Wechsel auf MiniJob
Wechsel auf MiniJob
Hallo,
Ich letzten Jahr habe ich von Januar bis zum 31. März in eine Festanstellung gearbeitet und dafür 2800€ Brutto verdient.
Danach habe ich bei einer anderen Firma von April bis Dezember als Mini Jobberin gearbeitet. Wie gebe ich das jetzt bei der Steuer Erklärung an?
Wenn ich mich jetzt richtig informiert habe, dann darf man als Mini Jobber ja nicht über 5.400€ verdienen...aber 2800€ + 9*450 sind 6850€.
Also müsste ich meines Wissens nach den Mini Job eintragen oder bin ich falsch informiert!?
Wenn ich in eintragen muss, weiß jemand wo ich das mache im WISO Sparbuch?
Einfach als Einkommen mit dem Vermerk Mini Job?
Vielen Dank und Grüße,
Apfelbaum
Ich letzten Jahr habe ich von Januar bis zum 31. März in eine Festanstellung gearbeitet und dafür 2800€ Brutto verdient.
Danach habe ich bei einer anderen Firma von April bis Dezember als Mini Jobberin gearbeitet. Wie gebe ich das jetzt bei der Steuer Erklärung an?
Wenn ich mich jetzt richtig informiert habe, dann darf man als Mini Jobber ja nicht über 5.400€ verdienen...aber 2800€ + 9*450 sind 6850€.
Also müsste ich meines Wissens nach den Mini Job eintragen oder bin ich falsch informiert!?
Wenn ich in eintragen muss, weiß jemand wo ich das mache im WISO Sparbuch?
Einfach als Einkommen mit dem Vermerk Mini Job?
Vielen Dank und Grüße,
Apfelbaum
Re: Wechsel auf MiniJob
Die 2.800 Euro wurden aber nicht in einem Minijob verdient, weshalb es völlig unsinnig ist, sie zu dem Lohn aus dem Minijob dazuzurechnen. Folglich haben Sie die Verdienstgrenze nicht überschritten.
Re: Wechsel auf MiniJob
Hallo muemmel,
Danke für deine Antwort
muss ich den Mini Job dann irgendwo anders angeben? oder lass ich den ganz weg?
Danke für deine Antwort
muss ich den Mini Job dann irgendwo anders angeben? oder lass ich den ganz weg?
Re: Wechsel auf MiniJob
Der Minijob wird dann gar nicht angegeben. Minijobs sind steuerfrei - genau darin besteht ja der große Vorteil der Minijobs.
Re: Wechsel auf MiniJob
Hallo muemmel,
vielen Dank für deine Antworten!
vielen Dank für deine Antworten!
Re: Wechsel auf MiniJob
Kleine Ergänzung: Falls Sie die 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag gezahlt haben, die man im Minijob ja optional zahlen kann - die können als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung abgesetzt werden.