Eine Anlage V je untervermieteter Whg?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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revol
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Eine Anlage V je untervermieteter Whg?

Beitrag von revol »

Hey Leute,

ich habe 2 Fragen zu folgendem Sachverhalt.

2019 hatte ich kurzzeitig 2 Wohnungen teilweise über Airbnb untervermietet. Die Airbnb Einnahmen waren Untervermietungs-Einnahmen. Also habe ich eine Einnahmen-Ausgaben-Auflistung in Excel gemacht und trage den Wert entweder gemeinsam für beide Inserate oder jeweils getrennt in die Zeile 31 der Anlage V. Die Frage ist nur, ob ich mehrere Anlage V's anhängen muss oder eine Anlage für beide Wohnungen reicht?

Die Anlage V bei Elster scheint auch nur für Eigentumswohnungen ausgelegt zu sein. Wenn ich die Adresse der Wohnung oben angebe, bekomme ich auch die Aufforderung ein Datum einzugeben, was ja nicht möglich ist. Mal schauen, ob das beim Absenden Probleme gibt... Jemand Ideen?



Zur 2. Frage:
Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen sind ja umsatzsteuerpflichtig, sofern alle selbstständigen Einkünfte samt Kurzzeitvermietungseinnahmen die 17.500€ bzw. ab 2020 die 22.000€ Umsatzgrenze übersteigen. Das trifft bei mir nicht zu. Trotzdem würde ich die Airbnb-Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung eintragen, da ich eh eine machen muss, da ich ein nebenberufliches Kleingewerbe habe. Den Gesamt-Umsatz aus jenem Kleingewerbe und der Airbnb-Geschichte würde ich nun in die Zeile 34 (Kleinunternehmerregelung-Spalte) der Umsatzsteuererklärung eintragen. Das ganze dann halt nochmal aufschlüsseln auf einem separaten Blatt, damit die wissen, woher ich die Zahl genommen habe. Würdet ihr das auch so machen?

Ich erwarte keine rechtlich verbindlichen Antworten.

Danke für die Impulse im Voraus.

LG
revol
Beiträge: 3
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Re: Eine Anlage V je untervermieteter Whg?

Beitrag von revol »

Falls mal jemand das sucht, mein Finanzamt meint Folgendes:
Umsätze in die Umsatzsteuererklärung mit hinzu addieren. Gut ist natürlich, wenn man auf einem separaten Blatt die einzelnen addierten Umsätze aufzeigt, damit das Amt weiß, wie man auf die Gesamtsumme gekommen ist... ;)

Bei untervermieteten Objekten kommen alle Umsätze in die erste Anlage V in die Spalte für Untervermietung. Der Rest bleibt leer. Nur diese eine Spalte!

Bei eigenen Objekten, die vermietet wurden, wird für jedes Objekt eine Anlage V ausgefüllt. Komplett bzw. alles was dazu gehört.


Auf alle Angaben, keine Gewähr.
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