Umsatzsteuer Abführung von Marktplätzen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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DeutschesSteuerChaos
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jun 2020, 18:58

Umsatzsteuer Abführung von Marktplätzen

Beitrag von DeutschesSteuerChaos »

Schönen Guten Tag,

Ich bin neulich ins Grübeln gekommen welche Steuern eigentlich von Onlinemarktplätzen wie Lieferando und Co. abgeführt werden. Meine erste Informationssuche war
nur mäßig erfolgreich da ich mich schnell im (für mich) Steuer-Chaos wiedergefunden habe.

Fürs Beispiel gehen wir von einer GmBH aus welche über ihre Plattform essen verkauft, nachdem sich nun erste Händler registriert haben werden
erste Bestellungen verarbeitet.
Für die Vermittlung dieses Kaufes (angenommen 100€) entrichtet das Restaurant eine Provision in höhe von 10% an den Plattformbetreiber X.
Für den Kauf fällt nun die Umsatzsteuer an welche letzten Endes vom Restaurant bezahlt werden muss.
Nun zu meiner ersten Frage:

Muss der Plattformbetreiber X diese Umsatzsteuern vorerst einbehalten (Verkäufer erhält Verkaufspreis-10%Provision-Umsatzsteuer)
oder wird diese vom Verkäufer beglichen (Verkäufer erhält Verkaufspreis-10% Provision)? ...sprich wer ist verantwortlich für das Abführen der Umsatzsteuer,
der Kaufvertrag besteht schließlich zwischen Kunde und Verkäufer und nicht zwischen Kunde und Plattform? Bzw.: Muss die Umsatzsteuer auf den Gesamtumsatz welcher über einen Onlinemarktplatz
generiert wird vom Plattformbetreiber oder von den Verkäufern abgeführt werden?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Lieferanten des Unternehmens welche die Ware zum Kunden bringen.
Angenommen diese sind über Rahmenverträge an das Unternehmen gebunden und bekommen pro Lieferung 5€, sind die hier entstehenden Kosten für den
Plattformbetreiber X steuerlich absetzbar, es handelt sich ja schließlich um einen Aufwand!?

Ich bin neu beim Thema Steuern daher bitte ich um Entschuldigung für potenziell falsche Begrifflichkeiten.

Für sämtliche Informationen, Links und Hilfen zum Thema Steuerpflicht von Marktplätzen (aus Plattformseite) wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Abend! 😊
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteuer Abführung von Marktplätzen

Beitrag von Tom998 »

Da muss man sich die (vermuteten) umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen zwischen Gastronom (G), Vermittler (V), Endkunde (E) und Lieferant (L) ansehen:
a) Vermittlung des Endkunden: Leistung des V an den G
b) Verkauf der Speise: Lieferung des G an E
c) Transport zum E: Leistung des L an den V

a) V zahlt Umsatzsteuer auf seine Leistung, G hat Vorsteuerabzug
b) G zahlt Umsatzsteuer aus der Lieferung an E
c) L zahlt Umsatzsteuer aus der Leistung an V, V hat Vorsteuerabzug

Abschließend könnte man das aber erst nach Kenntnis aller vertraglichen Vereinbarungen beurteilen.
...sind die hier entstehenden Kosten für den Plattformbetreiber X steuerlich absetzbar, es handelt sich ja schließlich um einen Aufwand!?
Natürlich.
DeutschesSteuerChaos
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jun 2020, 18:58

Re: Umsatzsteuer Abführung von Marktplätzen

Beitrag von DeutschesSteuerChaos »

Tom998 hat geschrieben: 12. Jun 2020, 09:37 Da muss man sich die (vermuteten) umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen zwischen Gastronom (G), Vermittler (V), Endkunde (E) und Lieferant (L) ansehen:
a) Vermittlung des Endkunden: Leistung des V an den G
b) Verkauf der Speise: Lieferung des G an E
c) Transport zum E: Leistung des L an den V

a) V zahlt Umsatzsteuer auf seine Leistung, G hat Vorsteuerabzug
b) G zahlt Umsatzsteuer aus der Lieferung an E
c) L zahlt Umsatzsteuer aus der Leistung an V, V hat Vorsteuerabzug

Abschließend könnte man das aber erst nach Kenntnis aller vertraglichen Vereinbarungen beurteilen.
...sind die hier entstehenden Kosten für den Plattformbetreiber X steuerlich absetzbar, es handelt sich ja schließlich um einen Aufwand!?
Natürlich.
Vielen Dank für deine Antwort! Hat mir bereits geholfen!
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