Gebühr - Dienstleistung wie im Voraus berechnen 19% / 16% UsSt

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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hasso2000
Beiträge: 4
Registriert: 15. Jun 2020, 10:44

Gebühr - Dienstleistung wie im Voraus berechnen 19% / 16% UsSt

Beitrag von hasso2000 »

Hallo zusammen,

stehe vor dem Problem wie ich jetzt eine korekte Rechnung schreiben soll mit einer im Voraus zu bezahlenden Gebühr.
Ich habe Laufzeitverträge die ich halbjährlich im Voraus abrechne.
Nun kommen Rechnungen mit einer Laufzeit von z.B. 15.06.2020 - 15-12.2020

Was mache ich da jetzt am besten?

Einfach kpl. 19% berechnen oder tagesgenau mit den jeweiligen Steuersätzen.
Problem ist ja unter anderem das noch gar nichts beschlossen ist.
Ich habe nur gewerbliche Kunden, mir und meinen Kunden bringt es außer Mehraufwand nichts.

Liebe Grüße

Jörg
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Gebühr - Dienstleistung wie im Voraus berechnen 19% / 16% UsSt

Beitrag von Severina »

Ich bin hier derzeit wegen 13.4 UStAE der Meinung, dass Sie im Juni mit 19 % abrechnen und im Dezember, nach Vollendung der Teilleistung, eine korrigierte Rechnung mit 16 % schreiben und die Differenz erstatten/anrechnen müssten. Bin aber gespannt auf weitere Ideen...
esti
Beiträge: 2
Registriert: 19. Jul 2020, 17:28

Re: Gebühr - Dienstleistung wie im Voraus berechnen 19% / 16% UsSt

Beitrag von esti »

hasso2000 hat geschrieben: 15. Jun 2020, 11:18 Ich habe Laufzeitverträge die ich halbjährlich im Voraus abrechne.
Nun kommen Rechnungen mit einer Laufzeit von z.B. 15.06.2020 - 15-12.2020
Für die Beurteilung könnte es vllt. erheblich sein, ob die Leistung trennbar ist,
und ob Leistungserbringung in gewissen Zeitabschnitten überhaupt als Teilleistungen gefordert sind (z.B. zweiwöchentlich, monatlich oder halbjährlich) oder die Leistung lediglich irgendwann (ggf. auch nur an einem bestimmten Tag) im Halbjahreszeitraum erbracht werden muss.
hasso2000
Beiträge: 4
Registriert: 15. Jun 2020, 10:44

Re: Gebühr - Dienstleistung wie im Voraus berechnen 19% / 16% UsSt

Beitrag von hasso2000 »

Vielen Dank für die Antworten.
Da die Dienstleistunegn mehrmals monatlich erbracht werden ist es soweit geklärt.
Erst mal mit 19% abgerechnet (bei Rechnungsstellung vor 01.07.2020)
und dann eine korigierte Abschlussrechnung mit Tagesgenauem Steuersatz. Den zuviel gezhalten Betrag dann als Gutschrift oder zurücküberweisen.
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