
Tage => 96 (1x hin und 1x zurück die Woche * 4 Wochen * 12 Monate) Feiertage müssen hierbei nicht berücksichtigt werden, da es eine Art Präsenspflicht gibt.
———-
0,3 x 266 x 96 => 7.660,80€
Bekomme ich damit dann die vollen 7.660,80€ wieder ?
Gibt es eine Art Obergrenze dafür ?
Und ich kann doch damit die BahnCard 100 für ~ 4.000€ rechtfertigen und auch den vollen Betrag absetzen richtig ?
DemoTest123 hat geschrieben: Oder ist das zu einfach gedacht und das Finanzamt wird mir keine 20.000€ zurück überweisen.
Werbungskosten bekommt man nicht erstattet, sie mindern das zu versteuernde Einkommen! Die finanzielle Auswirkung liegt zwischen 0% und 42% der Kosten!
DemoTest123 hat geschrieben:Kann ich meine Home-Office mit 16m² absetzen?
Ich tendiere hier -aus verschiedenen Gründen!- zu nein! Es erscheint jedoch auch nicht abwegig, dass für/ab 2020 es zu corona-bedingten Änderungen beim häuslichen AZ kommt.taxpert

Neuer Text:
Ich habe das hier gefunden:
(Ich kann auch den Fremden Link einfügen, wenn das nicht verboten ist).
Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar, können sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer abgezogen werden. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn die betroffene Person ein Mal pro Woche in den Betrieb fährt, ansonsten aber durchgängig im Homeoffice arbeitet. Problematisch ist es, wenn an zwei Tagen im Homeoffice gearbeitet wird, an den anderen drei Tagen im Betrieb, etwa, weil im Zwei-Schichten-Betrieb gearbeitet wird. Dann stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar.

In meinem Fall ist es genau das Beispiel zwei Tage zuhause und drei Tage vor Ort.


Bevor ich oder jemand anderes hier seitenweise die Finger wund schreiben muss, empfehle ich sich mit dem Begriff "Doppelte Haushaltsführung" zu beschäftigen. Bereits ein Blick ins Gesetz (§9 Abs.1 Nr.5 EStG) wird zur Erleuchtung beitragen und dann kann man auch gezielte Fragen stellen.
5.
notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.2Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.3Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.4Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 Euro im Monat.5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.6Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.7Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.8Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.
Von den 1.000 € sind Einrichtungsgegenstände nicht erfasst.

taxpert

Neuer Text:

Ok das bedeutet als Untermieter in einer WG zählt das nicht, richtig ?
Als Mieter einer Wohnung eben schon, aber wie ist es, wenn es zwei Hauptmieter gibt ?
Muss ich dafür den 1. Wohnsitz nach Berlin wechseln oder kann er weiterhin in meinem eigentlichen Lebensmittelpunkt der Stadt X bleiben ?
Die Miete sollte als nicht mehr als 1.000€ im Monat übersteigen, wenn ich es zu 100% absetzen will richtig?


Also kann ich dir BahnCard 100 und die Wohnung Zusammen und komplett absetzen ?
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Pendeln | 2. Wohnung | Zug | IT | Bahncard

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Gibt es eine Art Obergrenze dafür ?
Ja, gibt es, 15.000 km bzw. 4.500 Euro; darüber hinaus nur mit PKW oder wirklichen ÖPNV-Kosten.
Ok das bedeutet als Untermieter in einer WG zählt das nicht, richtig ?
Wie kommst du darauf?
Imho geht auch das - man wird es aber vielleicht besonders glaubhaft machen müssen (weil: ein Zimmer in einer WG läuft ja recht einfach mal nur zum Schein, eine ganze Wohnung aber nicht).

Stefan
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Pendeln | 2. Wohnung | Zug | IT | Bahncard

Beitrag von taxpert »

Zunächst die dringende Bitte, das Zitieren zu üben! So braucht man sich nicht wundern, wenn Antworten übersehen werden!
DemoTest123 hat geschrieben: Pauschale => 0,30€
Entfernung => 266
Tage => 96 (1x hin und 1x zurück die Woche * 4 Wochen * 12 Monate) Feiertage müssen hierbei nicht berücksichtigt werden, da es eine Art Präsenspflicht gibt.

Das sind 96 "halbe" Tage nach §9 Abs.1 Nr.4 EStG oder 48 Familienheimfahrten nach §9 Abs1. Nr.5 EStG! Also "nur" 3.830 € Werbungskosten! Und nein ...
DemoTest123 hat geschrieben:Bekomme ich damit dann die vollen 7.660,80€ wieder ?
... bekommt man nicht!

Nochmal: Werbungskosten mindern das zu verteuernde Einkommen! Die daraus resultierende Erstattung liegt je nach persönlicher Grenzbelastung zwischen 0% und 42%! Bei der genannten Tätigkeit gehe ich von einer steuerlichen Auswirkung von 30-35% oder vereinfacht einem Drittel aus.
DemoTest123 hat geschrieben: In meinem Fall ist es genau das Beispiel zwei Tage zuhause und drei Tage vor Ort.
Danach wird man das häusliche AZ wohl weder ganz (da eben nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit) und auch nicht bis zu 1.250 € (da ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht) anerkannt werden, §4 Abs.5 Nr. 6b EStG i.V.m. §9 Abs.5 EStG.
DemoTest123 hat geschrieben: Ok das bedeutet als Untermieter in einer WG zählt das nicht, richtig ?
DemoTest123 hat geschrieben: Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in unserer Wunschstadt.
Fester Lebensmittelpunkt, Freundin ist Lehrerin und wird nicht umziehen. Das möchten wir beide auch nicht
Ich gehe nicht davon aus, dass Du bei deiner Freundin nur ein WG-Zimmer hast! Die Unterkunft in Berlin kann dagegen auch Hotel- oder WG-Zimmer sein!

taxpert
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