Arbeitnehmer, Arbeitnehmer + Freiberuflich selbständig
Arbeitnehmer, Arbeitnehmer + Freiberuflich selbständig
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
aktuell habe ich Schwierigkeiten die steuerliche Erfassung für meine Frau und mich richtig einzuordnen, da sich 2019 verschiedene Änderungen ergeben haben. Folgende Situation:
Zusammen:
- Seit 02/2019 verheiratet
- 1 Kind
- Steuerklassen 3/5 (Ich/Frau)
Frau:
- Vollzeit Angestellt in nichtselbständiger Arbeit
- Aktuell in Elternzeit
- Kein Gehalt in 2019
- Kein Elterngeldbezug in 2019
- Seit 01/2019 als Tagespflegeperson freiberuflich selbständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
- Separate Steuernummer für Tagespflege vorhanden
Mann:
- Vollzeit Angestellt in nichtselbständiger Arbeit
- >60K p.a.
Meine Fragen/Vermutungen:
Müssen/Können wir 1 Steuererklärung für die nicht selbständige Arbeit in 2019 machen ? Bei der Steuererklärung für die nicht selbständige Arbeit würde ich eine gemeinsame Veranlagung sehen, da meine Frau kein Einkommen erzielt hat.
Oder müssen wir alle Einkünfte in einen Topf werfen, aber dann macht meines Erachtens die 2. Steuernummer keinen Sinn ?
Oder müssen wir gar 3 Steuererklärungen machen (Mann, Frau angestellt, Frau freiberuflich)?
Ich hoffe die Angaben sind soweit verständlich, Angaben wir Konfession oder konkrete Verdienste habe ich jetzt mal außen vor gelassen.
Wenn wir diesen Startpunkt haben wäre das wirklich toll und es würde uns sehr weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Alex
aktuell habe ich Schwierigkeiten die steuerliche Erfassung für meine Frau und mich richtig einzuordnen, da sich 2019 verschiedene Änderungen ergeben haben. Folgende Situation:
Zusammen:
- Seit 02/2019 verheiratet
- 1 Kind
- Steuerklassen 3/5 (Ich/Frau)
Frau:
- Vollzeit Angestellt in nichtselbständiger Arbeit
- Aktuell in Elternzeit
- Kein Gehalt in 2019
- Kein Elterngeldbezug in 2019
- Seit 01/2019 als Tagespflegeperson freiberuflich selbständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
- Separate Steuernummer für Tagespflege vorhanden
Mann:
- Vollzeit Angestellt in nichtselbständiger Arbeit
- >60K p.a.
Meine Fragen/Vermutungen:
Müssen/Können wir 1 Steuererklärung für die nicht selbständige Arbeit in 2019 machen ? Bei der Steuererklärung für die nicht selbständige Arbeit würde ich eine gemeinsame Veranlagung sehen, da meine Frau kein Einkommen erzielt hat.
Oder müssen wir alle Einkünfte in einen Topf werfen, aber dann macht meines Erachtens die 2. Steuernummer keinen Sinn ?
Oder müssen wir gar 3 Steuererklärungen machen (Mann, Frau angestellt, Frau freiberuflich)?
Ich hoffe die Angaben sind soweit verständlich, Angaben wir Konfession oder konkrete Verdienste habe ich jetzt mal außen vor gelassen.
Wenn wir diesen Startpunkt haben wäre das wirklich toll und es würde uns sehr weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Alex
Re: Arbeitnehmer, Arbeitnehmer + Freiberuflich selbständig
Genau so ist es! Für den EM Anlage N, für die EF Anlage S! Die Erklärung ist verpflichtend elektronisch abzugeben!Alex_DD hat geschrieben:Oder müssen wir alle Einkünfte in einen Topf werfen,
Für jede wirtschaftliche Tätigkeit ist eine eigene Steuernummer zu vergeben! Diese wird in Zukunft mit der noch zu vergebenden Wirtschaftsidentifikationsnummer (wird z.B. die UStID-Nummer ersetzen) verknüpft werden.Alex_DD hat geschrieben: aber dann macht meines Erachtens die 2. Steuernummer keinen Sinn
Auf diese Steuernummer ist die Gewinnermittlung (wahrscheinlich Anlage EÜR, ggf. auch die e-Bilanz) und -falls notwendig- die USt-Erklärung abzugeben. Diese Erklärung müssen verpflichtend elektronisch und authentifiziert abgegeben werden.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Arbeitnehmer, Arbeitnehmer + Freiberuflich selbständig
Hallo taxpert,
vielen DAnk für die schnelle Antwort. Damit hab ich so nicht gerechnet. Den Hinweis auf die Umsatzsteuer versteh ich nicht ganz bzw. ist er wahrscheinlich allgmein gehalten, da Leistungen der Kinden- und Jugendhilfe, worunter auch die Tagespflege/Tagesmutter fällt, nach § 4 Nr. 25 UStG Umsatzsteuerbefreit sind.
