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Ja.Sehe ich das richtig, dass ich lediglich die Tage in Köln (Hin- und Rückfahrten zur 1. Tätigkeitsstätte) ansetzen kann und die (deutlich weiteren Fahrten) nach Wuppertal gar nicht?
Nein. Oder fährst du vorher immer noch wirklich am ersten Arbeitsplatz vorbei?Wenn dem so ist, kann ich dann wenigstens an allen Tagen die 30 Cent für Fahrten nach Köln ansetzen obwohl ich weiter gefahren bin?
Wie ist das zu verstehen? Nach der 1%-Methode?Versteuerung geldwerter Vorteil und Leasinganteil
Damit meinte ich natürlich nicht nur vorbei fahren ala "die Straße geht da lang", sondern den Arbeitsplatz auch aufsuchen.Oder fährst du vorher immer noch wirklich am ersten Arbeitsplatz vorbei?
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