Den Hinweis der verpflichtenden elektronischen Abgabe versteh ich so, dass hier tatsächlich ein Elster-Zertifikat beantragt werden muss? Bisher hab ich die Steuererklärungen elektronisch ans FA übermittelt, notwendige Ausdrucke per Post hinterhergesendet. Allerdings alles ohne Zertifikat.
Lieg ich richtig ?
DAnke und Grüße
vielen DAnk für die schnelle Antwort. Damit hab ich so nicht gerechnet. Den Hinweis auf die Umsatzsteuer versteh ich nicht ganz bzw. ist er wahrscheinlich allgmein gehalten, da Leistungen der Kinden- und Jugendhilfe, worunter auch die Tagespflege/Tagesmutter fällt, nach § 4 Nr. 25 UStG Umsatzsteuerbefreit sind.
Den Hinweis der verpflichtenden elektronischen Abgabe versteh ich so, dass hier tatsächlich ein Elster-Zertifikat beantragt werden muss? Bisher hab ich die Steuererklärungen elektronisch ans FA übermittelt, notwendige Ausdrucke per Post hinterhergesendet. Allerdings alles ohne Zertifikat.
Lieg ich richtig ?
DAnke und Grüße
Re: Arbeitnehmer, Arbeitnehmer + Freiberuflich selbständig
Genau!Alex_DD hat geschrieben:ist er wahrscheinlich allgmein gehalten
Zumindest für die Übertragung der Anlage EÜR! Von daher macht es eigentlich nur Sinn, auch die ESt authentifiziert zu übertragen.Alex_DD hat geschrieben: Den Hinweis der verpflichtenden elektronischen Abgabe versteh ich so, dass hier tatsächlich ein Elster-Zertifikat beantragt werden muss?
taxpert
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Re: Arbeitnehmer, Arbeitnehmer + Freiberuflich selbständig
Hallo Zusammen,
so jetzt hab ich das alles mal ins Wiso eingetippt und ich bin auf eine Steuernachzahlung in Höhe von 1290€ gekommen.
Ich bin überrascht, aber wenn man es genau nimmt würde ich sagen, es passt. Ich, also der Ehemann allein, kam auf eine Erstattung von ca. 700€. Meine Frau hat einen mittleren 4-stelligen Gewinn erzielt und die gewählte Zusammenveranlagung bringt uns auf die oben genannte Nachzahlung.
Macht das aus eurer Sicht Sinn ?
Danke und Grüße
Alex_DD
so jetzt hab ich das alles mal ins Wiso eingetippt und ich bin auf eine Steuernachzahlung in Höhe von 1290€ gekommen.
Ich bin überrascht, aber wenn man es genau nimmt würde ich sagen, es passt. Ich, also der Ehemann allein, kam auf eine Erstattung von ca. 700€. Meine Frau hat einen mittleren 4-stelligen Gewinn erzielt und die gewählte Zusammenveranlagung bringt uns auf die oben genannte Nachzahlung.
Macht das aus eurer Sicht Sinn ?
Danke und Grüße
Alex_DD
Re: Arbeitnehmer, Arbeitnehmer + Freiberuflich selbständig
Also 2000 Euro zusätzliche Steuer auf z. B. 6000 Euro Gewinn? Ja, das klingt nach einem Grenzsteuersatz, der zum Gesamteinkommen passt.
Re: Arbeitnehmer, Arbeitnehmer + Freiberuflich selbständig
DAnke für die Antwort!
Ja also nochmal Zusammengefasst, falls ich das ein bisschen unerständlich geschrieben habe:
- Nachzahlung konkret: 1290€ für das Ehepaar (Zusammenveranlagt)
- Ehefrau, ca. 7000€ Gewinn (Gewinn und Verlustrechnung mit Pauschalen) aus selbständiger Arbeit
- Ehemann, > 75k Brutto (Arbeitnehmer)
- Ein paar Werbungskosten noch, aber nix außergewöhnliches
Viele Grüße
Ja also nochmal Zusammengefasst, falls ich das ein bisschen unerständlich geschrieben habe:
- Nachzahlung konkret: 1290€ für das Ehepaar (Zusammenveranlagt)
- Ehefrau, ca. 7000€ Gewinn (Gewinn und Verlustrechnung mit Pauschalen) aus selbständiger Arbeit
- Ehemann, > 75k Brutto (Arbeitnehmer)
- Ein paar Werbungskosten noch, aber nix außergewöhnliches
Viele Grüße